Packstationpasswort = Amazonpasswort?
Zusätzlich auf eine Phishingmail eingegangen?
Dann wäre die Lösung naheliegend.
Beiträge von Latzel2
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Hat Amazon mit den Lieferanten vereinbart im Falle eines defekten Gerätes ebenfalls nur eine Gutschrift zu erhalten, hätte Amazon "unverhältnismäßige Kosten", wenn sie dir ein neues Gerät schicken müssten, da sie kein Gerät in gleicher Art auf Lager haben.
Lies dir bitte nochmal die hervorgehobene Passage durch. -
Langer Text, keine Neuigkeiten.
Sie können das machen, da sie von jedem Händler einen prozentualen Anteil vom Zahlbetrag erhalten, keine teuren Filialen unterhalten und hohe Verzugszinsen, sowie hohe Zinsen für Bargeldabhebungen verlangen. -
Oder auch deutsches Recht:
§ 439
Nacherfüllung(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
§ 275
Ausschluss der Leistungspflicht(2) Der Schuldner kann die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers steht. Bei der Bestimmung der dem Schuldner zuzumutenden Anstrengungen ist auch zu berücksichtigen, ob der Schuldner das Leistungshindernis zu vertreten hat.
(3) Der Schuldner kann die Leistung ferner verweigern, wenn er die Leistung persönlich zu erbringen hat und sie ihm unter Abwägung des seiner Leistung entgegenstehenden Hindernisses mit dem Leistungsinteresse des Gläubigers nicht zugemutet werden kann.
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Die Sparkassen sind auch schon dabei Maestro den Rücken zu kehren:
http://www.google.de/search?as…_epq=SparkassenCard+V+Pay -
Was steht denn im Online-Portal http://www.packstation.de - "Kundenlogin/ Daten ändern" in der Pakethistorie?
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Zitat
Original geschrieben von saintsimon
Allerdings muß alle drei oder vier mal nach Lastschrift-Zahlung doch die PIN-Prüfung gemacht werden.
Woher nimmst du diese Weisheit? -
Bei der Geldkarte liegt das Limit bei 200 Euro, also kann es sich eigentlich nicht um die kontaktlose Geldkarte handeln.
edit: Den verschiedenen Presseberichten nach, scheint es sich tatsächlich um die kontaktlose Geldkarte zu handeln.ZitatDas Bezahlen ohne Pin und Unterschrift funktioniert jedoch nur, wenn Geld auf der EC-Karte ist. Der Kunde wählt am Geldautomaten die Funktion „Karte aufladen“ und lädt einen bestimmten Betrag von seinem Konto auf die EC-Karte.
http://www.wiwo.de/unternehmen…funkt-kleingeld-470294/2/
Die Beschränkung auf 20 Euro wird dadurch nicht erklärt. -
Nein, zuerst muss ein Besitzerwechsel vorgenommen werden.
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Dann stimmt deine Meinung nun mit meiner überein.
