Darf man sich eigentlich auch selbst für einen 2. Account einladen (1x privat, 1x Gewerbe), oder ist das verboten?
Und wo finde ich überhaupt meine Codes?
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
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Darf man sich eigentlich auch selbst für einen 2. Account einladen (1x privat, 1x Gewerbe), oder ist das verboten?
Und wo finde ich überhaupt meine Codes?
Seit neuestem gibt es bei o2 für neue Bestellungen nur noch Kombisims, d.h. normale Sims mit einperforierter Trennlinie, um sich die Micro-Sim rauszubrechen. Danach kannst du nur nicht mehr ne normale Sim draus machen;)
Ist der Parallelruf denn eigentlich auch für mehrere Handynummern möglich?
Möööp!
Was ist das?
In den FAQ:
ZitatIst die Registrierung/Nutzung kostenlos? Es fallen weder Anmeldegebühr, Mindestumsatz noch Grundgebühr an. Es fallen nur Gebühren für den SMS-Versand und für ausgehende Telefonate an, die Sie z.B. über eine sipgate App für Android oder iPhone oder per Click2Dial führen. Die Tarife finden Sie in unserer Tarifliste.
Und dann in den AGB:
http://www.live.sipgate.de/bet…Preisliste_sipgateone.pdf
25 Euro Willkommenspaket?
Was ist denn jetzt richtig?????
ZitatOriginal geschrieben von marcbytelle
ich hatte den sipgate support angeschrieben mit der bitte, mir einen code zuzusenden und hatte erfolg
Welche Emailadresse denn?
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von TheTeddy
Hallo.
Ich suche einen Einladungscode für Sipgate one.
Für eine PM wäre ich dankbar.
Vielen Dank und viele Grüße
TheTeddy
:top:
Ich ebenfalls :top:
Vielleicht wars ja nen Aprilscherz und sie machen die Aktivierung jetzt für alle auf ![]()
Ist das sipgate one in den AGB überhaupt für Geschäftskunden zugelassen?
Oder nur für Privatleute?
Hallo,
ich wäre auch sehr dankbar über einen Einladungscode per PM!
Gebe auch selbstverständlich einige weiter.
Hi,
also das ist interessant... Mir wurde gesagt, es wären 5 Euro (mehrfach), einige andere scheinen wohl die Aussage bekommen zu haben, es wären nochmal 20%.
Ich kann mir vorstellen, dass das aber beim Rechnungsprogramm auf das gleiche hinausläuft, da 20% Selbstständigenrabatt auf den "Grundpreis" gerechnet sind. Die 20% Rabatt für die Kündigung werden wahrscheinlich auch auf den Grundpreis gerechnet und DANN abgezogen.
Heißt also in beiden Fällen, dass es 5 Euro sind. Die Rechnungssoftware wird kaum erst 20% Selbsständigenrabatt abziehen und dann nochmal von dieser Summe 20%...
Zu der Frage mit dem Kündigungsaufschub: Grundsätzlich bist du rechtlich ja keine Verpflichtung eingegangen, denn: Du hast die Kündigung ja nicht rechtswirksam aufgehoben, sie wurde einfach nur "unter den Tisch" fallen gelassen. Das Recht zur Kündigung steht dir also weiterhin zu, zumal du ja sowieso erst zum nächstmöglichen Termin (in vielen Fällen also in mind. 1 Jahr) wirksam kündigen kannst.
Im Fall, dass du wirklich die Mindestvertragslaufzeit erreicht hast, sieht das schon anders aus. Aber selbst da sehe ich es so, dass das Recht zur Kündigung jederzeit besteht, da es keinen rechtswirksamen Aufschub der Kündigung gegeben hat.