Nein, überhaupt nicht. Der TE hat überhaupt nichts mit einem Gewerbe am Hut. Ich bin ganz normaler Angestellter, nicht selbständig, gehe morgens ins Büro und bin abends bei meiner Familie.
Irgendwann bin ich mal auf dieses Forum gestoßen, und dadurch bin ich darauf gestossen, WIE günstig man ein Handy bekommen kann.
Ähnliche Fragen dürften sich auch stellen, wenn man die sonstigen Schnäppchenthreads liest und eine Digicam für 100 Euro bekommt, bei der der Poster schon dazuschreibt, dass sie "in der Bucht mindestens 180" wert sei.
Ich persönlich denke nicht, dass durch die Anzahl der Geschäfte, die sich hieraus ergeben können, ein Gewerbe entsteht. Zumindest solange man sich auf eine Digicam beschränkt - wenn man gleich zehn bestellt und die verkauft, sehe ich das auch anders. Aber wirklich lohnende Schnäppchen - wie oft gibt's die schon, ein- oder zwei Mal im Monat? Und bei Handyverträgen, ob Schublade oder nicht, gibt es ja auch eine natürliche Beschränkung durch die Provider.
Mir geht es daher nur und ausschließlich um die Frage, wann und in welcher Form Gewinne aus dem Verkauf subventionierter Handys für einen Privatmann steuerlich zum Problem werden - und auch Auszahlungen der Vermittler. Und wie jemand, der kein Steuersünder sein will, damit umzugehen hat.
Eine Gewinnerzielungsabsicht dürfte hier ganz offensichtlich sein.
Nachhaltigkeit? Wenn man nicht überdreht, vielleicht ein Schnäppchen pro Monat (und daraus resultierend ein Wiederverkauf eines Artikels pro Monat) und ein hochsubventionierter Vertrag pro Quartal?
Höhe der Gewinne? Genau das ist mein Punkt, das zu beurteilen fällt oder fiel mir schwer.
Nach den Ausführungen hier im Thread käme man da also blitzartig über die 512-Euro-Grenze für private Veräußerungsgeschäfte, auch wenn die persönliche Gewinnrechnung natürlich die Fixkosten des Handyvertrags mit einbezieht.
Wobei mich sehr wundert, dass der Erlös des Handyverkaufs praktisch in voller Höhe steuerpflichtig sein soll ("0 Euro Anschaffungskosten"), die Barauszahlung, auch wenn sie die Fixkosten deutlich überschreitet ("Kostenerstattung"?), aber nicht.