Beiträge von ChickenHawk

    Zitat

    Original geschrieben von 0171
    :eek: :eek: :eek:


    Wo wohnst Du denn?


    Laut Profil in München also Bayern. Im dortigen Landespolizeigesetz ist schon seit Jahren die verdachtsunabhängige Personenkontrolle verankert, die Beamten handeln also nicht ohne Rechtsgrundlage und somit im Sinne eines Rechtsstaats... Von daher sollte man da nur bedingt die Backen blähen.


    Ob denen nun langweilig war oder ob sie auf der Suche nach einem bestimmten Täter waren lassen wir mal dahingestellt, aber wo ist das Problem?
    Solange die Beamten ebenfalls höflich sind und sich nicht wie Rambo aufführen who cares? Ist ja nicht so das hier jeder Bundesbürger mehrmals am Tag kontrolliert wird.


    Aber das wird dann wohl doch etwas OT.


    CH

    Zitat

    Original geschrieben von 0171
    :eek: :eek: :eek:


    Wo wohnst Du denn?


    Laut Profil in München also Bayern. Im dortigen Landespolizeigesetz ist schon seit Jahren die verdachtsunabhängige Personenkontrolle verankert, die Beamten handeln also nicht ohne Rechtsgrundlage und somit im Sinne eines Rechtsstaats... Von daher sollte man da nur bedingt die Backen blähen.


    Ob denen nun langweilig war oder ob sie auf der Suche nach einem bestimmten Täter waren lassen wir mal dahingestellt, aber wo ist das Problem?
    Solange die Beamten ebenfalls höflich sind und sich nicht wie Rambo aufführen who cares? Ist ja nicht so das hier jeder Bundesbürger mehrmals am Tag kontrolliert wird.


    Aber das wird dann wohl doch etwa

    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Dann such die Rechnung raus. Hast du überhaupt via ebay gekauft? Oder im Onlineshop?


    Das wäre in der Tat mal interessant.


    "Voraussetzen" ist doch nichts anderes als konstruieren oder? ;)


    Schadenersatz steht im 346 Abs. 4 BGB (was ich ja aber auch durch das ggf. schon eingeschränkt habe) und hier zugegebenermaßen auch etwas konstruiert habe.
    Wenn der TE versucht seiner Verpflichtung aus 346 Abs. 1 nachzukommen der Händler diese aber nicht annimmt und daher auf Abs. 4 abzielt was dann?
    Im Ergebnis unproblematisch, muss aber auch erstmal wieder bewiesen werden.


    Das sind aber letztlich alles erstmal rechtstheoretischen Fragen. Der TE wollte ja nach Möglichkeit ohne Anwalt und das rechtliche Gezerre auskommen zumal der Vk sich ja erstmal totstellt.


    Da ist es einfach praktikabler zu Versuchen die Garantieabwicklung ohne Händler hinzubekommen (ob die Einschränkung das eine solche Abwicklung über den Händler in den Garantiebedingungen zulässig ist steht dabei ja noch wieder auf einem anderen Blatt).


    Funktioniert in anderen Fällen ja auch siehe hier:
    http://www.gatago.com/ger/ct/27727020.html


    CH

    booner
    Nach 10 Monaten was in Richtung fehlender Widerrufsbelehrung zu konstruieren halte ich für wackeliger als einen berechtigten Garantieanspruch durchzubekommen... (Zumal Seagate imho da eigentlich recht kulant ist.)


    Du meinst nicht zufällig das LG Flensburg?
    Denn ich wäre mir mittlerweile gar nicht mehr so sicher ob da nicht doch Wert- oder ggf. sogar Schadenersatz für die defekte Platte seitens des Käufers fällig wäre...


    zufaul
    http://www.samsung.de/contactus.asp?compo


    Ob Du mit der Mail was erreichts bleibt die spannende Frage.
    Da sich der Händler bisher nicht gerührt hat ist zu bezweifeln ob ihm die bloße Drohung mit dem Anwalt reicht...

    booner
    Netter Versuch, aber wenn der Händler schon auf Mails nach eine Garantieabwicklung nicht reagiert wird er garantiert nicht auf den Versuch aufgrund einer evtl. fehlerhaften Widerrufsbelehrung und des daraus resultierenden verlängertem Widerrufsrechts einsteigen falls Du darauf hinaus wolltest.


    Mal abgesehen davon das der Händler selbst dann den Spieß noch umdrehen könnte weil er eine defekte Platte zurückbekommt.

    Erst 6 Mails schreiben aber jetzt eilt es? Na ja...


    Möglichkeit 1:
    Mit Seagate Kontakt aufnehmen und sagen das der Händler sich stur stellt.
    (Oder ist er evtl. insolvent?)


    Möglichkeit 2:
    Einschreiben mit Rückschein an den Händler und Frist setzen, wenn erfolglos zum Anwalt (und hoffen das das hilft und man sich nicht 1,5 Jahre damit rumärgern muss).


    Wurde hier aber in verschiedensten Versionen auch schon durchgekaut.


    CH

    Zitat

    Original geschrieben von infoman
      babapapa


    Sorry, aber das ist doch sehr einseitig dargestellt.
    Viele Interessenten geben Daten an, die später dann nie zum tragen kommen. Die Makler haben sich daher darauf eingestellt und informieren lieber öfters, als nur wirklich "ausgew." zu liefern.


    Mag ja sein, aber wenn Du zu Metzger gehst und 750 Gramm Rinderfilet verlangst und die packen Dir 300 Gramm Pansen ein wärst Du sicherlich auch nicht begeistert, nur weil die Fleischereifachverkäuferin meint sie wisse besser was Du eigentlich willst.


    Und ein Grunstück was weder der geforderten Hausgröße noch annährend der gewünschten Grundstücksgröße entspricht anzubieten ist einfach nur daneben...


    CH