Beiträge von ChickenHawk

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    Original geschrieben von JaRule
    Gladbach hat gewohnen, aber nicht mit Fußball.....weil schön anzusehen war das auch nicht.


    Lieber dreckig spielen und Punkten als in Schönheit sterben oder wie war das? Insofern ist die Behauptung Gladbach hätte nicht mit Fußball gewonnen vollkommener Unfug.


    Hinten gut gestanden und nicht viel zugelassen, vorne sicherlich mit etwas Glück ein Tor erzielt, somit hat Gladbach aus seinen beschränkten Möglichkeiten gegen die Bayern das Optimum rausgeholt. Wer erwartet das gerade Mannschaften mit einem viel kleineren Budget und einem auf dem Papier weniger hochwertigen Kader gegen Bayern mit "Hurra" Offensivfußball antreten dem ist nicht wirklich zu helfen.

    So ein richtiges Problem ist meine Frage zwar nicht, ich wusste aber nicht wo man sie sonst am besten platzieren sollte:


    Ich kann mich momentan nicht zwischen der WiFI und der 3G Variante entscheiden (von dem ewigen "Wie viel Speicher braucht der Mensch" mal ab).


    Mobile Nutzung z.B. im Zug oder Hotel ist definitiv vorgesehen, WLAN oder T-Mobile Hotspot ja nicht immer verfügbar. Smartphone mit Tethering wäre vorhanden, der Netzbetreiben würde aber auch eine zweite Micro-Sim für die Nutzung im Ipad raustun.


    Langer Rede kurzer Sinn:
    Hat jemand Erfahrungen hinsichtlich der Akkubelastung bei Tethering mit dem Ipad, im Netz liest man ja das es ganz schon "fressen" soll. Insofern stellt sich die Frage ob die 100,- € mehr für die 3G Variante nicht doch gut angelegt sind, damit man nicht immer 2 Geräte braucht und ständig auf eine Steckdose angewiesen ist.

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    Original geschrieben von andrea80
    Kann man ihm dann auch einfach sagen, das man ihn nicht reinlässt, so wie bei der GEZ oder so :-)?


    Natürlich, dann geht der gute Mann einfach wieder nach Hause... :rolleyes:
    Wenn der Gerichtsvollzieher mit einem vollstreckbaren Titel/Bescheid vor Deiner Tür steht dann musst Du diesen logischerweise in die Wohnung lassen. Verweigerst Du den Zutritt kann er sein Recht auch mit Polizei und Schlüsseldienst durchsetzen und ihr zahlt zusätzlich für eine demolierte Tür.

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    Original geschrieben von stanglwirt
    seit wann kommen denn die VL-Leistungen?


    Im Eingangsposting wird doch erwähnt, dass der Vertrag bereits mit VL abgeschlossen worden ist, insofern gab es hier auch keine Änderung nach Eintritt in die Volljährigkeit welche als konkludente nachträgliche Genehmigung herangezogen werden könnte.


    Davon ab haben die Gerichte ja auch bereits eindeutig geurteilt, dass die bloße Zahlung von Beträgen keine entsprechende Anerkennung oder Genehmigung durch den Versicherungsnehmer sind, hier fehlt es also nach wie vor an einer wirksamen und expliziten Genehmigung.


    Das der Volkswohlbund vom Taschengeldparagraphen gesprochen wird, welcher zweifelsfrei hier nicht einschlägig ist, da er nicht auf Dauerschuldverhältnisse anzuwenden ist spricht für sich. Denke mal weniger das die es nicht verstehen wollen, sondern dass die sich einfach auf dumm stellen in der Hoffnung damit den Kunden doch noch bei der Stange halten zu können.


    Aber da würde ich mich gar nicht auf großartige Diskussionen einlassen. Ein letztes Fax bei der der Sachverhalt noch einmal klar und deutlich beschrieben wird, eine letzte Frist den SV zu prüfen und das Geld zu überweisen (so 14 Tage) und die Androhung das wenn bis dahin nichts passiert ist das ganze zu Lasten der Versicherung an einen Rechtsanwalt abzutreten und gut ist.


    Sollte innerhalb der gesetzen Frist nichts passieren, dann aber auch wirklich den Weg über das Gericht gehen, sonst wird man von dem Geld nichts sehen.


    Und für die Zukunft einfach merken: Finger Weg von AWD, deren "Produkten" und deren Partnern. Im Einkassieren sind die alle ganz groß dabei, aber wehe es läuft mal was nicht so wie gewünscht...

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    Original geschrieben von schore3000
    Ich habe die Zinsen zwar ins Fax reingeschrieben - also 1880 € + angefallene Zinsen - aber wenn der Volkswohlbund nun erstmal nicht auf diese eingeht und mir "nur" die 1880€ auszahlt werden ich erstmal bei der Abwicklung nichts sagen.


    Sollte ich aber die 1880€ auf meinem Konto haben, werde ich Zinsen einfordern - wie hoch sind diese dann bzw. kann ich fordern?


    Nun wollen wir mal nicht gierig werden was? ;)


    Grds. müsste die Versicherung die Zinsen herausgeben, welche sie selbst aus den geleisteten Prämien gezogen hat, hierüber ist die Versicherung eigentlich zur Auskunft verpflichtet.


    Wenn die VS jetzt aber schreibt dass sie insbesondere in den ersten Jahren keine Zinsgewinne erwirtschaftet hat weil davon Gebühren etc. bezahlt worden sind o.ä. oder sich dazu gar nicht äußert müsstest Du selbst den Gerichtsweg beschreiten um dort was zu holen.


    Da die VS mit Sicherheit (sofern sie denn die Beiträge wieder rausrückt) nur aus Kulanz bzw. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zahlen wird hätte das u.U. zur Folge, dass wenn Du die wg. der Zinsen angehst das gesamte Thema vor Gericht aufgerollt wird (selbst wenn das Geld schon auf Deinem Konto ist), also auch hier im schlimmsten Fall mit Zitronen gehandelt.


    Und jetzt mal ernsthaft: Bei den lächerlich niedrigen Zinsätzen seit 2008 und den relativ geringen Einzahlungsbeiträgen, was erhoffst Du Dir da? 0,5% auf 480 € Beiträge im Jahr macht 2,40 €...
    Also selbst wenn man mit viel gerechne dann auf 30 oder von mir aus auch 50 € an Zinsen für die letzten Jahre kommen würde, dass lohnt doch dann wirklich den ganzen Aufriss nicht.

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    Original geschrieben von schore3000
    unwirksam sind, aber mit Eintritt in die Volljährigkeit - auch mein ausdrückliches Einverständnis - voll wirksam werden. Das dies Quatsch sei, ignoriert sie total.


    Du meinst soch sicher auf mein ausdrückliches Einverständnis oder? (EDIT: Oder sollte es "auch ohne mein ausdrückliches Einverständnis" heißen? - Das wäre in der Tat völliger Humbug!)


    Das ist ja soweit erstmal nicht falsch, wer als Minderjähriger einen Versicherungsvertrag abschließt kann diesen nach erreichen der Volljährigkeit selbst nachträglich genehmigen oder halt auch "voll wirksam" werden lassen.


    Allerdings eben nur wenn tatsächlich eine entsprechende Willenserklärung/Genehmigung hierfür ausdrücklich abgegeben worden ist. Die Tatsache das man auch nach dem 18ten Geburtstag einfach nur die Raten weiter zahlt ist dabei nicht zwingend als konkludente Genehmigung zu sehen.


    Solltest Du also nicht nachträglich hier noch irgendwas unterschrieben haben oder sonstwie Deine Genehmigung erteilt haben, dann stehen die Chancen gut das Du aus der Nummer wieder rauskommst.
    Hier ist aber immer der jeweilige Einzelfall zu betrachten, was hat wer wann wie getan.


    Insofern würde ich mir an Deiner Stelle erstmal weniger Sorgen um irgendwelche Zinsen machen, wenn Du damit auch noch ums Eck kommst kann es Dir viel eher passieren, dass die Gegenseite es hier auf ein entsprechendes Verfahren rauslaufen lässt und wenn es ganz doof läuft stellt das Gericht fest, dass durch irgendeine Handlung von Dir der Vertrag dann doch als nachträglich genehmigt anzusehen ist.


    Wenn Du also aus der Nummer ohne Verfahren rauskommst und wenigstens 100% Deiner Beiträge zurückbekommst wäre ich an Deiner Stelle schon zufrieden und würde da nichts weiter risksieren wollen.