Beiträge von borusch
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Original geschrieben von ewok2003
Ich empfehle den betroffenen Kunden, deren Namen hier veröffentlicht wird, eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz.Geht's auch etwas konkreter bitte? Mit §§-Benennung, etc...
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Noch zu haben

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Original geschrieben von Zed
rechnungskopie, garantiecoupon aus der anleitung, kontodaten und komplette anschrift.
die adresse wos hingeht habe ich leider nicht mehr ; musste bei braun anrufen
Adresse:
c/o Versand Leupold
Industriestr. 15
61191 Rosbach v.d. HöheMitgeschickt werden müssen:
Registrierkarte, Rechnungskopie, Coupon.
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Wie kann man das vorher wissen :confused:
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Stornieren ist nicht möglich, steht doch im allerersten Posting, Mensch! :mad:
Es bleibt aber die Möglichkeit des Widerrufs.
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Und in der Signatur

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Ich habe Erfahrungen mit diesem Topcom Gerät.
Die Gesprächsqualität mit Skype ist nicht so berauschend, da es ein Dröhnen im Hintergrund gibt. Andererseits kann man es gleichzeitig als Festnetztelefon verwenden und es hat eine Freisprechfunktion.
Ich würde aber lieber zum Headset raten!
borusch
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Zitat
Original geschrieben von void
Mit DE/ ohne DE? Sollte es eine wichtige Sendung sein, würde ich einfach mal die 01805-DHLCALL anrufen... die sind meines Wissens 24/7 erreichbar. Dort kannst Du dann auch gleich nachfragen, was du online falsch gemacht hast
Des Rätsels Lösung: Express Briefe können online gar nicht nachverfolgt werden :mad:
Nur über die 01805 Abzock-Exrepss-Brief-Hotline mit einer automatischen Stimme, der man die TrackingID vorlesen darf.
Mein Brief ist übrigens nicht am nächsten, sondern erst am übernächsten Tag eingegangen. Das ganze bei einer Empfängeradresse, die 50 km vom Absendeort entfernt ist. Respekt :top:
Damit ist DHL für mich gestorben

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Zitat
Original geschrieben von f l a m 3
Ich glaube, wenn du eine Vereinbarung ausmachst, dann darf er das ausschließen, oder?§ 475 II BGB:
"Die Verjährung der in § 437 bezeichneten Ansprüche kann vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer nicht durch Rechtsgeschäft erleichtert werden, wenn die Vereinbarung zu einer Verjährungsfrist ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn von weniger als zwei Jahren, bei gebrauchten Sachen von weniger als einem Jahr führt."
Der Weihnachtsmann kommt also doch manchmal später
