Ganz soweit würde ich nicht gehen, aber mal eine blöde Frage : Wenn ein Betreiber einer "Nachtbar mit Damenunterhaltung", wie man das vielleicht nett umschreiben könnte, eine weibliche Thekenkraft bzw. Bedienung sucht, inwieweit wäre das zumutbar?
Ich stelle mir dabei vor, das eben jener Betreiber einfach mal über die örtliche Arbeitsagentur eine Bedienung sucht... sollte er noch einen Arbeitsvertrag vorlegen, in dem steht, daß die Dame eben nur zum Bedienen oder als Thekenkraft eingestellt wird, könnte ich mir durchaus vorstellen, daß bei der akuell herrschenden Vezweiflung und dem daraus resultierenden Vermittlungsdruck sich die eine oder andere Agentur darauf einlässt ... daher kann ich nur hoffen, daß die Zumutbarkeit bald entsprechend gesetzlich oder durch eine Verwaltungsbestimmung definiert wird, um sowas auszuschließen.
Für völlig unmöglich halte ich leider gar nichts mehr.... ![]()