Beiträge von beeker

    Meiner Ansicht nach ist das alles der gleiche Stuhl, nur von unterschiedlichen Basiskonfigurationen aus startend.


    Entweder hast Du bei der Ausstattung an einer Stelle was übersehen, oder sie haben eine Konfiguration quasi als Sonderangebot ausgelegt ("Chairholder Edition") o.ä..


    Nachzurechnen wäre, ob das Angebot günstiger ist, das Du bei Google an Platz 1 findest, wenn Du mal nach "aktion sedus netwin" suchst. Ich kann aber nicht beurteilen, was von dem Anbieter zu halten ist.

    Wenn ich das so lese, lasse ich in Zukunft lieber alles sein, was mit eBay-Verkäufen zu tun hat.


    Dass man schon zu häufigem Verkauf der alten Klamotten seiner eigenen Kinder als Gewerblicher eingestuft werden kann, ist ja schon krass!!!


    Na gut, auf der kommenden Steuererklärung ist jedenfalls sicherheitshalber alles zu beschreiben, wenn man in nur zwei Monaten gleich neun Sachen verkauft hat.




    Wie kann man sich denn hinsichtlich der Vergangenheit gegen missgünstige Menschen absichern - wenn kein Gewerbe angemeldet war mangels besseren Wissens, man sich als privat gekennzeichnet hatte, und damit verbunden das Widerrufsrecht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Bedrohungsrisiken gibt es ja reichlich...


    1. man will was nur loswerden, muss gar zum Marktpreis sein, aber ein Händler bietet den gleichen Artikel zu einem viel höheren Preis an und will einem vor den Karren fahren,


    2. Bewertungserpressung.


    Ein Gewerbe anmelden (und gleich wieder abmelden und nie wieder was verkaufen?) ginge ja noch. Nur - rückwirkend?


    Kann so nicht jeder kommen und eine Abmahnung schicken, oder zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung auffordern unter Inrechnungstellung von Anwaltskosten o.ä.?


    Gerade im zweiten Beispiel ist die eigene Anschrift dem Missgünstigen ja bekannt.




    Und/oder gibt es irgend eine Instanz in Deutschland, die das kostenlos, rechtsverbindlich, abmahnungs- und unterlassungserklärungssicher beurteilt, welchen Status man hat?

    Nein, überhaupt nicht. Der TE hat überhaupt nichts mit einem Gewerbe am Hut. Ich bin ganz normaler Angestellter, nicht selbständig, gehe morgens ins Büro und bin abends bei meiner Familie.


    Irgendwann bin ich mal auf dieses Forum gestoßen, und dadurch bin ich darauf gestossen, WIE günstig man ein Handy bekommen kann.


    Ähnliche Fragen dürften sich auch stellen, wenn man die sonstigen Schnäppchenthreads liest und eine Digicam für 100 Euro bekommt, bei der der Poster schon dazuschreibt, dass sie "in der Bucht mindestens 180" wert sei.


    Ich persönlich denke nicht, dass durch die Anzahl der Geschäfte, die sich hieraus ergeben können, ein Gewerbe entsteht. Zumindest solange man sich auf eine Digicam beschränkt - wenn man gleich zehn bestellt und die verkauft, sehe ich das auch anders. Aber wirklich lohnende Schnäppchen - wie oft gibt's die schon, ein- oder zwei Mal im Monat? Und bei Handyverträgen, ob Schublade oder nicht, gibt es ja auch eine natürliche Beschränkung durch die Provider.


    Mir geht es daher nur und ausschließlich um die Frage, wann und in welcher Form Gewinne aus dem Verkauf subventionierter Handys für einen Privatmann steuerlich zum Problem werden - und auch Auszahlungen der Vermittler. Und wie jemand, der kein Steuersünder sein will, damit umzugehen hat.


    Eine Gewinnerzielungsabsicht dürfte hier ganz offensichtlich sein.


    Nachhaltigkeit? Wenn man nicht überdreht, vielleicht ein Schnäppchen pro Monat (und daraus resultierend ein Wiederverkauf eines Artikels pro Monat) und ein hochsubventionierter Vertrag pro Quartal?


    Höhe der Gewinne? Genau das ist mein Punkt, das zu beurteilen fällt oder fiel mir schwer.


    Nach den Ausführungen hier im Thread käme man da also blitzartig über die 512-Euro-Grenze für private Veräußerungsgeschäfte, auch wenn die persönliche Gewinnrechnung natürlich die Fixkosten des Handyvertrags mit einbezieht.


    Wobei mich sehr wundert, dass der Erlös des Handyverkaufs praktisch in voller Höhe steuerpflichtig sein soll ("0 Euro Anschaffungskosten"), die Barauszahlung, auch wenn sie die Fixkosten deutlich überschreitet ("Kostenerstattung"?), aber nicht.

    Zitat

    Original geschrieben von Martin Stoll
    Die Modelle TEC 20 bis 31/S verfügen zusätzlich über die aktive Beckenstütze. Der hintere Sitzteil ist mit der Rückenlehne gekoppelt und beweglich. In der aufrechten Sitzhaltung wird das Becken ohne bewusste Wahrnehmung aufgerichtet.
    Durch den Sitzkeil-Effekt bleibt die Wirbelsäule in der optimalen Form, Rücken- und Bauchmuskulatur sowie Bandscheiben und Bänder werden entlastet. Beim Zurücklehnen senkt sich der hintere Sitzteil ab, wobei der unterstützende Kontakt zur Rückenlehne erhalten bleibt.


    Vielleicht übersehe ich was - aber was ist daran so viel anders als bei der sonst (und auch beim Topstar) so genannte "synchronen Verstellung der Sitz- und Rückenlehnenneigung"?

    Zitat

    Original geschrieben von Andreas24
    Das geht ja in den meisten Fällen für mehr als 500 € weg. Müsste jeder Autoverkauf versteuert werden?


    Nach der bisherigen Argumentation - wenn der Kauf weniger als zwölf Monate zurückliegt, ja.


    Oder wenn's einem der Onkel vor weniger als zwölf Monaten geschenkt hat.


    Genau wie das Weihnachtsgeschenk, das einem nicht gefallen hat.

    Zitat

    Original geschrieben von Andreas24
    Das hat mich schon beim Eingangsposting gewundert. Da dachte ich schon, es handelt sich um ein Gewerbe oder ähnliches.


    Nee, gar nicht!

    Zitat

    Original geschrieben von Andreas24
    Das hat mich schon beim Eingangsposting gewundert. Da dachte ich schon, es handelt sich um ein Gewerbe oder ähnliches.


    Mir ist das Thema nur gerade durch einen Fall von... naja, Bewertungserpressung wäre das falsche Wort... egal... bewusst geworden. Wie leicht man da am unwissentlichen Steuerhinterzug kratzt.


    Passende Themenergänzung hier. Die drei oder vier Schubladenverträge sind ja eben vielleicht nicht das Einzige; ggf. hat man ja schon die doppelte Spielekonsole und noch was anderes mit zusammen 350 Euro Gewinn verkauft.


    Weiterhin:

    Zitat

    Original geschrieben von ChrisO2
    Die Grundgebühren eines Vertrages sind keine Anschaffungskosten, auch wenn das in der Praxis bei Schubladenverträgen so aussehen mag. Es ist laufender Aufwand. Wenn diese erstattet werden, ist das nichts anderes als eine Kostenerstattung.


    Wobei wir hier auch vielfach den Fall finden, dass die Erstattung den laufenden Aufwand überschreitet. Einnahme?


    Wenn die Erstattung aber gleich dem laufenden Aufwand ist - keine Einnahme?


    Wenn die Erstattung aus einem Handy besteht, das ich verkaufe - doch wieder Einnahme?

    Das findest Du einfach?! :)


    Die Frage ist doch: wie werden hier die Anschaffungs- und Herstellungskosten berechnet?


    Sind die Fixkosten eines Schubladenvertrags Anschaffungskosten?
    Die Fixkosten eines genutzen Vertrags aber nicht? (Z.B. weil den Kosten hier ggf. ein Gegenwert in Form von genutzten Freieinheiten/Frei-SMS gegenübersteht.)
    Oder auch? Oder beide nicht?
    Sind Fixkostenerstattungen zu versteuern? Was ist das für eine Einkunftsart, negative Werbungskosten bei Schubladenverträgen?!


    Nichts ist mir klar...

    Hallo,


    dass nicht alle jeden Handyverkauf gleich ans Finanzamt melden, ist klar.


    Eigentlich war ich nie auf die Idee gekommen, dass man bei ca. 1,5 Verkäufen pro Monat, üblicherweise lange Herumgelegenes und/oder Gebrauchtes, ein Fall für's Finanzamt werden könnte.
    Wenn nun aber alle drei Monate so ein Subventionshandy dabei ist, kann man sich schon die Frage stellen, ob man an der 511-Euro-Grenze kratzt.


    Daher doch noch mal zurück auf Los: wie muss man hier rechnen?


    Ist ein Handy, das man zum Vertrag kostenlos dazubekommt, eine "Anschaffung"?
    Gerade beim Kostnix-Modell ist es ja eher eine Dreingabe.
    Und eine Rechnung "120 Euro Umsatz = 120 Euro Gewinn" kann doch auch keiner ernsthaft aufmachen.
    Wenn aber andererseits das Beispiel 1 aber als Spekulationsgewinn zählt, dann müsste Beispiel 2 doch einen Spekulationsverlust ergeben?!


    Müsste man Fixkostenerstattungen versteuern? Spekulationsgeschäfte sind es ja sicherlich nicht.
    Müssten Schubladenverträge nicht steuerlich anders bewertet werden als normale?

    Hallo,


    wie ist das auf einer Steuererklärung (bzw. Einnahmenüberschussrechnung?) zu handhaben, wenn man ein TT-Angebot mit subventioniertem Handy annimmt und das Handy anschließend bei eBay verkauft?


    Also Beispiel 1:
    - Handyvertrag mit 24*10 Euro Fixkosten abgeschlossen
    - Vermittler erstattet 240 Euro ("Kostnix")
    - Handy kostenlos dazubekommen
    - Handy für 120 Euro bei eBay verkauft
    Muss man hier praktisch 120 Euro Gewinn versteuern?
    Gilt das Handy quasi als "Geschenk"?
    Muss man auch die 240 Euro Erstattung versteuern?
    Kann man im Gegenzug jeden Monat 10 Euro Verlust absetzen?


    Beispiel 2:
    - Handyvertrag mit 24*10 Euro Fixkosten abgeschlossen
    - Handy kostenlos dazubekommen
    - Handy für 120 Euro bei eBay verkauft
    Hat man hier im Gegenzug 120 Euro Verlust gemacht?
    Hat der Handyvertrag auch einen Wert (Freieinheiten, Frei-SMS, ...), der bei beiden Beispielen noch hinzuzurechnen ist?
    Hier wären ja "Schubladenverträge" u.U. anders zu behandeln als normale - aber damit wird sich andererseits das Finanzamt ja kaum herumschlagen wollen...


    Ich habe übrigens *keinen* Steuerberater - aber irgend jemand hier hat sich bestimmt schon mal damit auseinandergesetzt?!

    Wie wird eigentlich abgerechnet, wenn man die Folgen eines Wasserschadens teilweise selbst beseitigt, z.B. die Malerarbeiten übernimmt?


    Haben einen Kostenvoranschlag von einem Malermeister da, würden aber alternativ auch selbst anstreichen. Gibt es hier z.B. einen üblichen Stundensatz von xx.xx, der zur Anrechnung kommen kann, zzgl. Materialkosten?