ZitatOriginal geschrieben von aikoN_Nokia
Du bist ziemlich auf dem holzweg.
Das bin ich auch, was meinste warum ich hier frage ![]()
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
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ZitatOriginal geschrieben von aikoN_Nokia
Du bist ziemlich auf dem holzweg.
Das bin ich auch, was meinste warum ich hier frage ![]()
Die Anzeige an sich führt nicht zu der 3000Euro Rechnung.
Das Vorgehen ist meist folgendes:
Jeder Computer bekommt bei der Einwahl ins Internet ein eindeutige Nummer, wie eine Telefonnummer. Wenn Du im Internet aktiv bist kann man nicht sehen wie Du heißt, aber man sieht Deine Nummer (IP)
Die Musik(bzwFilm)Industrie sieht diese IP während Du Dateien herunterlädst oder noch besser während Du Dateien zum Doanload anbietest und speichert sie.
Jetzt wollen Sie natürlich wissen wer hinter dieser IP-Nummer steckt um denjenigen auf Schadensersatz verklagen zu können. Er hat schließlich die Dateien nicht bezahlt.
Wer hinter der IP steckt, weiß nur der entsprechende Internetanbieter desjenigen. Der Internetanbieter darf den Namen (und Adresse usw) natürlich nicht einfach so herausgeben. Da könnte jeder kommen.
Deshalb (und wahrscheinlich nur deshalb) erstattet die Musikindustrie jetzt Anzeige. Der Staatsanwalt muß die Anzeige dann bearbeiten. Er braucht jetzt Deinen Namen. Irgendwas muß er ja auf seine Akte schreiben, wer da heruntergeladen hat.
Der Staatsanwalt darf aber auch nicht einfach so bei dem Internetanbieter fragen. Dafür braucht er eine Erlaubnis von einem Richter. Hat er die, dann bekommt er Deinen Namen vom Internetanbieter.
Der Staatsanwalt hat natürlich besseres zu tun als vergeblich zu versuchen tausende Kinder zu verklagen, die ein paar Dateien herunterladen. Deshalb wird er das Verfahren (evt. gegen eine kleine Strafzahlung) einstellen. Das dauert aber natürlich eine ganze Weile.
In der Zwischenzeit passiert das eigentlich spannende. Die Musikindustrie schickt Ihren Anwalt zum Staatsanwalt und verlangt in die Akte (mit deinem Fall) schauen zu dürfen. Weil die Musikindustrie ja das Opfer in diesem Fall ist, darf der das auch.
Und siehe da, die Musikindustrie hat endlich Deine Adresse. Jetzt kann es los gehen. Sie könnten Dich auf Schadensersatz verklagen. Hunderttausende Euros die Du Ihnen genommen hast.
Das Problem hierbei, sie müßten das vor Gericht auch beweisen können und selbst dann könnte es auch passieren dass der Richter es trotzdem anders sieht. Ein Risiko.
Stattdessen schickt der Anwalt Dir einen Brief und bietet Dir an darauf zu verzichten Dich auf Schadensersatz zu verklagen, wenn Du unterschreibst dass Du es nie wieder tust. Und natürlich die Kosten für den Rechtsanwalt bezahlst und evt. eine bestimmte kleinere Summe zur Entschädigung.
Du kannst das Risiko natürlich nicht eingehen die Sache vor Gericht entscheiden zu lassen und bist froh, nur 3000 statt z.B. 100.000 Euro zahlen zu müssen.
Das sind jetzt Deine 3000 Euro
(Und wenn man das 25.000 mal macht hat man 75.000.000)
mh,aber in wie fern bin ich als Anschlusshaber denn auch gleich der "Täter". Was ist,wenn ich in einer WG wohne und den Telefonanschluss bereitstelle,aber andere darüber saugen? Ich weiss doch nicht,was meine Mitbewohner mit ihren Rechnern machen (und das geht mich ja auch gar nix an).
greetz
ZitatMitbewohner mit ihren Rechnern machen (und das geht mich ja auch gar nix an).
Kleiner Irrtum, wenn sie über eine von dir bereitgestellte und bezahlte Leitung und Router saugen, trägts du zuerst mal die Verantwortung für.
Letztendlich müsstet du dann beweisen, nicht der Sauger von verbotenen Downloads zu sein.
GP
ZitatOriginal geschrieben von peeck
Kleiner Irrtum, wenn sie über eine von dir bereitgestellte und bezahlte Leitung und Router saugen, trägts du zuerst mal die Verantwortung für.
Letztendlich müsstet du dann beweisen, nicht der Sauger von verbotenen Downloads zu sein.
GP
Das ist aber interessant, und was wenn ich mit über ein mobiles Endgerät via WLan auf das Internet zugreife??
So kann niemand herausfinden wer ich bin!
Bekommt dann der bereitsteller des W-Lan's auch eine auf den Deckel?
Gruß
Zitat4.5.3 Wir leben in einer Wohngemeinschaft, wie ist die Rechtslage? Die Rechtslage bei Wohngemeinschaften ist weit gehend ungeklärt. Folgt man der Ansicht des Landgerichts Hamburg, kann der Betreiber eines Internetanschlusses immer im Wege der Störerhaftung in Anspruch genommen werden, wenn er illegale Tauschaktivitäten nicht verhindert hat und ihm eine solche Verhinderung zumutbar war. Unseres Erachtens ist es dem Mitglied einer Wohngemeinschaft nicht zumutbar, die Internetaktivitäten der anderen Bewohner zu überwachen. Ob sich unsere Rechtsauffassung in Zukunft durchsetzen wird, bleibt abzuwarten.
so eben in der Kanalisation entdeckt ![]()
Moin,
das kann Dir keiner pauschal beantworten. Die oben zitierte Anwaltskanzlei sieht es nicht so,das Landgericht HH aber schon.
greetz
Zitatbereitsteller des W-Lan's auch eine auf den Deckel
Yep, aber die sperren die entsprechenden Seiten.
ZitatOriginal geschrieben von peeck
Yep, aber die sperren die entsprechenden Seiten.
wer sind denn "die"? ich denke die frage betraf genauso private offene wlans.
Zitatcaoz
das kann Dir keiner pauschal beantworten. Die oben zitierte Anwaltskanzlei sieht es nicht so,das Landgericht HH aber schon.
Wobei man von der Meinung einer Kanzlei herzlich wenig hat.´ ![]()
aikoN_Nokia: was für ein endgerät du benutzt ist vollkommen egal. jedes gerät hat eine ID. die läßt sich allerdings auch fälschen. aber ob notebook, pc oder handy ist dabei egal
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