Natürlich wird man mich verklagen... auf Zahlung (wenn ich dem Mahnbescheid widerspreche).
Der Rechtsschutz greift schon. Hatte mich vertan - bei dieser Police habe ich keine Wartezeit.
Der Anwalt hat mir genau das geraten.
Übrigens ist das Setzen eines FPP- oder Schufa - Eintrages bei einer bestrittenen Forderung rechtswidrig und kann straf- und zivilrechtlich gewürdigt werden (gem. Anwalt).
Das mit dem Mahnverfahren kenn ich von ebay. Wie gesagt, hab schonmal so nen Spaß gehabt und ein spez. Inkassounternehmen zieml. Nerven gekostet ![]()
Allerdings wurde es von denen und ebay dann doch eingestellt, weil die Sache mehr als peinlich für die war (und das Gerichtsverfahren viel. 2 Min. gedauert hätte). Außerdem hat die Presse sich drangehängt. Ich würde das hier ähnl. machen und mich verklagen lassen (Mahnbescheid wird nat. widersprochen). Im Falle eines dennoch gesetzten Schufaeintrages gäbe es die Einleitung eines Verfahrens wegen Erpressung / Nötigung und Sperrung bzw. Löschung dieses Eintrages. Laut eig. AGB der Schufa darf dies näml. gar nicht passieren.
Dennoch, wie Du richtig gesagt hast, kostet es ziemlich Nerven. Deswegen werden wir mal sehen, was inzw. eingeschaltete dritte Stellen so reißen können. Ich bin durchaus kein "Streithansel", auch wenn das hier so durchkommt. Auf ein Kompromißangebot würde ich mich durchaus einlassen, aber nur, wenn dadurch der Vertrag beendet würde (inzw. trau ich denen nicht mehr über'n Weg).
Wie gesagt, es geht effektiv um einen Streitwert von 9,95 € x 20 Monate = 199,-- €
Dafür lohnt der ganze Ärger eigentlich nicht. Eigentlich könnte ich denen die 200,-- überweisen (1,-- Almosen für die Armseeligkeit & Dummheit) und dann sagen "so, jetzt l* mich a* A*)
Es geht mehr um das Prinzip, daß hier wieder mal ein großes Unternehmen meint, durch seine "Macht" alles - auch Vertragswidrige - durchsetzen zu können nach dem Motto: "Der kleine wird schon kuschen..."