Beiträge von peeck

    Zitat

    Mitbewohner mit ihren Rechnern machen (und das geht mich ja auch gar nix an).


    Kleiner Irrtum, wenn sie über eine von dir bereitgestellte und bezahlte Leitung und Router saugen, trägts du zuerst mal die Verantwortung für.
    Letztendlich müsstet du dann beweisen, nicht der Sauger von verbotenen Downloads zu sein.


    GP

    Sorry, ganz verstehe ich nicht was du wissen willst.


    "wie ist denn das angeschlossen" --- ja welches denn von den beiden?


    Ihr habt keine ISDN-Telefone, das sind Systemtelefone, welche nur an
    der entsprechenden Anlage funktionieren.
    In eurem Fall sind die Telefone mit den Siemens Optipoint baugleich, d.h. auch Headsetadapter etc.


    Wer wartet den die Anlage bei euch?

    Als Verbraucher müssten wir uns mal selbst ans Hirn langen:


    - wir verlangen günstige Tarife
    - wir wollen möglichst kostenlos die Hardware dabei haben
    - wir unterschreiben 2-jährige Verträge


    nur es wird nichts verschenkt.
    Letztendlich heist es ja auch, daß wenn ich keine Hardware brauche
    trotzdem alle anderen über die mtl. Kosten mitsubventioniere.
    Nicht anders ist es bei Handy-Verträgen.


    Die Sozialversicherungen würden jubeln, ob dieser Solidarität.


    Aber anscheinend sind wir doch "Blödmarkt" verseucht.


    GP

    Mal hier zur Info, Vorgang muesste man sich mal genauer ansehen:


    16. 7 .2007
    Ohne Leistung kein Geld
    Eine Internetfirma hatte dem Beklagten einen DSL-Anschluss verkauft. Später zog der Beklagte um. An seinem neuen Wohnort funktionierte der Anschluss aber nicht; der Anbieter konnte dort auch kein DSL anbieten. Trotzdem wollte er weiter sein Geld. Darauf kündigte der Beklagte. Dies wollte wiederum der Anbieter nicht akzeptieren.


    Das Amtsgericht München meint, ein Vertragspartner, der zu einer Leistung nicht im Stande ist, hat auch keinen Anspruch auf Gegenleistung. Deshalb habe der Beklagte kündigen dürfen. Die Klage des DSL-Anbieters wies das Gericht rechtskräftig ab.


    Urteil des AG München vom 20.3.07, 271 C 32921/06.

    Tja, irgendwie muessen ja die Schmiergelder wieder finanziert werden.


    Habs mir jetzt nochmal genau angesehen, das Mobilteil muesste das S44 sein.
    Das kennt nur eine Art Nachtschaltung in der Ladestation.


    Beim S45 lässt sich das Display in+ ausserhalb der Ladestation ausschalten,
    ebenfalls beim ersteigerten SL55


    GP