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hallo zusammen,
verkaufe mein SonyEricsson W910i black.
das handy befindet sich in top zustand und ist wie neu, da es nur wenige male benutzt wurde (zweithandy)
im lieferumfang befindet sich alles was dabei war:
handy w910i
bedienungsanleitung
software
lautsprecher-set mps-70 (unbenutzt)
headset (unbenutzt)
1GB speicherkarte
usb-adapter ccr-60 (unbenutzt)
usb-kabel
ladekabel
alles wie gewohnt in der originalverpackung
restgarantie besteht! eine rechnungskopie vom 05.03.2008 liegt bei.
preis: 179€ + 4,90€ versicherter versand oder übergabe im raum bayreuth/bamberg
bei interesse pn
gruß
jörg
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hab auch mal gemailt, an tkgo und hvs.
bisher hat nur tkgo geantwortet:
Sehr geehrter Kunde,die Frist setzen Sie Bitte der Fa.Handyversandservice ihrem Vertragspartner!
Wir vermarkten dass ganze nur für die Firma!Adresse nachfolgend!Vielen Dank für Ihre Geduld
und ihr Verständniss!Schönen Feiertag!
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ich finde ja die aussage "nicht mit dem ansturm gerechnet hat" toll.
ich mein, wenn ich 30 verträge bei ebay einstelle, sollte ich ja sicherheitshalber mal davon ausgehen, dass auch 30 verkauft werden...
aber wer rechnet schon mit sowas... :p
naja, mal sehn wie das weiter geht.
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Zitat
Original geschrieben von Handydealer24.de
@ kuki,
nein ich habe ja die Daten schon
ich hätte auch noch eine frage in die richtung:
wenn man dir die daten/kopien gemailt hat, müßte da noch eine eingangsbestätigung o.ä. von dir zurückkommen?
frag nur, weil mir das schonmal passiert ist, dass meine anträge nicht angekommen sind.
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Zitat
Original geschrieben von indic
Ganz korrekt ist das aber nicht. Die Auszahlung ist nur so hoch, als würde man in den ersten 3 Monaten auch die 5,99€ pro Monat und Vertrag bezahlen. Andersfalls müßte die Auszahlung wie oben von mir berechnet etwa 166€ betragen.
es steht doch klipp und klar im angebot 5,99 auf 24 monate und genau so ist es gerechnet.
im übrigen finde ich es bei diesem angebot etwas kleinlich. denke wenn alles klappt braucht man sich da beim besten willen nicht beschweren...
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Zitat
Original geschrieben von Mapel13
... rechnen Sie mit mindestens 21 Werktagen!
:mad: :confused:
so stand das nicht im vertrag. den vertrag kann man mit "höchstens" 21 tagen lesen. stand innerhalb von 7-21 werktagen.
der kann ja nicht einfach seine lieferfristen ändern wie er grad will.
wenn die 21 tage rum sind, mal anständig wind in dem laden machen.
frist zur nachlieferung setzen und danach schadensersatz fordern.
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@ handydealer
eine frage hätte ich noch:
wie funktioniert das eigentlich mit der kostenlosen flat?
bei vodafone hab ich da nix gefunden, dass es die 3 monate kostenlos gibt.
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Zitat
Original geschrieben von derive2
Lass mich raten???
Du studierst BWL!!! 
Das Trennungs- und Abstraktionsprinzip hast du wohl nicht verstanden. Dabei wird nur zwischen dem schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft und dem sachenrechtlichen Verfügungsgeschäft unterschieden.
Und anfechten wegen "nicht einhalten des Vertrages" gibt es auch nicht. 
Nochmal 119ff BGB durchlesen. 
Alles anzeigen
leider falsch geraten, ich trage keine rosa polo-shirts :p
ich brauch bgb nur als neben-/neben-/nebenfach
den genauen wortlaut hab ich natürlich nicht mehr im kopf, is ja schon ein paar tage her. jedenfalls kann man den vertrag canceln wenn er von einer partei nicht erfüllt wird.
und die tatsache dass es zwei verschiedene verträge (hvs/telco) sind müßte meines erachtens auch stimmen.
also so ganz daneben lieg ich dann doch nicht.
:p
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so einfach ist das meiner meinung nach nicht, da ja das sog. trennungs- und abstraktionsprinzip gilt; von daher sind beide verträge grundlegend mal als unabhängig zu betrachten.
sprich, du hast einen vertrag mit telco, der auch vertragsgemäß "geliefert" wurde und du hast einen vertrag mit hvs über das iphone.
primär ist nur der vertrag mit hvs anfechtbar wegen nicht einhalten des vertrages.
folge davon ist, jeder ist so zu stellen wie er gestanden hätte, wenn der vertrag nie zustande gekommen wäre.
aber: du hast jetzt das recht auf schadensersatz, sprich der finanzielle schaden, der dir durch die grundgebührzahlungen an telco durch den vertrag mit hvs entstanden ist. hvs müßte dir also die komplette gg als schadensersatz zahlen.
so, das jetzt mal grob auf die schnelle, mit meinen bgb kenntnissen des letzten semesters :p
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na dann....
hab ich doch mal zugegriffen 