Beiträge von clio79

    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Um das mal etwas klarer zu stellen:


    Der "Güterverlust" kommt zu Stande, da die Bestimmung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Frachtführers, durch die dieser sich ausbedingt, die Sendung statt an den vertragsmäßigen Empfänger auch an dessen „Nachbarn” zustellen zu dürfen, nach § 307 BGB unwirksam ist.


    Der Frachtführer hat somit seine vertragliche Leistungspflicht eben gerade nicht erfüllt und kann sich nicht mit der "Einrede des erfüllten Vertrages" von seiner Leistungs- und Haftungspflicht entziehen.


    Danke Dir, hab leider nicht zeit gehabt mehr darüber zuschreiben ;-)

    DHL Urteil gegen DHL


    Hallo,


    bi grad drauf gestossen.


    Urteil gegen die DHL.


    Den Sachverhalt kennt jeder: Der Paketzusteller (nach gesetzlicher Diktion ein Frachtführer) hinterlässt im Briefkasten eine bunte Benachrichtigungskarte, mit der
    mitgeteilt wird, eine Paketsendung sei beim Nachbarn abgegeben worden.
    Das OLG Düsseldorf hat nun festgestellt, dass dieser Vorgang rechtlich einen Güterverlust i.S.d. § 425 Abs. 1 HGB mit entsprechenden Haftungsfolgen für den
    Frachtführer darstellt (Urteil vom 14.03.2007, AZ: I-18 U 163/06).
    Diese etwas überraschende Entscheidung ist keineswegs so fern liegend wie man zunächst meinen möchte. Der Frachtführer verpflichtet sich im Transportvertrag,
    eine bestimmte Fracht, hier ein Paket, für den Versender von A nach B zu transportieren und dort beim benannten Empfänger abzugeben.
    Erst damit hat er seine vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erfüllt. Dies gilt auch dann, wenn der Frachtführer – wie im hier zitierten Fall – in seinen
    AGB eine Klausel verwendet, nach der er oder sein Subunternehmer das Frachtgut in Erfüllung seiner Auslieferungsverpflichtung beim Empfänger auch dessen
    Nachbarn übergeben darf.


    Also wer damit mal ein Problem hat sollte die DHL mal drauf auferksam machen.


    Wir haben grad aktuell auch so ein Fall halte euch auf de laufenden wenn es was neues gibt.

    Re: Getmobile hat ja ZEITTTT



    wie lautet deine bestellnummer?

    Zitat

    Original geschrieben von st0rmy
    Ich muss ebenfalls noch warten, bis ich PNs schreiben kann.
    Aber ich kann ja warten ;)


    Kann vll doch nochmal jemand die Frage mit dem Verträge-Umwandeln beantworten?


    Wäre sehr nett, danke ;)


    Du kannst nach drei Monaten gegen eine Gebühr wechseln. z.B. in einen anderen Tarif.


    Einfach bei Eplus tele. melden.


    ;-)

    Zitat

    Original geschrieben von andi9780
    Hi Leute


    ich hab am Montag bei GetMobile meine Verträge mit ner PS3 Bestellt und heute ist alles schon gekommen. Ich bin sehr zufrieden mit der Lieferung , weil alles in Ordnung war. Jetzt hab ich nur ein Problem mit der Aktivierung der Sim Karte vom Handy. Irgendwie will der Sprachcomputer meine Bestellnummer nicht annehmen.


    Hat jemand von euch schonmal das Problem gehabt. Ich bekomme immer zu hören das ich die 7stellige Bestellnummer von GetMobil eingeben soll und dann sagt es mir das ne falsche Nummer eingegeben wurde.


    die karte sollte schon frei sein :-)