Damit das nicht ausartet, habe ich es wegeditiert. Wer einen :D-Smiley nicht richtig deuten kann und dahinter gleich irgendwelche Rufschädigungen und Unterstellungen vermutet, ist nun hoffentlich zufrieden.
Beiträge von borusch
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Original geschrieben von TSA
Vor 8 Monaten habe ich bei einem Mercedes Händler einen 3 Jahre alten 1er BMW gekauft, nun ist der komplette Bordcomputer kaputt, Reparatur kostet lt. BMW Vertragshändler 750 EUR. Wer übernimmt nun die Kosten?
Je nach dem, wann der Mangel vorlag.Zitat
Der Händler behauptet, dass elektronische Bauteile nicht in der Garantie inbegriffen sind, die Garantie interessiert mich nicht, mir geht es um die Gewährleistung, das Wort kennt er nicht.
Dann bringe ihm ein BGB mit und zeige ihm, wo es steht. Im Übrigen ist das wohl eine Schutzbehauptung, die einem Durchschnittskunden reicht.Zitat
Die Gewährleistung läuft bekanntlich 12 Monate, nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr ein. Heißt das, dass ich nun beweisen muss, dass der Defekt bereits bei Gefahrübergang, sprich Fahrzeugabholung, bestand,Ja, prozessual heißt es genau das!
Zitat
was praktisch fast unmöglich ist, auf Deutsch, ich die Kosten der Reparatur selbst tragen muss?Naja, irgendwie wird man das schon feststellen können (Gutachter, etc.). Aber du hast recht: es wird schwer und erst mal teuer. Du kannst also entweder
a) dich mit dem Händler irgendwie kulant einigen (50/50 oder so)
b) das ganze abschreiben und selber reparieren
c) rechtliche Schritte einleiten. Dann wird das Gericht einen Gutachter bestellen müssen, um den Zeitpunkt des Vorliegens des Mangels festzustellen.
Zitat
Bitte um einen wasserdichten Rat, mutmaßen kann ich selbst. Danke.
Bitte. -
Hier geht es um Vodafone.
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Original geschrieben von MeltingSnowman
Dagegen liegt der Kaffeepreis in der Bahn glaub ich bei 3€/Becher...
2,70 €

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Was soll denn ein Mahnbescheid bringen? Meinst du nicht, dass Vodafone dem widerspricht?
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Nein, aus der Schlinge der 2 Jahres-Gewährleistung kommen die bei Privatkunden nicht.
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Du musst den Käufer die Abhoung der Sache nachweisbar anbieten. Hast du das getan, so befindet er sich ab dem Zeitpunkt in Annahmeverzug. Dann haftest du nur aufgrund Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit für jeglichen Untergang der Sache. Außerdem kannst du dann die Kosten für Lagerung, etc. verlangen, also den gesamten Schaden, der dir durch die Nichtabholung entsteht.
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Ich kenne da einen Freund, der hat eine Freundin, und die widerrum hat einen Schwager, der ihr gesagt hat, dass sein Onkel öfters Sachen bei Google sucht und findet. Ich hab's mal probiert und es hat sofort mit dem ersten Treffer geklappt.
Ob es bei dir auch klappt?
