Seit wann muss der Architekt einen Energiepass/-ausweis ausstellen?

  • Hallo zusammen,


    ich benötige einen Energieausweis für unser Haus welches in Jahren 2004/05 gebaut wurde. Jetzt habe ich beim Bezirksschonsteinfeger angerufen und der sagte, dass wir den vom Architekten hätten bekommen müssen, da bereits die erste Stufe in Kraft getreten sei. Unser Bauträger sagt jedoch, dass das damals noch nicht verpflichtend gewesen sei. Wer hat nun recht?

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  • dein guter schornsteinfeger in diesem fall.
    zum 1 januar 2009 wurde diese pflicht eingeführt.
    für neubauten bestand diese pflicht aber schon ab 2002.


    halt dich mal an den architekten.


    viel glück.

  • Zitat

    Original geschrieben von subseven1970
    dein guter schornsteinfeger in diesem fall.
    zum 1 januar 2009 wurde diese pflicht eingeführt.
    für neubauten bestand diese pflicht aber schon ab 2002.


    halt dich mal an den architekten.


    Vielen Dank für die Antwort. Dein Posting hat mir noch ein paar gute Begriffe für die Google-Suche gegeben, mit der ich folgendes fand:

    Zitat

    §13, Abs. 1 EnEV2004
    Für zu errichtende Gebäude mit normalen Innentemperaturen sind die wesentlichen Ergebnisse der nach dieser Verordnung erforderlichen Berechnungen, insbesondere die spezifischen Werte des Transmissionswärmeverlusts, der Anlagenaufwandszahl der Anlagen für Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung, des Endenergiebedarfs nach einzelnen Energieträgern und des Jahres-Primärenergiebedarfs in einem Energiebedarfsausweis zusammenzustellen. In dem Ausweis ist auf die normierten Bedingungen hinzuweisen. Einzelheiten über den Energiebedarfsausweis werden in einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates bestimmt. Rechte Dritter werden durch den Ausweis nicht berührt.


    Damit sollte alles klar sein.

    Zitat

    Original geschrieben von subseven1970 viel glück.


    Danke! :-)

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  • Woraus schließt ihr, dass der Architekt diesen ausstellen muss? Die Pflicht zum Nachweis der Einhaltung der EnEv Anforderungen liegt beim Bauherren. Wen dieser mit dem Nachweis beauftragt ist ja sein Bier...

  • Der Architekt hat die Gesamtverantwortung für das Bauprojekt und dazu gehört eben auch, dass dem Eigentümer ein Energieausweis übergeben wird.

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  • Der Architekt ist nur für Leistungen verantwortlich die er erbringt nachdem er damit beauftragt wurde.
    Beauftragt werden Architekten in der Regel auf Grundlage der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure), das Leistungsbild für Gebäude ist dort im §33 aufgeführt.
    Darin sind jedoch keine Leistungen zur EnEV enthalten.


    In der Praxis werden EnEV-Leistungen zumeist von folgenden Ingenieuren erbracht:
    - Ausgebildete Energieberater (das können auch Architekten sein)
    - Ingenieure für Bauphysik (thermische Bauphysik)
    - Tragwerksplaner (mittlerweile eher weniger)
    - Ingenieure für Haustechnik


    Generell davon auszugehen, dass EnEV Leistungen automatisch vom Architekten zu erbringen sind ist also nicht ganz richtig...

  • Nun, mir sind die Details im Prinzip egal. Ich wende mich an den Bauträger, der das Haus für mich komplett errichtet hat. :)


    PS: Finde ich interessant, dass Du 67 Monate nach Deiner Anmeldung bei TT deine ersten beiden Postings in diesem Thread machst. Bist Du Architekt?

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  • Hightower2004: Ich lese seit etwa 10 Jahren hier gern mal mit (bin wegen meinem damaligen SX1 auf TT gestossen), hatte aber bisher kein Bedürfniss selbst was zu posten. Aber nun hat`s mich halt doch gereizt.
    Schon oft war ich fasziniert welche Themen im Geplauder hier alle so zur Sprache kommen...


    Wenn Du Dein Haus vom Bauträger hast ist dieser genau der richtige Ansprechpartner, wen der damit beauftragt hat kann Dir dann ja egal sein ;)

  • So. Und heute kam die Mail vom Bauträger mit dem Dokument. :)


    Keine Ahnung wo er das Dokument gefunden hat. Datiert war das Ding vom Sommer 2004, also kurz vor Baubeginn. Es muss es also bereits irgendwo in seinen Akten gehabt haben.

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