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Hightower2004: Ich lese seit etwa 10 Jahren hier gern mal mit (bin wegen meinem damaligen SX1 auf TT gestossen), hatte aber bisher kein Bedürfniss selbst was zu posten. Aber nun hat`s mich halt doch gereizt.
Schon oft war ich fasziniert welche Themen im Geplauder hier alle so zur Sprache kommen...
Wenn Du Dein Haus vom Bauträger hast ist dieser genau der richtige Ansprechpartner, wen der damit beauftragt hat kann Dir dann ja egal sein 
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Der Architekt ist nur für Leistungen verantwortlich die er erbringt nachdem er damit beauftragt wurde.
Beauftragt werden Architekten in der Regel auf Grundlage der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure), das Leistungsbild für Gebäude ist dort im §33 aufgeführt.
Darin sind jedoch keine Leistungen zur EnEV enthalten.
In der Praxis werden EnEV-Leistungen zumeist von folgenden Ingenieuren erbracht:
- Ausgebildete Energieberater (das können auch Architekten sein)
- Ingenieure für Bauphysik (thermische Bauphysik)
- Tragwerksplaner (mittlerweile eher weniger)
- Ingenieure für Haustechnik
Generell davon auszugehen, dass EnEV Leistungen automatisch vom Architekten zu erbringen sind ist also nicht ganz richtig...
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Woraus schließt ihr, dass der Architekt diesen ausstellen muss? Die Pflicht zum Nachweis der Einhaltung der EnEv Anforderungen liegt beim Bauherren. Wen dieser mit dem Nachweis beauftragt ist ja sein Bier...