Beiträge von alexloe

    Ich könnte Dir anbieten:


    Den ganz alten der mit dem 6650 auf den Markt kam, od. Versionen 123 / 127 / 130 / 132 / 136. Habe ich jeweils von nokia.com, nokia-asia.com od. nokiausa.com heruntergeladen.

    beim 6630 gibts aber definitiv einschränkungen


    der nsc wollte es nicht auf garantie machen, da er fafür von nokia nur 10 euro bekommt - abrechnen hätte er es schon können, weil was das gerät für eine firmware bekommt wird nirgends registriert

    Zitat

    Original geschrieben von MrGroover
    Dazu fehlen aber 2 Dinge:
    1. Infos in diesem Forum darüber, wie man das machen müßte ;) (hier net gern erlaubt, ich weiß)
    2. Ein Changelog, um zu sehen, ob sich das lohnt
    Letzteres wär schonmal interessant, denn nach Versionsnummer müßt es ein Major-Release sein...



    Zu 1. Es gibt eine Third-Party-Flasher-Box, die das kann... und ein Emulator-Device, welches die Benutzung der Nokia Service-Software erlauben soll. Beides ist nicht legal - logisch, oder? Da ich weder die Box noch das Device besitze, weiss ich auch nicht mehr darüber. Wenn's interessiert --> google. Dazu braucht man den Angaben zufolge noch das mitgelieferte DKU-2 Kabel.


    Mein Post richtete sich aber insbesondere an die kleinen NSC die mal auf Kundenwunsch schnell flashen und dann beim Downgrade, weil es ja nur 3 UK und Orange FR gibt, auf die Nase fallen könnten.


    Zu 2. Nokia4Life kann die nicht posten, da er Nokia namentlich bekannt ist und deshalb seine Service-Partner-Lizenz verlieren könnte. Deshalb wird er es nicht posten, zumindest nicht unter diesem Benutzernamen. Aber idR tauchen die Changes alle auf.


    Und daher nochmals der Hinweis, dass ein Downgrade nicht möglich ist. Einmal eine höhere MCUSW, dann geht das nimmer drunter! Wenn es der NSC doch probiert --> Phone tot. Kann nur in einem Level 3 oder Level 4 Service wieder repariert werden, jedoch auch hier kein Downgrade möglich.


    Nur so zur Info, bevor jetzt jemand sein 6630 Schätzchen zerschiesst.

    der aufsatz ist nichts anderes als ein als aufsatz getarntes bezahltes juristisches gutachten - zudem noch von bescheidener juristischer qualität

    Also Leute...


    ...es ist völlig egal was hier einer als Betrug, illegal oder sonst was findet.



    Fakt ist:


    Strafrechtlich bewegen wir uns hier einzig und allein im UWG und zwar § 17 UWG sowie im Markenrecht, § 14 Markengesetz i.V.m. § 143 Markengesetz


    UWG:


    Voraussetzung für eine Strafbarkeit ist jedoch, dass überhaupt ein Geheimnis (noch) vorliegt.


    Zitat aus: Jacobs, Lindacher, Großkommentar zum UWG, § 17, Rn. 19


    "Hat die pflichwidrige Offenbarung jedoch dazu geführt, daß das Geheimnis bereits allgemein bekannt geworden ist, so ist der Geheimnischarakter verloren gegangen."


    Fraglich ist also nur noch, ob der Algorithmus zum Berechnen der Nokia Entsperrcodes (und dieser ist für alle Geräte ausser 6630 / 6680 verfügbar) allgemein bekannt ist. Ich denke, dass man dass bejahen kann. Er lässt sich ohne Probleme im Internet finden.


    Markenrechtlich kann nur derjenige belangt werden, der eine markenrechtlich untersagte Handlung im geschäftlichen Verkehr vornimmt - hier also fonez.de


    Die Staatsanwaltschaft wird jedoch ein öffentliches Interesse ohne eine Strafantrag seitens Nokia weher nicht bejahen.


    Das PRIVATE entsperren von Nokia Mobiltelefonen ist daher nicht strafbar und auch zivilrechtlich nicht illegal - es sei denn man hätte sich dazu in einem Vertrag hierzu verpflichtet.

    Re: Frage zu Firmware-Update



    nokia gibt auf alle geräte (auch ohne kaufbeleg) 15 monate garantie ab dem datum an dem das gerät aus der fabrik gefallen ist


    wenn du *#92702689# eingibst, erscheint made z.B. 042002


    das ist ein anhaltspunkt


    aus dem menu kommt man bei älteren geräten nur durch ausschalten oder akku ziehen