Wer war denn der Bösewicht? EDIT
Beiträge von borusch
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Hi Steph,
bitte auch die PNs benatworten :top:

Danke
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Re: Re: Re: Endpurt - MyFaves / Relax 50 XL Januar 08 - Handy + TV/PC/PS3/Notebook/Ixus/T
ZitatOriginal geschrieben von steph0rn
nein, entweder ihr nehmt die Ersparnis der Flat (3,95 EUR) von 3 Monaten und zahlt 25 EUR AG und den 1. Monat Grundpreis oder, was wir empfehlen, ihr zahlt die 3 Moante und spart euch die AG und zahlt kein Grundpreis (15 EUR) im ersten Monat!Grüße
Hi, kurze Anmerkung dazu:
Nachdem das nun klar ist, hast Du in Deiner Beispielsrechnung im 1. Post vergessen, 6 x 3,95 EUR zu addieren.
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Nein, N82 mit einem Handy aus der Mitte und 2x MyFaves. Hast es schon richtig verstanden.
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Zitat
Original geschrieben von tribun72
Hallo,also bei 2 MyFaves Verträgen kann ich mir z.B. einen Nokia N95 + einen Handy aus der Mitte (z.B. Motorola V8) + eine Zugabe (z.B. Ixus 70) aussuchen ???
Nein, schau einfach auf das verlinkte Plakat: bei einem N95 bekommst du nur ein Aktionshandy, sonst nichts.
Bei der IXUS 70 auch nur ein Aktionshandy. Steht alles auf dem Plakat. Die Erklärung hier im Thread ist etwas verwirrend.

Das mit der Emailflatoption und der Alternative kapiere ich auch nicht

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Zitat
Original geschrieben von TM1
Natürlich kann er das grundsätzlich tun - er muss es dann ja auch bezahlen / erstatten.Nein, eine zu Ungusten des Verbrauchers abweichende Regelung von den §§ 355 ff. BGB ist unzulässig, vgl. OLG Hamm NJW-RR 2005, 1582.
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Das letzte Wort hat noch der BGH, Az: VIII ZR 268/07 - bin gespannt, wann das Urteil fällt.
Aber das Urteil des OLG Karlsruhe ist eigentlich eindeutig: die Fernabsatzrichtilinie erlaubt keinen anderen Schluss, als dass die Hinversandkosten beim Widerruf erstattet werden müssen!
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Hast du den Thread ganz gelesen? Er muss nur den Rückversand tragen - das sind bei einer Warensendung ca. 1 bis 1,50 EUR
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Zitat
Original geschrieben von butzemann
Und wenn er also verfügt, dass die Ware versichert zurückzuschicken sei?Da kann er verfügen, was er will. Verbraucherschutzvorschriften sind dazu da, den Verbraucher zu schützen. Wenn das die Unternehmer immer umgehen könnten, wozu bräuchten wir dann Verbraucherschutzgesetze?
ZitatOriginal geschrieben von butzemann
Das Problem bleibt ja, dass der VK sich weigert, die Lieferung des falschen Artikels anzuerkennen.Eben. Und deshalb wäre ja ein bloßer Widerruf eine Variante, bei der man sozusagen noch einigermaßen friedlich davonkommt. Vorausgesetzt, alles wird auch entsprechend erstattet.
Alles andere geht - den Userberichten nach zu urteilen - wohl nur mit viel Streit, Stress, Anwälten, etc.