Moin flatie!
Ich glaube, ohne jetzt den Kontoinhaber angreifen zu wollen, dass er im Moment mit der Situation eindeutig überfordert ist. Er weiss einfach nicht, was er machen soll und daher ist seine erste Reaktion erstmal eine Ablehnung. Daher biete ich ihm an, sich selbst zu informieren. Sollte er dann immer noch nicht zu dem selben Schluss kommen wie ich, werde ich ihn zivilrechtlich belangen.
Aber mal unter uns: Es muss doch möglich sein, dass sich 2 erwachsene Menschen vernünftig unterhalten können. Ich hab nichts falsch gemacht, hab nur ein klärendes Gespräch gesucht, aber er blockt gleich total ab und will sogar von einem Rechtsanwalt angeschrieben werdenn. Alles schon ziemlich kurios.
Beiträge von devilsdance
-
-
So, wollt mal Neuigkeiten berichten.
Also, ich hab den Herren heute Abend wieder angerufen.
Daraufhin sagt er gleich, dass er eigentlich nicht mehr mit mir sprechen will, ich sag, warum denn nicht, und frag ihn, ob er meine Mail denn schon gelesen hat, er sagt nein, ich frag ihn, was denn los ist, sagt er, er fühle sich verarscht, ich, von wem denn, sagt er, wüsste er gar nicht so genau.
dann wollte ich ihm den sachverhalt schildern und ihm die rechtliche lage schildern, was macht er, legt das telefon einfach beiseite, nicht aufgelegt, einfach nur zur seite gelegt. ich gewartet und gewartet, irgendwann hat er dann aufgelegt, daraufhin ich ihn nochmal angerufen, sagt er, ich soll mir nen anwalt suchen und der soll ihm schreiben...
also, ich versteh den typen nicht, der weiss irgendwie nicht, was er jetzt will.
ich werd ihm gleich nochmal ne mail schreiben, ungefährer inhalt wird sein, dass ich morgen ne woche auf urlaub fahre (was auch stimmt) und er sich doch bitte in dieser woche mal unverbindlich schlau machen soll, was ein dreiecksbetrug ist und wie die rechtliche lage auch für ihn ist, und wenn er seine meinung ändern sollte, kann er sich gerne bei mir melden bzw. mir das geld einfach überweisen. sollte ich dann bis nächste woche samstag nichts mehr von ihm gehört haben bzw. kein geld erhalten haben, werde ich noch einen letzten versuch starten, ihn auf dem privaten weg zu erreichen. wenn dies nicht klappt, leite ich dann am darauffolgenden weg zivilrechtliche schritte gegen ihn ein.ZitatAlles anzeigen
Guten Abend Herr xxx,ich kann beim Besten Willen ihre Reaktion am Telefon heute nicht verstehen.
Wir sind doch 2 erwachsene Menschen, und es muss doch möglich sein, sich am Telefon vernünftig zu unterhalten.
Ich versuche doch nur, ruhig mit Ihnen den Sachverhalt zu klären und eine für uns beide akzeptable Einigung zu erzielen. Ich kann Ihre Lage verstehen, es muss auch für Sie überraschend sein, dass auf einmal ein wildfremder Mann anruft und seine Überweisung zurück fordert, aber, da müssen Sie mich auch verstehen, habe ich auch ein Interesse daran, mein Geld zurück zu bekommen.
Wir sind Beide der gleichen Person auf den Leim gegangen, nämlich diesem ominösen Italiener.Das Ganze erfüllt den Tatbestand eines Dreiecksbetruges.
Ich schlage Ihnen folgendes vor:
Ich fahre morgen für eine Woche auf Urlaub und werde am Samstag den 27.10.2007 wieder zurück sein. Ich bitte Sie, ganz unverbindlich, einfach mal bei Google nach dem Stichwort Dreiecksbetrug zu suchen und die Informationen durchzuarbeiten. Dies habe ich gestern auch getan. Ich habe Ihnen ja schon ein paar Links in der vorherigen Email geschickt.
Es sieht für Sie leider so aus, dass ich rechtlich auf der sicheren Seite bin. Aber ich bitte Sie, dies gerne persönlich zu überprüfen. Sollten Sie zu dem gleichen Schluss kommen wie ich, können Sie sich immer bei mir telefonisch melden. Ich bin im Lande und jederzeit zu einem Gespräch mit Ihnen bereit. Gern können Sie mir auch kommentarlos bis nächsten Samstag den 27.10.2007 das Geld auf mein genanntes Konto überweisen.
Außerdem werde ich versuchen, Sie am nächsten Wochenende noch einmal telefonisch zu erreichen. Falls sich bis dahin ihre Meinung nicht geändert haben sollte, werde ich am Montag den 29.10.2007 mit meinem Rechtsanwalt zivilrechtliche Schritte gegen Sie einleiten. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir selbstverständlich vor.
Im Moment machen Sie sich strafbar im Sinne von §§ 812 ff BGB (Bereicherungsrecht).
Ich hoffe in diesem Fall wirklich auf ihren gesunden Menschenverstand. Ein Gerichtsverfahren bringt hohe Kosten mit sich, die ich bereit bin zu zahlen, um meine 94,- Euro zu bekommen. Da ich offensichtlich im Recht bin, müssten Sie demnach auch alle weiteren mir entstandenen Kosten übernehmen. Dazu gehören Mahngebühren, Anwaltskosten, Auslagen, etc.
Ich denke, dass diese Kosten in keiner Relation zu den von mir zurück geforderten 94,- Euro liegen. Allerdings ist dies ihre Entscheidung. Ich kann nur an Sie appellieren, sich vlt. Am Wochenende einmal über den Tatbestand des Dreiecksbetruges zu informieren und evtl. ihre Meinung zu ändern. Wie schon oben erwähnt, bin ich gerne bereit, weitere Gespräche mit Ihnen zu führen. Allerdings kann ich Ihnen auch versichern, dass ich notfalls die Sache bis zum bitteren Ende, als auch vor Gericht, ausfechten lassen werde.
Mit freundlichen Grüßen,xxx
(Tel.:0xxxxxxxxxxxxxx) -
Aus der Tatsache, dass ihr renoviert, gehe ich mal davon aus, dass ihr schon ein Haus oder ähnliches habt und nicht in naher Zukunft plant, nochmal zu bauen.
Und wenn ihr nichts gegen Nachbarn habt, verkauft das Grundstück. -
Ich weiss, hab selbst schonmal mit dem Käuferschutz zu tun gehabt.
Lassen wir uns überraschen, ob sich der Kontoinhaber heute selbst meldet, ansonsten ruf ich ihn einfach nochmal an und halte euch dann auf dem Laufenden. -
Happy Birthday und alles Gute!
-
Wie sind in diesem Fall eigentlich die Möglichkeiten des Ebay-Käuferschutzes?
Ich hab ja schließlich für einen Artikel bezahlt, den ich nicht erhalten habe, oder sehe ich das falsch. Denn der Verkäufer des Nokia 6280 ist ja nicht mehr bei Ebay angemeldet und auch nicht mehr zu erreichen...TM1
Ich dachte eigentlich, der Inhaber der Bankverbindung wäre vernünftig und hoffe auch immer noch darauf. Bei unserem Telefonat war er echt nett und freundlich und hatte mir mündlich sogar schon zugesichert, dass er mir den Betrag zurückzahlen würde und sah sogar ein, dass ich im Recht bin. Aber als ich ihm, wie vereinbart, meine Bankverbindung per Email zuschickte (die Adresse hat er mir gegeben), bekomme ich 3 Stunden später als Antwort, dass er es sich anders überlegt hat. (Mail steht ja oben) -
Guten Morgen alle zusammen...
Ich habe jetzt dem Inhaber der Bankverbindung nochmal eine Mail geschickt und hoffe, ihn im Laufe des Tages nochmal telefonisch zu erreichen.
Hier mal meine Mail:ZitatAlles anzeigen
Guten Morgen Herr xxx,vielen Dank für ihre Antwort von gestern Abend.
Ich muss Sie aber leider in einem Punkt korrigieren, der Verkauf war nicht rechtskräftig, denn wir beide, also Sie als xxx und ich als xxx haben über Ebay nie einen rechtsgültigen Kaufvertrag abgeschlossen, denn ich habe ja keine Playstation bei Ihnen gekauft. Mir ist nicht einmal ihr Ebay-Mitgliedsname bekannt. Wie ich an ihre Telefonnummer gekommen bitte, hatte ich ihnen ja schon gestern Nachmittag bei unserem Telefonat geschildert. Daher ist meine Überweisung an Sie nichts weiter als eine Fehlbuchung, die Sie fälschlicherweise der Playstation zugeordnet haben. Aus meinem Betreff geht allerdings eindeutig hervor, dass es sich um ein Nokia 6280 (also ein Handy) handelt.
Ich habe gestern Abend noch ein wenig recherchiert, und habe herausgefunden, dass wir beide einem so genannten Dreiecksbetrug auf den Leim gegangen sind.Hier ein paar Links zu diesem Thema für Sie:
http://forums.ebay.de/thread.j…start=0&mod=1192222395328
http://www.vnr.de/vnr/unterneh…dig/praxistipp_29513.html
Sie können sonst einfach auch das Stichwort "Dreiecksbetrug" bei Google eingeben und werden dazu weitere Informationen erhalten.
Ich denke, dass aus diesen Informationen eindeutig hervorgeht, dass Sie mir wohl oder übel, so Leid es mir für Sie (im Falle ihrer Playstation) auch tut, meine 94,- Euro zurück überweisen müssen.
Ich hoffe allerdings, dass wir das Ganze ohne den Rechtsweg klären können,
da ansonsten weitere Kosten auf Sie zukommen würden. Sollte ich nach der aktuellen Rechtslage Recht bekommen, müssten Sie auch noch meine gesamten Auslagen, Anwalts- und Mahnkosten übernehmen. Dies wären offensichtlich beträchtlich mehr als die oben genannten 94,- Euro Fehlbuchung meinerseits.Ich werde diesbezüglich auch noch versuchen, Sie im Laufe des Tages telefonisch zu erreichen, auch wenn dies von Ihnen vlt. Nicht unbedingt gewünscht wird. Aber meiner Meinung nach ist ein persönliches klärendes Gespräch vlt. Angebrachter, als für 94,- Euro den Rechtsweg einzuschlagen.
Gerne können Sie mich auch im Laufe des Tages unter folgender Rufnummer erreichen:
0xxxxxxxxxxxxxxIch bin gerne zu einem weiteren Gespräch bereit.
Mit freundlichen Grüßen
xxx -
Ich hab auch schon viel über Ebay gemacht, aber dieses Jahr ist es irgendwie verhext.
Naja, ich probiers morgen nochmal telefonisch, vlt. kann ich ihn persönlich überzeugen. Mich wundert es nur, dass er seine Meinung auf einmal um 180 Grad ändert.
Ich halt euch morgen auf dem Laufenden. Ansonsten, wohnt jemand in der Nähe von Bexbach? -
Danke für die Infos. Es geht um 94,- Euro. Ich werde aber notfalls den Rechtsweg gehen, da ich ja offensichtlich im Recht bin.
Werde aber trotzdem morgen nochmal versuchen, mit dem Kontoinhaber in Kontakt zu treten. -
Eben, Problem ist nur, ich hab seine Bankverbindung und durch eine ziemlich lange Recherche seine Telefonnummer gefunden, hab aber nicht mal seine Adresse.
Also ruf ich ihn an, frag nach seiner Anschrift, um rechtlich gegen ihn vorzugehen. Auch irgendwie dreist