Ok. Vielen Dank für die vielen Tipps.
Ich habe auch noch mal mit einem RA gesprochen.
Dieser sagte ich mir, ich solle mich noch mal schriftlich an die Staatsanwaltschaft wenden, um zu erfragen, wie hoch die Geldstrafe gewesen ist und ob in dem Urteil irgendwelche Auflagen gestellt wurden, wie z.B. die Rückzahlung der Summe.
Außerdem werde ich ein Mahnverfahren starten, die 23,- Euro sind es mir Wert und soweit ich informiert bin, ist der Schuldner nicht älter als 25 Jahre.
Beiträge von devilsdance
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Kann mir jemand sagen, welche Kosten bei einem Mahnverfahren auf mich zukommen.
Es geht um einen Streitwert von 350,- Euro. -
Happy Birthday und alles Gute!
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Original geschrieben von jd_cort
Um Mißverständnisse zu vermeiden sollte Devilsdance am besten mal sagen was er aktuell hat? Nur das strafrechtliche Urteil vom Gericht wegen dem Betrug?
JD
Korrekt, bisher habe ich keine zivilrechtlichen Ansprüche geltend gemacht, sondern nur das straftrechtliche Urteil.
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Das ist ja wunderbar.
Also gilt das Urteil quasi schon als Titel.
Ich hab ihn wegen Warenbetruges angezeigt und im Schreiben der Staatsanwaltschaft steht jetzt, dass er rechtskräftig zur Zahlung einer Geldbuße verurteilt wurde. -
Da ich nicht glaube, dass er solvent genug ist, möchte ich auf jeden Fall den Weg durch das Mahnverfahren gehen.
Der Anwalt kann auch nichts machen, als ihn anschreiben und zur Zahlung auffordern. -
Zur Vorgeschichte:
Ich habe Mitte letzten Jahres bei Ebay ein Handy für 350,- Euro bei einer Privatperson erstanden.
Dieses Handy wurde von mir bezahlt, allerdings habe ich es nie bekommen.
Daraufhin bin ich zur Polizei gegangen und habe den verkäufer wegen Warenbetruges angezeigt.
Nach langem Warten wurde der Verkäufer rechtskräftig verurteilt und musste eine Geldstrafe bezahlen.
Nun habe ich aber mein Geld immer noch nicht zurück.
Dies möchte ich aber gerne wieder haben.
Wie kann ich mich jetzt an den Verkäufer wenden? Mit einem Mahnbescheid, oder?
Ich kenne mich damit aber überhaupt nicht aus, vielleicht kann mir jemand ein paar Tipps geben, wie das genaue Vorgehen ist.
Danke -
Happy Birthday und alles Gute!
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