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Original geschrieben von MikeBauer
Das ist ja interessant, danke für den Link!
Also wenn ich das nächste mal ein elektronisches Gerät zurücksende und wieder eine Gutschrift haben möchte soll ich das im Brief vermerken oder meinst du ich bekomme die Gutschrift wirklich automatisch als Lösung?
Nicht immer automatisch. Ich bekam auch schon mal Ersatzlieferungen, allerdings waren da nur ein paar Wochen zwischen Auslieferung des ersten und des zweiten Gerätes verstrichen. Bei längeren Zeitspannen wird wohl fast ausnahmsweise Geld zurückerstattet. Aber ein kurzes Begleitschreiben wird sicherlich nicht schaden :top:
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Original geschrieben von Lichterglanz
Hmmm....da habe ich auch schon gerätselt. Das mit DWDL wußte ich nicht und habe im Netz nach Harry Wjinfoord gesucht (um den ging es meiner Meinung nach).
Falsch: http://www.dwdl.de/article/news_15309,00.html
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Stichwort: 0900er-Nummer schalten und an sich selbst ausschütten.
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Joe122
Mach dir nichts draus, es gibt hier im Forum halt Pseudorechtskundige, die meinen, sie kennen sich gut aus und können dabei nicht mal simpelste juristische Fragen beantworten 
An den Aussagen der zur Rate gezogenen Rechtsanwälte wird wohl nicht zu rütteln sein. Ich empfehle dir aber trotzdem, deinen Fall deiner zuständigen Verbraucherzentrale (VZ) zu melden. Da die VZ NRW bereits gegen Germanwings wegen ihrer rechtswidrigen Rücklastschriftgebühr vorgeht, kann sie sich sicherlich auch mal zu den Umschreibungsfällen und deinem krassen Beispiel äußern.
Viel Erfolg :top:
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Original geschrieben von BigBlue007
Der Anfechtungsgrund ist vorhanden
Welcher von den fünf möglichen?
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Es ist nicht mehr unverzüglich, also zu spät.
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Könnte man zwar, aber es ist zu spät und zudem hängt daran auch ein Schadensersatzanspruch. Zudem bräuchte man noch einen Anfechtungsgrund.