Fakt ist:
- Es gibt nach wie vor nicht entschiedene Rechtsstreitigkeiten.
- Aus der Pressemitteilung geht nicht hervor, ob die Anteile auch tatsächlich so im Handelsregister eingetragen sind.
- Der Gesellschaftsvertrag zwischen Elektrim und DeTeMobil sah damals wohl vor, dass bei Verstössen der andere Vertragspartner die Anteile zum Buchwert übernehmen kann. Wenn DeTeMobil das wahrmachen würde, gäbe es deutlich unter 500 Mio. Euro.
Man kann den jahrelangen Streit eigentlich ganz einfach zusammenfassen.
Elektrim brauchte im Jahre 1999 Geld. Also haben sie den genommen, der am meisten zahlen wollte. Das war Vivendi. Dann hat Elektrim seinen PTC-Anteil an eine Tochter übertragen und 51 % dieser Tochter an Vivendi verkauft.
Deswegen hat DeTeMobil das im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Schiedsgericht angerufen und das ebenfalls im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Vorkaufsrecht geltend gemacht.
Juristisch ist das der Knackpunkt. Selbst wenn das Vorkaufsrecht besteht (und so wurde es vom Schiedsgericht entschieden), heisst das noch nicht, dass DeTeMobil auch die Gesellschaftsanteile zurückbekommt. Elektrim ist zwar verpflichtet, sie zu übertragen. Aber was nützt das, wenn sie sie nicht mehr besitzen, sondern sie bei einer Gesellschaft liegen, bei der Vivendi die Mehrheit hält. Dann ist Elektrim natürlich schadenersatzpflichtig, aber die sind sowieso pleite, da hätte DeTeMobil dann einfach Pech, der Ansprcuh würde bestehen, wäre aber nichts wert.
Einzige Chance: Das polnische Recht würde für solche Fälle eine Art Bösgläubigkeit konstruieren, d. h. Vivendi bzw. die Gesellschaft an der Vivendi die Mehrkeit hält, hätte nur mit dem Vorkaufsrecht belastete Gesellschaftsanteile erworben, dann könnte DeTeMobil die Gesellschaftsanteile herausverlangen bzw. die Berichtigung des Handelsregisters gerichtlich durchsetzen. Solange man aber nicht weiß, wie das polnische Recht hier ist, kann man da nichts Definitives zu sagen. Das ist in den ganzen Presseberichten nie deutlich thematisiert worden, aber hier allein liegt der Knackpunkt des Falles.
Im deutschen Recht kann man das mit dem Vorkaufsrecht an einem Grundstück vergleichen. Ein rein vertragliches gibt mir im Fall der Fälle nur einen Schadenersatzanspruch gegen den ursprünglichen Eigentümer, ein dingliches (d.h. im Grundbuch eingetragen) erlaubt mir tatsächlich das Grundstück herauszuverlangen.
Also bis wir T-Mobile PL sehen, wird es schon noch ein Weilchen dauern.
T-Mobile versucht eben jetzt einfach Fakten zu schaffen.