ZitatOriginal geschrieben von harlekyn
Nun, erst mal in dem ich sie in meinem Besitz habe, zweitens in dem meine Unterschrift zu der auf der Rueckseite der Karte passt.
Ohne Jurist zu sein mal aus der Bankpraxis: wenn Du die Karte nicht unterschrieben hast, dann ist es für einen eventuellen Dieb ein leichtes, auf Deinen Namen shoppen zu gehen, denn er kann die Karte auf der Rückseite unterschreiben. Und dann werden auf jedem Beleg und der Karte die Unterschrift übereinstimmen. D.h. kein Verkäufer wird irgendwo stutzig werden (und ich erlebe es in letzter Zeit doch öfter, dass hingeschaut wird). Und Du hast dann später den Ärger am Hals und kannst Dich kümmern. Viel Spaß dabei. Ich bevorzuge die Möglichkeit, Ärger sofern möglich von vorneherein zu vermeiden oder zu erschweren.
Und die, die meinen, es wäre nicht Aufgabe des Verkäufers, das zu prüfen, die möchte ich mal sehen, wenn sie auf ihrer Kartenabrechnung eine betrügerische Buchung haben. Ich würde wetten wollen, dass dann laut geschimpft wird, wieso das nicht schon im Laden aufgefallen ist.
Und mich würde auch mal interessieren, inwieweit es als fahrlässig zu werten ist, nicht unterschrieben zu haben und die KK-Gesellschaft sich dann ggfs. aus der Rückzahlung des Schadens raushält... bin kein Jurist, halte das aber für unöötiges Risiko für ... ja wofür eigentlich, was ist so toll daran, wenn man nicht unterschreibt?