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Original geschrieben von Sonni101 Was wenn der Empfäger behauptet im Briefumschlag war ein Micky Maus Ausweis? 
Den sie vor Gericht dann auch vorlegen können... Oh man immer diese schwachsinnigen Ammenmärchen, zumal hier unstreitig ist, das die Kündigung eingegangen ist.
Marco
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Original geschrieben von Thomas
MA haben wohl teilw. Angebote der Postbank.
Oder bewerben sich hier http://www.norisbank.de/karriere/stellenanzeigen.html 
Ich bin auf den neuen Service gespannt, es kann nur besser werden.
Marco
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Original geschrieben von Hilfsprofi
War nur eine Vermutung von mir, weil die norisbank zwei BLZ hat.
Und die Postbank hat 50 oder weniger. Vielleicht auch mehr. Keine Ahnung wo der Zusammenhang sein soll.
Marco
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Original geschrieben von orange7891
Hab gestern noch 1 bestellt- hoffe ich bekomm ihn auch :\) google mal O2 o du kommst dann auf die hp
Ich sag nur Wald und Bäume. Ich habs jetzt direkt auf der Seite gefunden http://www.o2online.de/tarife/tarife-zum-telefonieren/
Marco
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Im Moment kann ich online keinen o2o bestellen bzw. finde ich keinen mehr auf der Startseite bei den Tarifen...
Marco
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Original geschrieben von stefanniehaus
Bei dem Artikel stellt sich natürlich noch die Frage, wie die Sache gelagert ist, wenn der Anbieter auch ermöglicht eine Rechnung selbst zu überweisen.
In dem Fall läge eine direkte "Folge der Angebotsstruktur", wie im Artikel ausdrücklich erwähnt, nicht vor.
Das ist Punkt 1, denn der Kunde kann immer noch nachweisen das die Mobilfunkfirma nicht die Kosten hat, welche "pauschalisiert" in Rechnung gestellt wird.
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Zudem haben die meisten Anbieter inzwischen ja die Preis um einen Passus ergänzt, nachdem der Kunde einen geringeren Schaden nachweisen kann.
Das wurde ja in diesem Fall getan. Es wurde die Bank gefragt, welche Kosten an die Firma durchgereicht wird.
Um zum Thema zu kommen, bei o2 steht zum Beispiel in der AGB
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Das Entgelt wird in der Regel per Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden eingezogen. (Bei o2 ist man auch erst einmal verpflichtet am Lastschriftverfahren teilzunehmen, das kann man im nachhinein widerrufen)
Der Kunde alle Kosten zu ersetzen hat, die dadurch entstehen, wenn eine Lastschrift nicht eingelöst wird und der Kunde dies zu vertreten hat (mangels Deckung zum Beispiel). Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass die Kosten nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden sind.
Und diese Kosten sind bei o2 pauschal 19,- Euro. Und genau das, wenn dies vor Gericht kommt, wird wohl auseinander genommen werden.
Auch in der AGB von E-Plus steht, dass der Kunde am Lastschriftverfahren teilnehmen muss und E-Plus in "Ausnahmefällen" auf Überweisung umstellt. Ich sehe hier keinen Unterschied zu anderen Anbietern.
Marco
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Original geschrieben von drueckerdruecker
Ja, so ist es. Und, was soll's? Mittels der Einmalauszahlung wird ja auch das einzige Risiko, das man nicht selbst beeinflussen kann aus der Welt geschafft.
Stimmt leider nicht. Wie wir in diversen Threads sehen, gibt es mit den Optionstestings, welche kostenfrei sein sollten immer wieder Probleme... Da ist Vesat nach fast einem Jahr immer noch dran.
Marco
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Original geschrieben von elknipso
Wobei man solchen Problemen aber auch ganz einfach aus dem Weg gehen kann indem man einfach einen ausreichenden Puffer auf seinem Girokonto lässt.
Das ist richtig, mache ich ähnlich, allerdings ändert das nichts an der Tatsache, um was es sich hier im Thread dreht. Um den pauschalen Schadensersatz. Also bitte zum Thema zurückkehren.
Marco
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Den Thread durchlesen wäre ein Anfang. Dort siehst du wer und wie vorzeitig herausgekommen ist...
Marco
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Re: neue callya freikarte
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Original geschrieben von Liebe_mami kennt ihr das?
Ja kennen wir http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=508892.
Genauso, wie den Prepaidbereich... http://www.telefon-treff.de/forumdisplay.php?s=&forumid=13
Gruß Marco