das sind Auszüge vom Vertrag:
4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
4.1 Der Kunde hat insbesondere folgende Pflichten:
a) Für Call & Surf ist eine Einzugsermächtigung zu erteilen
sowie für eine ausreichende Deckung des vereinbarten
Abbuchungskontos zu sorgen. Für jede nicht eingelöste
bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde der
Deutschen Telekom die ihr entstandenen Kosten in dem
Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis
zu vertreten hat.
b) Die überlassenen Leistungen dürfen nicht missbräuchlich
genutzt werden, insbesondere
- nicht zum
14.3 Das Recht der Vertragspartner, aus wichtigem Grund fristlos
zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist
für die Deutsche Telekom insbesondere in den Fällen gegeben,
in denen der Kunde die ihm nach diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen obliegenden Pflichten erheblich
verletzt.
Die zusätzliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen
Tja, und jetzt wäre festzustellen ob der Widerruf eine erhebliche Pflichtverletzung ist. Das ist aber Sache eines RA's und nicht des Forums
GP