Beiträge von alexloe

    Fakt ist:


    - Es gibt nach wie vor nicht entschiedene Rechtsstreitigkeiten.


    - Aus der Pressemitteilung geht nicht hervor, ob die Anteile auch tatsächlich so im Handelsregister eingetragen sind.


    - Der Gesellschaftsvertrag zwischen Elektrim und DeTeMobil sah damals wohl vor, dass bei Verstössen der andere Vertragspartner die Anteile zum Buchwert übernehmen kann. Wenn DeTeMobil das wahrmachen würde, gäbe es deutlich unter 500 Mio. Euro.



    Man kann den jahrelangen Streit eigentlich ganz einfach zusammenfassen.


    Elektrim brauchte im Jahre 1999 Geld. Also haben sie den genommen, der am meisten zahlen wollte. Das war Vivendi. Dann hat Elektrim seinen PTC-Anteil an eine Tochter übertragen und 51 % dieser Tochter an Vivendi verkauft.


    Deswegen hat DeTeMobil das im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Schiedsgericht angerufen und das ebenfalls im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Vorkaufsrecht geltend gemacht.


    Juristisch ist das der Knackpunkt. Selbst wenn das Vorkaufsrecht besteht (und so wurde es vom Schiedsgericht entschieden), heisst das noch nicht, dass DeTeMobil auch die Gesellschaftsanteile zurückbekommt. Elektrim ist zwar verpflichtet, sie zu übertragen. Aber was nützt das, wenn sie sie nicht mehr besitzen, sondern sie bei einer Gesellschaft liegen, bei der Vivendi die Mehrheit hält. Dann ist Elektrim natürlich schadenersatzpflichtig, aber die sind sowieso pleite, da hätte DeTeMobil dann einfach Pech, der Ansprcuh würde bestehen, wäre aber nichts wert.


    Einzige Chance: Das polnische Recht würde für solche Fälle eine Art Bösgläubigkeit konstruieren, d. h. Vivendi bzw. die Gesellschaft an der Vivendi die Mehrkeit hält, hätte nur mit dem Vorkaufsrecht belastete Gesellschaftsanteile erworben, dann könnte DeTeMobil die Gesellschaftsanteile herausverlangen bzw. die Berichtigung des Handelsregisters gerichtlich durchsetzen. Solange man aber nicht weiß, wie das polnische Recht hier ist, kann man da nichts Definitives zu sagen. Das ist in den ganzen Presseberichten nie deutlich thematisiert worden, aber hier allein liegt der Knackpunkt des Falles.


    Im deutschen Recht kann man das mit dem Vorkaufsrecht an einem Grundstück vergleichen. Ein rein vertragliches gibt mir im Fall der Fälle nur einen Schadenersatzanspruch gegen den ursprünglichen Eigentümer, ein dingliches (d.h. im Grundbuch eingetragen) erlaubt mir tatsächlich das Grundstück herauszuverlangen.


    Also bis wir T-Mobile PL sehen, wird es schon noch ein Weilchen dauern.


    T-Mobile versucht eben jetzt einfach Fakten zu schaffen.

    Aufkleber A ist eigentlich für den Club Nokia


    Aufkleber B ist für die Garantiekarte


    und Aufkleber C bleibt am Karton.


    Aber machmal löst er sich beim Transprt / im Logistikzentrum.


    Auf Aufkleber C steht der Modellname also E60 und die IMEI.

    Zitat

    Original geschrieben von MrGroover
      alexloe: Das sich von sowas immer die falschen Leute angesprochen fühlen ;)


    wie soll ich das jetzt verstehen?


    btw:


    der hinweis, immer nur zu posten, wenn neue firmware verfügbar, trifft maximal auf retail-geräte zu, und selbst da nicht immer:


    für retail N93 gibt es in den nsc sw 11...., jedoch nicht für die ctv germany (country variant), da ist sw 10.... noch aktuell

    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Habe ein 6680, originär E+, wurde aber im NSC auf freies SW geflasht (V 5.04.07). Wie würde das entsprechende Kürzel für E+ in der FW lauten?


    0526046 wäre der prodoct code für e-plus, der steht wohl auch auf dem aufkleber unter dem akku.


    was dein gerät momentan intern hat, kannst du nur herausfinden, wenn du meine anleitung befolgst und dann den code hier postest.

    Zitat

    Original geschrieben von Chris
    Bitte ab jetzt nicht mehr posten, wenn Geräte erkannt werden, aber keine neue Firmware zur Verfügung steht.


    Ab jetzt gilt es hier informative Fakten zu schreiben!


    chris,


    ich hatte nur gepostet, was sich unter haube getan hat - da kann man ganz genau eine liste einsehen, war quasi das changelog .86 zu .88.


    das sollte doch auch in zukunft erlaubt sein. ok?

    N-Series jetzt komplett unterstützt - E-Series neu hinzugekommen.


    Nach wie vor keine Unterstützung für S40 3rd Edition - Series.


    Das wird vermutlich erst dann kommen, wenn alle NSCs mit einem neuen Flashdongle und entsprechenden Adaptern ausgestattet sind, welche es auch Level 1/2 NSCs erlauben, tote BB5-Geräte zu flashen.


    Grund: Einige Geräte der S40 3rd Edition - Series gehen - sofern sie noch eine sehr alte Firmware auf dem Gerät haben - beim USB-Flashen kaputt.


    Eine Alternative wäre natürlich, dass der Software Updater die Firmware-Version vorher abfragt und z.B. bei 6280 unter 3.81 das Update verweigert und an den Händler verweist. Der muss momentan aber einschicken - und das will man in der Masse vermeiden.

    Zitat

    Original geschrieben von migl
    Kennst du ein fähiges NSC in München?
    Ich glaub auch, dass die nur irgendwas ziemlich falsch gemacht haben. z.B. hab ich mein N80 so gestellt dass es per Default in den Datentransfermodus geht, könnte das was damit zu tun haben? Eine andere Erklärung habe ich nicht.
    Naja ich werde in 2 Wochen eh in den Urlaub fahren und da werd ich das Handy dann nicht brauchen, da werd ich davor einfach nochmal mit einem komplett resettetem Handy hinlaufen, und wenn sies dann noch immer nicht hinbekommen lass ich es halt einschicken....


    das wird der fehler sein - der datentransfermodus muss aus sein



    sollte man als nsc aber wissen

    Du brauchst ein DKU-2. Nimm ein originales, da ist der Stecker besser.


    Die gibt es als OEM-Ware schon für weniger als 5 Euro. Ist aber schwer zu erkennen bei ebay.


    Der einzige Unterschied zwischen DKU-2 und CA-53 ist, dass CA-53 für die höhere USB-Geschwindigkeit zertifiziert ist (hat eine Abschirmung). Aber ich bezweifle, dass diese Geschwindigkeit von einem 6230 je erreicht wird.