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Zitat
Original geschrieben von Merlin
In welcher Preisliste steht, dass du den Tarif wechseln darfst?
Du kannst ja klagen und das Ergebnis dann hier posten, ich befürchte aber, das wird teuer für dich
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Bei debitel weiß ich es nicht, aber bei Vodafone steht es immer in der jeweiligen Preisliste, z.B. für die SuperFlat auf Seite 4:
http://www.vodafone.de/infofaxe/472.pdf
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Du schließt einen Vertrag ab, bei dem sonstige Preislisten, etc. miteinbezogen werden. Auch die Tarifwechselbedingungen sind damit Vertragsbestandteil geworden.
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Das mit der Zusatzauszahlung hat leider nicht geklappt :p
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Auf jeden Fall, ist ein sehr gutes Angebot - und dazu auch noch lokal beim Händler :top: :top: :top:
P.S.: nicht vergessen: noch 50,- EUR Stars wird schwer, da nur 3.000 und 1.500 Punkte übertragbar sind, aber auch so ein klasse Ding!
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Zitat
Original geschrieben von eisi
Das sollte ja eigentlich klar sein, daß dann nichts bezahlt werden muß, oder...? 
Anscheinend war das nicht so ganz klar 
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Wo stehen denn die Wechselbedingungen von Vodafone schwarz auf weiß und offiziell? Konnte auf der Homepage nix finden...
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Re: EuGH kippt Wertersatzpflicht - mehr Rechte für Verbraucher
Zitat
Original geschrieben von eisi
Meinungen!?
Ich halte es zumindest für "schwierig", v.a. für die Händler!
Was mache ich denn mit einem Auto, das ich 10tkm benutzt habe und dann (kostenlos) wandle!? Der arme Händler!! :eek:
Du verwechselt hier etwas. Wandlung bedeutet Rücktritt vom Kaufvertrag und dann muss natürlich Wertersatz gezahlt werden. Es geht bei dem Urteil aber nicht um Rücktritt, sondern um eine Neulieferung eines Produkts als Austausch des Alten. Dann muss nichts gezahlt werden.
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Auszahlung muss <= Grundgebühr sein!