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Original geschrieben von Just ~ Me
Habe die Karte jetzt beim Netzbetreiber sperren lassen,
die Dame am Telefon meinte sie könne jedoch im System keine Daten einsehen.
Muss ich dann das ganze zur Anzeige bringen damit die die Daten rausrücken?
Mehr oder weniger ja - aber das ist ebenso mehr oder weniger völlig sinnlos.
Ich hatte mal nachdem ich zwei Schreiben bekommen habe bzgl. Prepaids die ich niemals hatte (übrigens sofort sperren und deaktivieren lassen, schriftlich natürlich), die Sache dem Datenschutzbeauftragten des Landes Berlin vorgetragen. Nachdem der Netzbetreiber (das war o2, aber eine missbräuchliche Registrierung kann ja bei jedem anderen genauso passieren) die Daten des Händlers rausgerückt hat, wurde der angeschrieben. Letztlich hat er einfach behauptet es hätte ein Auftrag vorgelegen, er könne es aber nicht mehr nachweisen da die Unterlagen nicht mehr aufbewahrt würden.
Verstösst zwar gegen diverse Vorschriften bzgl. der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen, aber letztlich waren alle Verstösse so gering, dass der Datenschutzbeauftragte meinte, es hätte wenig Sinn weiter vorzugehen.
Soviel zu Sinn und Wirkung der Datenschutzhysterie.
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Original geschrieben von berlin79
Also ich finde solche Kommentare schon etwas übertrieben.
Sicher ist das total überspitzt.
Trotzdem: Bei solchen Rollern wird gespart wo es nur geht - anders kommt man nicht zu dem Preis.
Und das äussert sich dann natürlich am Fahrwerk, am Fahrverhalten, an den Bremsen etc.
Der - sehr unterhaltsame und trotzdem sachlich und fachlich richtige - Bericht aus dem Motorradmagazin auf den hier schon verwiesen wurde fass das alles sehr schön zusammen.
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Original geschrieben von nosferatu479
Ab welchem Preis fängt ein "vernünftiger" für dieen Zweck tauglicher Motorradhelm an? Bei REAL gibt es z. B. ab Montag einen Jethelm für 39,99 EUro. Taugen die etwas?
Jethelme und Helme für 39,90 sowieso taugen nichts.
Bei dem rollenden Risiko das der Billigroller ohnehin darstellt, sollte man nun wirklich nicht an der Sicherheit sparen - im Gegenteil, bei dem Teil ist es viel wahrscheinlicher zu stürzen oder einen Unfall zu haben als mit gescheitem Material.
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Der nächste Brief von neckermann...
Heute kam schon wieder ein Brief von neckermann.
"Guten Tag Herr...", obwohl sie in der Adresse korrekterweise "Heike ..." übernommen haben. (Ging ja um die Bestellung meiner Frau)
Dann weiter: "...vielen Dank für Ihre email...". Wir haben keine email, sondern ganz konservativ einen echten Brief geschrieben.
Der Rest ist ähnlich formuliert wie der Brief den wirvor ein paar Tagen erhielten und den wohl auch z.B. waldfrucht erhielt. Allerdings tatsächlich nur ähnlich und nicht etwa aus denselben Textbausteinen kopiert, sondern etwas umformuliert und von einer anderen Person eigenhändig unterschrieben. Im Kern derselbe Hinweis auf das Recht zur Irrtumsanfechtung - die imho aber ja nie erfolgte.
Das Beschwerde- / Krisenmanagement von neckermann ist wirklich indiskutabel schlecht und erweckt den Eindruck eines panischen Hühnerhaufens ohne Ordnung, Leitung oder Konzept.
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Super - statt irgendwelcher Infos zur Speicherkarte wieder nur endlose Ausschweifungen über Gutscheine.
Wird Zeit den Threadtitel zu ändern oder ihn gleich mit dem Gutscheinthread zusammenzuführen :flop:
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Re: Re: Mehr Substanz!
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Original geschrieben von ChickenHawk
Ob die 2- oder 3- Fehlerschreiben nun eine unverzügliche Anfechtungserklärung darstellen oder nicht, tja das müsste dann schon ein Richter entscheiden.
Genau darauf würde es hinauslaufen - allerdings werde ich (wie ich vor gefühlten 200 Seiten in diesem Thread auch schon schrieb) dies nicht entscheiden lassen.
Was ich mich z.B. aber frage: Gibt es bestimmte Mindestanforderungen an Form und Inhalt, die Fehler-Schreiben ja z.B. noch nichtmal unterschrieben?
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Mehr Substanz!
Wie gewünscht, hier mal eine Neuigkeit mit "mehr Substanz":
Auf unser freundliches aber bestimmtes Schreiben bzgl. des Widerspruchs gegen die einseitige Stornierung und des Bestehens auf die Einhaltung des eingegangenen Kaufvertrages haben wir heute eine Antwort bekommen - und zwar eine die tatsächlich Bezug auf das Schreiben nimmt.
Neben allerlei tiefsten Entschuldigungen und vielen Worten des äussersten Bedauerns findet sich ein wirklich wichtiger und relevanter Satz:
"...steht uns (...) das Recht zur Irrtumsanfechtung zu, von dem wir hier umgehend Gebrauch machen mussten."
Das kann sich nur auf den "2-Fehler-Brief" beziehen, denn es ist in der Vergangenheit formuliert und der heute eingegange Brief ist genau 4 Wochen nach Kauf absolut nicht "umgehend".
Daher ist die einzig zu klärende Frage nunmehr: Ist der "2-Fehler-Brief" eine Irrtumsanfechtung, bzw. ist er als eine solche zu verstehen / deuten / auszulegen?
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Original geschrieben von lizzard
wenn du schon anscheinend alternative freizeitgestaltung suchst.
Was heisst hier "alternative"?
TT IST DIE Freizeitgestaltung. Da hat es keine Alternativen neben zu geben 

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Original geschrieben von speakers
[small] Focus 30.03.07 [/small]
Oh, super - Focus als Quelle :top:
Aber wie ich schon schrieb: Er berät schon längst und nicht erst "zukünftig" und wenn sich daran zukünftig was ändert, dann höchstens dass er es nicht mehr tut.
Wie verlässlich und haltbar solche "Treueschwüre" sind, ist ja wohl auch allgemein bekannt...
Übrigens sind sich in seinem Fall sogar die üblichen Kritiker recht einig, dass er keine persönliche Schuld an den Vorfällen trägt die bei Siemens zu seinem Rücktritt geführt haben. Seine Integrität und Kompetenz sollte eigentlich nicht derart beschädigt sein, dass er seine Beratertätigkeit aufgeben müsste.
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Original geschrieben von 16Bit
Sollte das Zeug irgendwie verschwinden, wie läuft das dann ab? Die buhen ihr Geld und der Kunde ist der Dumme oder wie?
Das läuft so, wie der Gesetzgeber das geregelt hat und wie es auch in diesem Forum z.B. gerade in den eBay-Threads immer wieder erklärt wurde: Da bei einem gewerblichen Verkäufer dieser das Transportrisiko trägt, sagst Du ihm Bescheid dass nix angekommen ist und er schickt es Dir solange bis es ankommt.