Beiträge von Christian

    So; die Sache hat sich zumindest einigermaßen zum Guten gewendet.


    Der Anwalt hat mit sich reden lassen (meine Bekannte hat ihre finanziellen Verhältnisse geschildert und klar gemacht, daß sie die Summe definitiv nicht zahlen kann) und sich zur Akzeptanz einer pauschalen Zahlung von 550 € bereit erklärt. Das ist zwar immer noch recht heftig, aber wenigstens ist sie jetzt so aus der Sache raus.



    Ich möchte mich ganz herzlich bei allen bedanken, die hier ihre Meinung geäußert und mir ein paar Fingerzeige gegeben (oder mit großer Hilfsbereitschaft einige PNs geschrieben haben) haben. Das hat meiner Bekannten und mir sehr geholfen. Danke! :)

    Re: T630 mit T-Mobile Branding o2-Flat einstellen???


    Herzlich willkommen bei TT! :)

    Zitat

    Original geschrieben von Thoomas


    Nur leider kann man in dem Handy ja nirgends eine Startseite eingeben, (...)

    Klar kann man (falls bei den gebrandeten T630 dieser Menüpunkt nicht fehlt, was ich mir aber eigentlich nicht vorstellen kann):
    Verbindungen -> WAP-Optionen -> WAP-Profile -> entsprechendes WAP-Konto "bearbeiten" -> erweitert -> als Homepage ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Zappi


    Deine Bekannte soll sich einen Kollegen oder eine Kollegin suchen, die sich damit auskennt. Der bisher beauftragten Anwältin soll sie klipp und klar sagen, sie solle sich äußern, ob sie die Sache annimmt, oder nicht. Wenn nicht, einen anderen Anwalt aufsuchen.

    Ich habe schon geschrieben, daß sie es sich nicht leisten kann, einen Anwalt zu engagieren, denn:

    Zitat

    Original geschrieben von Zappi

    Beratungshilfe deckt auch mehrere Schreiben des Anwalts ab, nicht nur eins.

    Dem ist eben nicht so. Ausgestellt wurde eine Bescheinigung für Erstberatungshilfe.

    Zitat

    Original geschrieben von Zappi

    Ich halte es für fahrlässig bei solchen Summen auf "Hilfe" :flop: aus dem Forum zu setzen.

    Du darfst mir glauben daß ich das nicht getan hätte, wenn ich noch irgendeine andere Möglichkeit gesehen hätte.

    Zitat

    Original geschrieben von DUSA-2772


    Eine Möglichkeit ist mir noch eingefallen, wobei ich auch keine Ahnung habe, ob bzw. was sie bringt:
    Die Domain kündigen. Das lässt sich schnell als Schreiben aufsetzen, dem Provider zufaxen bzw. per Einschreiben abschicken. Klar, bis die Domain tatsächlich abgemeldet ist, dauert (Kündigungsfristen) und bis das Bestätigungsschreiben bei ihr auf dem Tisch liegt, wird vermutlich auch länger als den 12.2. dauern. Trotzdem hätte sie etwas in der Hand, womit sie a) ihren "guten Willen" zeigt (auch wenn mir klar ist, dass die Anwälte nur $$$$$ sehen wollen) und b) stünde die Domain wieder zur Verfügung.

    Das ist ohnehin Teil der von der Firma vorformulierten Unterlassungserklärung. Ist also die Frage, ob das den gegnerischen Anwälten wirklich guten Willen beweist; schließlich kommt meine Bekannte so lediglich einer bereits an sie gestellten Forderung nach, wenn sie die Domain abtritt (was sie natürlich tut).

    Zitat

    Original geschrieben von DUSA-2772
    Lass mich raten: der liebe Günni von G.k*tz ist mal wieder dabei, für 10min Aufwand seinen nächsten Urlaub oder sonstwas zu finanzieren :rolleyes: :mad:

    Nein, der ist es nicht; aber die Kanzlei scheint im Internet zumindest einen ähnlichen Ruf zu haben.



    @ Ayreon:


    Klar wäre das der "logischste" und für mich am besten nachvollziehbare Weg der Kontaktaufnahme gewesen. Nur scheint es der Kanzlei primär um das Geldverdienen zu gehen - die Art und Weise scheint hier lediglich eine untergeordnete Rolle zu spielen.


    Die Sache Microsoft und Mike Rowe hatte ich auch kurz im Kopf, allerdings sieht da alles IMHO etwas anders aus, da Mike Rowe ja tatsächlich so heißt und deswegen bei der Eröffnung seiner Homepage das Recht auf seiner Seite hatte.
    In diesem Fall wurde ja (wenn auch unbewußt) das Markenrecht tatsächlich verletzt, so daß das auch wieder schlechter aussehen dürfte.
    Das mit der Presse ist eine Idee, allerdings denke ich, daß diese Sache nicht unbedingt groß genug sein dürfte, um entsprechende Aufmerksamkeit zu erregen. Weiterhin wäre das auch eine eher langfristige Aktion, was schon alleine deshalb problematisch ist, weil meine Bekannte eine Frist bis übermorgen (12.2.; das hab eich oben ganz vergessen, zu schreiben) bekommen hat, das alles zu regeln.


    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk

    Kannst Du das Mahnschreiben evtl. mal geschwärzt scannen?

    Nein, kann ich leider nicht, da ich es nicht habe (ist bei meiner Bekannten). :(