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hier stehts:
§ 14 Markengesetz
Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch(1) Der Erwerb des Markenschutzes nach § 4 gewährt dem Inhaber der Marke ein ausschließliches Recht.
(2) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr 1. ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identisch sind, für die sie Schutz genießt....
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doch genau dann gilt es und ist deutsche rechtsprechung..!
lies doch endlich mal den thread
http://telefon-treff.de/showth…8&perpage=15&pagenumber=3
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Re: Re: Re: Re: welche Marke ist nicht in Deutschland verkäuflich?
Zitat
Original geschrieben von Anja Terchova
Die Firmen denken oft sie duerften etwas verbieten was sie garnicht duerfen
hast du meinen link gelesen..? wohl nicht...
sobald man als gewerblicher verkäufer eingestuft werden kann (und das geht sehr schnell und vor allem ist das deutsche gesetz da sehr schwammig) haste verloren und da kannst DU denken was du willst, die realität sieht leider anders aus...
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vor allem wirds dann wohl schwer zu sagen, hab ich nicht gewußt - das sieht dann ja schon fast nach vorsatz aus 
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Re: Re: welche Marke ist nicht in Deutschland verkäuflich?
Zitat
Original geschrieben von Anja Terchova
Wen du nachweisen kanst das es keine Plagiate sind sondern Orginalsachen koennen die auch nichts dagegen machen, und die Rechnungen kanst du als Nachweis aufheben
lies meinen link - du darfst auch als gewerblicher verkäufer keine originale verkaufen und gewerblicher verkäufer bist du sehr sehr schnell ohne es zu wollen/wissen, aber wie gesagt, das ist schon ausdiskutiert worden...
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die frage ist auch, wie oft kann ich davon gebrauch machen
aber ist eh alles mittlerweile nur noch theorie, der te hat sein geld und gut ist - es gibt wenige händler, die so kulant reagieren..
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was heir auch nicht richtig beachtet wird ist das clouding kein anerkannter fehler ist und der techniker hat keinen fehler gefunden, samsung sagt ist stand der technik, insofern hat der te glück gehabt und alles ist gut 
(und ich finde auch das mm sich gut verhalten hat..)
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nein - das problem ist, dass du nicht alle und jedes gerät über einen kamm scheren kannst, je nach modell verhält es sich eben anders 
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puuuh - glück gehabt 
dann guck dir mal meinen (jetzt ohne reflink
) link an, der preis ist top (war zwar schonmal besser da das wifi usb dongle (Samsung WIS09ABGN LinkStick WLAN-Adapter) dabei war, aber das kannste jetzt für knapp 70€ bei alternate bekommen)...
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hier wurde das ganze schonmal ausführlich diskutiert - ganz so einfach wie zumwinkler das sieht ist es leider nicht, das deutsche recht ist in dem punkt stark überholungsbedürftig:
http://telefon-treff.de/showth…8&perpage=15&pagenumber=1