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@ redgie:
Das mit dem Selberflashen ist wirklich nur was für absolute Profis, ein kleiner Fehler und man zerschiesst sich den EEPROM-Bereich.
Lass in einem NSC nochmal die 5.56 drüberflashen.
Wenn es danach immer noch nicht geht, ist wahrscheinlich der COBBA-Chip locker. Kann auch der Z900-Switcher sein. --> Gerät hinüber!, da Rep. zu teuer!
Bei D2 tritt der Fehler deshalb öfter zu Tage, da D2 aggessives Power-Level-Control einsetzt und die Basisstation die Sendeleistung des Gerätes sehr weit herunterregelt. T-Mobile macht das z. B. nicht.
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Die TEMS Software kann jeder SP auch mit normalem Dongle flashen. Nur funktioniert die TEMS Software eben nicht.
Funktioniert ein normales 520er nach dem Flashen mit dem R&D-Dongle?
Ist das sicher?
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Zitat
Original geschrieben von Nekoelschekrat
Das mit dem klagen sehe ich etwas anders.
Unter Punkt 2 steht lediglich,dass Ansprüche mit Ersatzgeräten erfüllt werden können !
Das bedeutet im Umkehrschluss,dass dies keine Alternative zulässt.
Hier wär ich mit ner Klage sehr vorsichtig,vor allem unter dem gesichtspunkt,dass man ggf. die Rückabwicklung des Handels über den Verkäufer in Anspruch nehmen kann.
Dieser Satz der Ericsson Garantiebedingungen bedeutet lediglich, dass man keinen Anspruch auf ein Neugerät hat oder man ein funktionsmäßig gleiches Gerät akzeptieren muss. Das heisst nicht, dass man an den Händler und damit auf die gesetzliche Gewährleistung veriesen werden kann. Im übrigen kann der Händler bei nach dem 01.01.2002 verkauften Geräten (und nur diese haben ja noch Garantie) alle Kosten die er mit der Gewährleistungsabwicklung hat über seine Handelskette an Ericsson rückbelasten. Dies kann er 2 Jahre ab Verkauf an den Endkunden (Verbraucher) tun, wobei er die Ansprüche spätestens 2 Monate nach Ablauf der Gewährleistung geltend zu machen hat. Die absolute Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre. Der Händler kann das Gerät also 3 Jahre auf Lager haben und dann mit 2 Jahren Gewährleistung an einen Verbraucher verkaufen und Ericsson zahlt. Ihr könnt das alles in § 478 BGB nachlesen.
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Ich zitiere aus der Ericsson Garantie, nachzulesen in der Bedienungsanleitung des T39m:
Garantie:
Ericsson garantiert, dass dieses Produkt zum Zeitpunkt des Kaufs und ein (1) Jahr danach frei von Material- und Fertigungsfehlern ist.
Garantiefälle:
Wenn dieses Produkt während der Garantiezeit bei sachgemäßem Einsatz und Service irgendwelche Material- oder Fertigungsfehler zeigt, wird eine Ericsson-Niederlassung, ein Ericsson-Vertragshändler, ein Ericsson Service Point oder ein Certified Service Centre das Produkt im Rahmen der nachstehenden Bedingungen nach ihrem bzw. seinem Ermessen entweder reparieren oder ersetzen.
Garantiebedingungen:
...
2.
... Die Reparatur- bzw. Ersatzansprüche können mit funktionsmäßig gleichwertigen instandgesetzten Geräten erfüllt werden. ...
Ihr könnt also mit sehr guten Erfolgsaussichten klagen. Notfalls muss Ericsson tatsächlich die Produktion nochmal anfahren. Das T68m ist dem T39m nicht funktionsmäßig identisch, der Wecker (mit Bug) fehlt z. B. Einen Aufpreis kann Ericsson schon gar nicht verlangen. Keiner hat Ericsson zu dieser Garantieerklärung gezwungen, jetzt müssen sie eben für diese einstehen.
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Auch die Nokia-Careline wird vom Nokia-System-Center Degen betrieben! Noch Fragen?
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Bei E-Plus und O2 muss die Ersatz-SIM nicht aus dem gleichen HLR sein, auf jede Rufnummer lässt sich jede SIM schalten.
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Zitat
Original geschrieben von Cyro8568
By the Way, ein Land hast Du wohl übersehen.
Cu Cyro
Das ist genau das, was ich meine. Anstatt Nebelkerzen - Fakten.
In Tampas - Mexico wird auch noch produziert.
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nachdem cyro hier wieder nur zeigen will, dass er was weiss, aber es nicht sagt, reden wir mal klartext:
Ihr nehmt Eure IMEI: z.B. 350984/20/123456/X
350984 ist der TAC Type Approval Code hier für ein 6310i
20 ist der FAC Facility Code
10 / 70 / 91 = Finnland (Salo)
20 = Deutschland (Bochum)
30 = Korea (Flextronics)
40 = China (Beijing, Dongguan)
50 = USA (Forth Worth)
80 = Ungarn (Komarom)
123456 ist die eigentliche Seriennummer, X die Prüfziffer
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Eine Rechung wird 15 Monate ab dem Tag, an dem das Gerät aus der Fabrik gefallen ist eigentlich nicht nötig. Der NSC in MA soll doch einfach die IMEI im IWR eingeben. (IWR= International Warranty Register)
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Was wundert Ihr Euch denn eigentlich?
Es wurde doch schon schon früher in HK zu genüge vor den Läden des NSC Degen in Heilbronn gewarnt. Alle CSC Shops gehören dazu!
Herr Degen hat schon mit Nokia zusammengearbeitet als die in DE noch ein ganz kleines Licht waren, deshalb kann der sich fast alles erlauben!