ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von andreschneider
Ich kaufe fast nie bei ebay, also frag ich erstmal hier bevor ich den Verkäufer anschreibe.
Mein alter Videorekorder ist defekt, also habe ich per "sofort kaufen" diesen ersteigert: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…iewItem&item=110212881430
Das Gerät ist heute leider defekt angekommen.
Einschalten etc. funktioniert, nur das Laufwerk hat wohl einen Schaden. Nach dem Einlegen einer Kasette hat sich der Rekorder ausgeschaltet. Als ich sie dann auswerfen wollte, hat sich das Band verfangen, die Kasette ist nun defekt.
Das Bild in der Auktion zeigt den Rekorder beim Abspielen, also vermutlich ein Transportschaden.
Rücksendung wird wohl eher nicht gehen?
Doch, denn der Verkäufer umgeht die ihn verpflichtenden Gewährleistungsvorschriften. Und zwar aus zwei Gründen:
1. Sein Gewährleistungsausschluss ist eine AGB, da er immer denselben verwendet. Diese AGB darf aber bestimmte Fälle nicht ausschließen (Personenschäden aufgrund grober Fahrlässigkeit, etc. Wurde hier schon oft besprochen). Damit ist die gesamte Klausel unwirksam (§§ 309 Nr. 7, 306 II BGB). Du hast 24 Monate Gewährleistung.
2. Unabhängig davon ist sein Gewährleistungsausschluss auch deshalb unwirksam, weil er unter dem Deckmantel des Privatverkaufs gewerblich verkauft. Denn seine Bewertungen lassen eindeutig erahnen, dass er massenweise immer dieselben Artikel verkauft und damit sehr wohl gewerblich handelt. Eine solche Umgehung ist unzulässig (§ 475 I 2 BGB). Damit hast du auch mit dieser Argumentation 24 Monate Gewährleistung.
Das war die Theorie. In der Praxis muss sich das noch zeigen. Ich wünsche dir viel Erfolg.
Du kannst natürlich auch gegen DHL wegen Transportschadens vorgehen, falls es einer war.