Beiträge von roxe67

    Zitat

    Original geschrieben von cyberman
    ohne den weiteren Sachverhalt zu kennen, aber bitte nicht Werkstattbindung und Abzug neu für alt in einen Topf schmeißen. Das sind zwei verschiedene paar Schuhe und haben rein gar nix miteinander zu tun.


    Eigentlich habe ich nicht "Werkstattbindung" und "Abzug Neu für alt" in einen Topf geworfen, sondern wollte damit nur verdeutlichen, dass dem Versicherungsnehmer erst mal suggeriert wird, dass er sich außer um seine Selbstbeteiligung um nichts mehr kümmern muss und mit Übergabe an die Versicherung alles für einen erledigt ist und dann im Nachhinein plötzlich doch noch ungeahnte Kosten auf einen zukommen :mad:

    Der Wagen war 7 Jahre alt. Wir wären auch mit einer Reparatur mit Gebrauchtteilen zufrieden gewesen, aber da wir zur Schadens-/Reparaturabwicklung überhaupt nicht gefragt worden sind, hatten wir auch keine Möglichkeit, zu reagieren. Bei Gebrauchtteilen wäre ein "Neu für Alt-Abzug" überhaupt nicht zum Tragen gekommen.

    hecke:


    Wir können von der AdmiralDirekt nur abraten :(


    Unsere Kündigung an diesen Versicherer ist gestern raus, nachdem wir im Februar 2010 (!) einen Vollkaskoschaden hatten, die komplette Abwicklung zwischen AdmiralDirekt und Werkstatt erfolgte und wir lediglich bei Übergabe des reparierten Fahrzeuges unseren Eigenanteil zu zahlen hatten. Dachten wir :(


    Vorgestern kam (20 Monate nach der augescheinlich problemlosen Schadensabwicklung) ein Schreiben eines Inkassounternehmens, dass bei der Werkstatt noch rd. 350,- € offen stehen, die die Versicherung verweigert (sog. Neu für Alt-Abzug) und wir diesen Betrag bis nächste Woche zu zahlen hätten. Also Achtung, unbedingt das Kleingedruckte lesen! Nicht immer ist billig auch gut :(


    AdmiralDirekt verschleiert diese Tatsache auch schon auf seiner Website: Dort heißt es bei Kfz-Schaden-Service:


    Werkstattbindung


    Sie haben sich bei Vertragsschluss für unsere Werkstattbindung entschieden.


    Eine gute Wahl! Im Fall eines Kasko-Schadens wählen wir aus unseren 680 Partnerwerkstätten die für Sie geeignete Werkstatt aus und kümmern uns um die gesamte Schadenregulierung.


    Ihr Vorteil: Wenn Sie sich für die Werkstattbindung entscheiden, erhalten Sie nicht nur einen Rabatt auf Ihren Beitrag in der Kaskoversicherung und sparen bares Geld, sondern genießen im Schadenfall einen ausgezeichneten Service: Von der unverzüglichen Vereinbarung eines Reparaturtermins bis hin zu der fachgerechten Reparatur Ihres Fahrzeugs mit Originalersatzteilen. Zusätzlich erhalten Sie Ihr repariertes Fahrzeug innen und außen gereinigt wieder zurück.


    Klingt unglaublich? Ist aber wahr! So unkompliziert wird es, wenn Sie zu Ihrer Teil- oder Vollkaskoversicherung die Werkstattbindung wählen! Überlassen Sie einfach uns die Organisation der Reparatur."



    Und dann findet sich aber unter "Ihre Fagen im Schadenfall" und ziemlich versteckt in den AKB, die man erst nach Vertragsabschluss erhält:


    4. Was bedeutet "Abzug neu für alt"?


    Bei einem Kaskoschaden kann es sein, dass Sie als Versicherungsnehmer nicht die vollständigen Reparaturkosten ersetzt bekommen.


    Denn bei einer Reparatur nach einem Schadenfall werden die beschädigten Altteile gegen neue Ersatzteile ausgetauscht (z.B. die Kupplung des Wagens). Diese haben natürlich einen höheren Wert als die alten ausgetauschten Teile.


    Die Kfz-Versicherung muss aber nach geltendem Recht nur den Wert erstatten, den die alten Teile hatten (es wird also nicht der Wert der neuen Kupplung in Höhe von z.B. 500 € erstattet, sondern der Wert, den die alte Kupplung hatte, z.B. 300 €). Den Rest müssen Sie als Versicherungsnehmer normalerweise selber bezahlen. Dies nennt man „ Abzug neu für alt“.



    Wir fühlen uns ziemlich über den Tisch gezogen, denn wir haben weder einen Kostenvoranschlag zu Gesicht bekommen, noch den Auftrag zur Reparatur erteilt. Ist ja auch einfach als Versicherung zu sagen, repariert mal schön, zahlen tut das dann der Versicherungsnehmer. :mad: .


    Auf unsere Anfrage bei AdmiralDirekt, warum man uns nicht bereits vor bzw. bei der Schadenregulierung über den Abzug informiert habe, hieß es lapidar: Wurde wohl vergessen... :( Auch die Möglichkeit zur Sonderkündigung hat man uns so in 2010 genommen.


    Für uns nie mehr AdmiralDirekt, denn gespart haben wir letztendlich so nichts, uns aber jede Menge Ärger eingehandelt :mad:



    EDIT: Sorry, musste mich einfach mal auslassen, denn es passt uns überhaupt nicht, dass wir jetzt als "Zechpreller" dastehen. Warum sich allerdings auch die Werkstatt in der ganzen Zeit nicht einmal gemeldet hat, ist uns unerklärlich.

    Re: Re: fehlerhafter Dateiordner


    Zitat

    Original geschrieben von Asinnir
    Vielleicht mal ein Cardreader benutzen und am Rechner anschließen. Eventuell klappt es
    dann, das ihr per Computer auf die Bilder zugreifen könnt.


    Funktioniert leider nicht. Auch mit einem Kartenleser lässt sich nicht auf die Datei (den Ordner) zugreifen, auch die Eigenschaften können nicht bearbeitet werden. Ein Kopieren auf den PC hilft auch nicht weiter. :(

    Zitat

    Original geschrieben von kamikazepacman
    jetzt auch wieder nach neustart ging es noch nicht hab dann nochmal das update für die kamera von betalabs drübergebügelt jetzt gehts wieder


    Puh, danke! Bei mir das Gleiche... :(