Beiträge von walter01

    Also ich finde das alles bedenklich.
    Und die Netzbetreiber sind da aus meiner Sicht vor allem und in erster Linie in der Pflicht, die
    Netz so aufzustellen, dass diese "sicher" sind.


    Und die Bundesnetzagentur (oder welche Behörde auch immer) ist da in der Pflicht, eine Betreibergenehmigung nur an die zu vergeben, die hier sorgfältig und verantwortungsbewusst arbeiten.


    Wenn die Netzbetreiber nicht können oder wollen (weil das natürlich zusätzlich Geld kostet), dann sollen sie den Betrieb einstellen.


    Gruß Walter

    HHFD:
    Vorab - ich bin kein Steuerexperte. Bei gefühlten eine Millionen - und tatsächlich ca. 100.000 - Verordnungen und Zusatzparagraphen im/zum deutschen Steuerrecht ist das auch glaub ich keiner wirklich hierzulande.


    Zu deiner Frage: Ja, das darf man wohl nicht.


    Nur wird kein Unternehmer/Unternehmen deshalb auch nichts ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer kaufen, da er/man eben beim Kauf sich sofort die enthaltene Umsatzsteuer vom Finanzamt holen kann. Und aus genau dem gleichen Grund muss man beim Verkauf eben die darin enthaltene Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer, Vorsteuer) wieder an das Finanzamt abführen.


    Wie das jetzt im Einzelfall bei TE abgelaufen ist, weiß nur er/sie genau.
    Ich denke, die Fragenliste von Jogo ist da eine erste Orientierung.


    Gruß Walter

    HHFD: Nein, die Umsatzsteuer hat nichts mit dem (möglichen) Gewinn zu tun.


    Bei jeder Rechnung fällt eine Umsatzsteuer an, die an das Finanzamt abgeführt werden muss oder die man sich vom Finanzamt holen kann - je nachdem, ob man die Rechnung erhält oder bezahlt.
    Solange die Beteiligten "Firmen" sind, ist das ein Geben und Nehmen. Erst der Endverbraucher bleibt auf diesem Betrag sitzen, d.h. er/sie kann sich den Betrag "nicht wiederholen".


    Gruß Walter

    Könnte ja in der Tat eine Form von Datenklau gewesen sein, um an persönliche Informationen, die man in irgend welchen Dateien auf dem Smartphone gespeichert hat, ran zu kommen, z.B. per Bluetooth senden o.ä.


    Und wenn das auch in 9 von 10 Fällen - wie bei Dir - ohne Erfolg ist, d.h. keine persönlichen Daten gefunden - macht ja nichts, man hat ja noch den 10. und erfolgreichen Fall. :mad:


    Gruß Walter

    Also, ein Fahrzeugverkauf zwischen Ehepartnern - der eine ist Einzelunternehmer - geht natürlich auch ohne Ehevertrag. Man muss nur einen marktüblichen(!) Preis ansetzen, das Geld wirklich "fließen" lassen und schön die Umsatzsteuer, die da natürlich anfällt, an das Fianzamt direkt abführen und den restliche Betrag als Einnahme verbuchen und am Jahresende evtl. ein paar Steuern auf einen möglichen Gewinn bezahlen.


    Dann kann ich ein Auto sogar aus dem Unternehmen an mich selbst (privat) verkaufen.


    Nur dann ist es evtl. nicht mehr so ein tolles Schnäppchen.


    Gruß Walter

    Mal eine ganz andere Frage:
    Wenn der Vertrag komplett rückabgewickelt wird, dann gehen die eingezahlten Beträge ja erst mal an den zurück, der sie eingezahlt hat. Und das war, denke ich, der Arbeitgeber.
    Von diesem müsstet du dann den dir zustehenden Betrag holen, oder?


    Läufst du dann nicht Gefahr, wenn z.B. in deinem Azubi-Vertrag steht "Gehalt xy + VL yz ...", dass der Arbeitgeber die Linie fahren könnte: da du keine VL abgeschlossen hast, steht dir dieser Gehaltsteil auch nicht (mehr) zu??


    Merlin: Wenn das wieder Quatsch ist, bitte ich schon im Voraus um Entschuldigung.


    Gruß Walter

    Na ja, die Diskussion triftet hier irgendwie wieder ab, oder?


    iDet: den Bericht auf dem 1. habe ich gestern zum Teil auch gesehen und muss sagen, dass mich das schon irgendwie schockt, dass es so leicht mittlerweile geworden ist.


    Ich kann mich gut daran erinnern, dass in Mitte der 90er Jahre mehr oder weniger nachträglich umfangreiche Funktionen ins GSM-Netz implementiert wurden, um den "autorisierten Institutionen" überhaupt erst zu ermöglichen, irgendwelche Gespräche abzuhören. Und heute kann das jeder auf dem Bordstein sitzend mit einem Laptop und einem aufgemotzten Handy? :confused:


    Bedenklich - oder anders gesagt: solche Lücken gehören zuerst geschlossen bevor man sich weiter neue tolle andere Features ausdenkt. Wenn ich etwas für die Welt zusagen haben, dann stelle ich das in Facebook oder Youtube ein und wenn ich einer Person was sagen will, dann ruf ich die eben an.


    Gruß Walter