Beiträge von Vengo

    Wenn du die Fuji HS10 interessant findest, dann solltest du dir unbedingt auch die CASIO FH100 (Preis: rund 250 EUR) anschauen.


    Sie hat den gleichen Sensor, ist aber sehr viel kompakter. Dafür hat sie jedoch "nur" 10x optischen Zoom (24 - 240 mm).


    Einen ausführlichen deutschen Testbericht (auch Vergleich mit Fuji HS10) gibt es u.a. auf http://www.henner.info/FH100.htm

    Kündigungsbestätigung der INEAS:


    Sehr geehrter XXXXXXXX,


    Sie haben Ihre Kfz-Versicherung mit der Vertragsnummer XXXXXXXX bei Ineas
    abgeschlossen. Ineas ist die Marke der International Insurance Corporation
    (IIC) N.V.


    Am 24. Juni 2010 entschied das Landgericht Amsterdam auf Antrag der De
    Nederlandsche Bank (die niederländische Regulierungsbehörde für
    Finanzdienstleistungen), dass die Notregelung im Sinne von Artikel 3:161
    des niederländischen Gesetzes über die Finanzaufsicht auf die
    International Insurance Corporation (IIC) NV in Amsterdam anzuwenden ist.
    Das Landgericht hat uns als Verwalter der IIC eingesetzt und damit
    beauftragt, die Gesellschaft IIC inklusive der Versicherungsverträge
    abzuwickeln. Über die Zulassungsstelle haben wir bereits eine Mitteilung
    erhalten, dass Sie die Versicherung gewechselt haben. Wir werden daher
    Ihren Versicherungsvertrag bei Ineas zum Datum des Versicherungswechsels
    aufheben.
    Mit der Bearbeitung und Weitergabe Ihrer Schadenfreiheitsklassen werden wir
    voraussichtlich im September beginnen. Dies kann jedoch einige Zeit in
    Anspruch nehmen.


    1. Versicherungsbeiträge


    Der Beitrag zu Ihrer Kfz-Versicherung ist für die Zeit bis zum
    Versicherungswechseldatum zu zahlen. Wir werden den noch ausstehenden
    Beitrag auf dem vertraglich vereinbarten Weg per Lastschrift von Ihrem
    Konto abbuchen. Leider kam es aufgrund der Notregelung zu Rückständen bei
    der Beitragsabbuchung, die wir baldmöglichst aufarbeiten werden.


    HINWEIS: Die Zahlung des Versicherungsbeitrages ist wichtig! Sofern die
    Lastschrift nicht erfolgreich durchgeführt werden kann, gefährden Sie
    Ihren Versicherungsschutz.


    Der Beitrag ist nicht mehr fällig ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des
    neuen Versicherungvertrags, auch wenn das ursprüngliche Ablaufdatum
    unseres Versicherungsvertrages später war. Wenn Sie bereits den Beitrag
    für die Zeit ab dem Wechseldatum geleistet haben, haben Sie Anspruch auf
    die Rückerstattung der anteiligen Prämie gegen die IIC. Siehe auch Punkt
    2.


    2. Schadenzahlungen und Beitragsrückerstattungen


    Sofern Sie einen Anspruch gegen IIC auf Schadenzahlung oder
    Beitragsrückerstattung haben, müssen Sie derzeit keine weiteren
    Zahlungsaufforderungen an uns stellen. Sämtliche Ansprüche sind in
    unseren Systemen gespeichert. In den nächsten Wochen werden Sie von uns
    einen entsprechenden Überblick per E-Mail erhalten.
    Leider wird es eine Weile dauern, bis etwaige Zahlungen geleistet werden
    können. Zuerst müssen wir unter Berücksichtigung gesetzlicher Grundlagen
    den Umfang feststellen. Wir werden Sie hierüber weiter auf dem Laufenden
    halten.


    3. Weitere Fragen


    Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte über unser Kontaktformular auf
    http://www.ineas.de an uns.



    Amsterdam, 5 August 2010


    M. Pannevis und P.H.M. Versteeg,


    Verwalter der International Insurance Corporation (IIC) N.V.

    So, nun wird es interessant... - habe meinen Vertrag bei INEAS zum 17.07.2010 gekündigt und zeitgleich bei einem anderen Versicherer einen neuen Vertrag abgeschlossen. Eine Kündigungsbestätigung von INEAS habe ich nicht erhalten, allerdings auch noch keine Rückfragen seitens der Zulassungsstelle wegen Doppelversicherung.


    Nun steht auch noch seit heute in meiner Private-Domain bei INEAS etwas von einer Rückzahlung von etwas über 200 EUR (was ungefähr dem Anteil für das verbleibende Jahr entspricht).


    Kann es kaum glauben... - sollte ich doch noch gut aus der Sache rausgekommen sein?!


    Bin mal gespannt, ob das Geld tatsächlich gezahlt wird.

    Zitat

    Original geschrieben von Bosi15
    Stand der in einer Ebay Mail oder kam der direkt von Paypal ?


    ... und wie lautete die Überschrift der Mail ?


    war eine Ebay-Mail mit dem Titel "Dein_Ebayname, willkommen zurück mit einem Gutschein"

    Ein aktueller Auszug aus den Ineas FAQ:



    Welchen Einfluss hat dies auf die Schadenregulierung?
    Alle Schäden können über die Ineas Webseite gemeldet werden. Die Schadenbearbeitung wird weiterhin unverändert von Ineas durchgeführt.
    Im Zusammenhang mit der Notregelung gelten einige Unterschiede:


    Haftpflichtansprüche


    Der Garantiefonds der Verkehrsopferhilfe e.V. garantiert die Zahlung von Schadenersatzansprüchen für die die Versicherungsnehmer von Ineas rechtlich haftbar gemacht werden (Siehe auch http://www.verkehrsopferhilfe.de)


    Die Verwalter beraten sich mit der Verkehrsopferhilfe über die effiziente Abwicklung der Schäden, Ansprüche sind über die Ineas-Internetseite einzureichen.


    Kasko-Schadensersatzansprüche


    Es besteht kein Garantiefonds für Ansprüche aus Kaskoschäden. Schäden, die vor oder während der Notregelung eingetreten sind, werden aus den Mitteln der IIC gezahlt.


    Für die Zahlung der Kaskoschäden gilt eine neue Regelung, da die Notregelung es der IIC nicht gestattet die Rechnungen von Werkstätten (Garagen, Glas Reparaturwerkstätten, etc.) direkt zu bezahlen. Die Versicherungsnehmer müssen diese Rechnungen zuerst selbst bezahlen und diese bei IIC einreichen.


    Zu diesem Zeitpunkt ist es ungewiss, ob IIC Kaskoschäden in vollem Umfang erstatten kann. Die Verwalter werden dies so bald wie möglich klären. Dies könnte allerdings einige Zeit dauern.


    Pannen-und Hilfsdienste
    Die Ineas Pannenhilfe und Assistance-Leistungen bleiben unverändert.



    Wie kann ich mich an die Verwalter wenden?
    Die Verwalter veröffentlichen Bekanntmachungen für die Versicherungsnehmer über die Ineas Webseite. Sie können sich bei konkreten Fragen direkt per E-Mail an die Verwalter richten: Ineas@dlapiper.com


    Muss ich weiterhin meine Prämie bezahlen?
    Die Versicherungsverträge bleiben bestehen. Die Prämien bleiben fällig und werden gemäß vertraglicher Vereinbarung weiterhin per Lastschrift eingezogen.


    Kann ich die Zahlungsweise zu monatlich ändern?
    Nein. Dies nicht möglich.


    Kann ich jetzt kündigen und mich bei einem anderen Versicherungunternehmen versichern?
    Sie haben kein außerordentliches Kündigungsrecht, Ihre Prämien bleiben weiterhin bis zum Vertragsablauf fällig. Sofern Sie Ihre Kaskodeckung sicherstellen wollen, empfehlen wir Ihnen, sich zusätzlich bei einer anderen Gesellschaft zu versichern, bestenfalls mit der Möglichkeit, diese wieder kurzfristig kündigen zu können. Für diesen Zeitraum der Doppelversicherung müssen Sie auch die Prämie doppelt zahlen. Die Verwalter haben versichert dies für Ineas Kunden schnellstmöglich zu klären.