Beiträge von Pepso

    Zitat

    Original geschrieben von flensi
    Achja?Weil ich deine gewerbliche Unlocke und in die Bucht Verschiebere madig mache oder was?
    Lies doch doch nochmal die PN die du an mich abgefasst hast.....dann schau in den Spiegel und denn duerftest du zu dem Schluss kommen was du da treibst ist das allerletzte.


    -ralf-



    Und selbst wenn...geht dich das als Letzten was an. Immer geil diese möchtgern Hilfspolizisten, die sich über sowas profilieren müssen.



    Aber Du weißt ja am besten wie das geht nicht :D Ich sage nur,


    "........bestellt auf Namen von Bruder/Schwester/Hund bei Quelle etc"



    Du was Du hier ablässt, ist echt das letzte!


    Fakt ist, das Quelle es mal wieder nicht hinbekommt, die Bestellungen korrekt abzuwicklen. Die sollten sich mal nen Beispiel an amazon nehmen, da stimmt das system jedenfalls.

    Nochmal für alle ;)



    Jedoch möchten wir auf den § 2 des AGB von amazon hinweisen, wo
    niedergeschrieben ist:


    "Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages
    dar. Wenn Sie eine Bestellung bei Amazon.de aufgeben, schicken wir Ihnen
    eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren
    Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt
    keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren,
    dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst
    dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und den
    Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen.
    Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der
    Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande.
    Vertragspartner ist die Amazon EU S.à.r.l.
    Dies gilt nicht für Produkte, die Sie direkt bei einem Anbieter aus
    Marketplace, zShops und Auktionen kaufen. Der Kaufvertrag kommt dann direkt
    mit dem Anbieter zu Stande und es gelten die mit diesem vereinbarten
    Bedingungen"
    .
    Da Sie sich auf eine Bestellbestätigung von amazon berufen, möchten wir an
    diese Stelle darauf hinweisen, dass es sich lediglich nur um eine
    Information für Sie handelt, dass Ihre Bestellung eingegangen ist und nicht
    als Aufrtagsanahme anzusehen ist.
    Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn das bestellte Produkt an Sie
    versendet wird oder wenn Sie von uns eine Auftragsannahmebestätigung per
    e-Mail erhalten. Da an Sie nicht das von Ihnen bestellte Produkt
    ausgeliefert wurde und Sie von uns keine Auftragsbestätigung erhalten haben,
    ist somit kein Kaufsvertrag zustande gekommen.