Beiträge von smile-it.net

    Zitat

    Original geschrieben von edler86
    eben.
    Wenn du rund 5000 Euro Gewinn im Jahr machen würdest, dann könntest du davon 1000 Euro Semestergebühren, Weg zur Uni einfache Strecke, Bücher, evtl Computer über 3 Jahre, usw abziehen, bzw angeben in der Est-Erklärung.


    Semestergebühren haben nichts mit dem erzielten Gewinn zu tun. Generell haben die Semestergebühren nichts mit dem Nebengewerbe zu tun. Sie können daher den Gewinn auch nicht schmälern.


    Anders sieht es aus mit einem neuen Computer, der benötigt wird, einem Schreibtisch, einem Schreibtischstuhl, etc. Ehe du über irgendwelche Grenzen kommst würde ich das Geld lieber in irgendwelche hochwertigeren Büroausstattungen, Computer, etc. inverstieren. Natürlich nur bis zu einem bestimmten Betrag.


    Die Einkommensgrenzen einer gesetzlichen Versicherung hast du selber schon genannt. Man kann davon ausgehen, dass diese Grenzen bei der studentischen Versicherung auch gelten.


    Wende dich einfach schriftlich an die studentische Versciherung. Dann bist du auf der sicheren Seite. Was dir mündlich gesagt wird kannst du vergessen. Es gibt immer Mitarbeiter, die diese Situation eines nebengewerbliche Tätigen Studenten nicht kennen und falsche Aussagen treffen, so dass es später dann ungewollten Ärger geben kann.


    Die Tatsache, dass du nicht über eine gewissen Anzahl an Arbeitsstunden pro Woche kommen darfst ist korrekt. Jedoch stellt sich die Frage, in wie fern man das tatsächlich Nachweisen kann. Dumm wäre es zum Beispiel Arbeitsstunden in einer Rechnung an einen Kunden zu berechnen, die die erlaubte Anzahl an Arbeitsstunden deutlich übersteigt. Aber das kann man ja vermeiden denke ich.


    Liebes Buchungszeichen ;-),


    gerne erwidere ich deine Ausführung.


    zu 1) Ich habe dich vom Genus her als "Maskulinum" eingestuft. Entschuldige bitte ;-)


    zu2) Ich kann es jetzt natürlich nicht beweisen, dennoch gehe ich davon aus, dass es einen schriftlichen Vertrag gibt. Es wäre grob fahrlässig eine Installation an einem Haus vorzunehmen für die es keinen schriftlichen Vertrag gibt.
    Ich gehe davon aus, dass der Vertrag KabelBW vorliegt, dir aber nicht.
    Versuch doch einfach mal eine Kopie des Vertrags anzufordern.


    Sollte es tatsächlich keinen schrifltichen Vertrag geben, so ist es dennoch schwer den Vertrag aufzulösen, da durch die Nutzung der Dienstleistung der Vertrag stillschweigend akzeptiert (Konkludente Handlung) wurde. Verstärkt wird die Akzeptanz durch die aktive Zahlung vermutlich über Jahre hinweg.


    zu3) Deine Aussage bezüglich der GEZ, dass ein Gerät im Haushalt vorhanden sein muss, welches in der Lage ist Sendungen zu empfangen ist richtig. Allein die Dose reicht nicht aus. Es muss auch ein Endgerät da sein.


    Aber dieser Zustand ist bei dir erfüllt. Du hast geschrieben, dass du einen Computer besitzt. Weiterhin benutzt du ein Radio. Du musst also den Computer und auch dein Radio bei der GEZ melden. Nur weil dein Radio kein Bild anzeigen kann, befreit es dich nicht von der Zahlung von Radio-GEZ Gebühren.


    zu4 (bei dir als 3 gekennzeichnet): Internetnutzung ist keine "Zusatzoption", sondern ein eigener Vertrag. Warum sind diese Verträge in deinem Fall intransparent?
    Preisangaben im Mobilfunkbereich sind teilweise irreführend. Haben aber im Moment nichts mit dieser Problematik zu tun.


    zu5 (bei dir als 4 gekennzeichnet): Diese Aussage ist falsch.
    Richtig ist: Der Internetprovider speichert Nutzerdaten und Seitenaufrufe (auch Vorratsdatenspeicherung genannt).
    Falsch ist: Ein Anbieter für einen Internetzugang ist zeitgleich Serverprovider (mag in Einzelfällen zutreffen, aber pauschal nicht)
    Falsch ist: Der Internetprovider ist mitverantwortlich für strafbare Inhalte.
    Vielmehr ist der Endnutzer des Internetzugangs verantwortlich für Daten, die er überträgt.
    Wäre es so wie du geschildert hast, so gäbe es in Deutschland keine Internetanbieter mehr, weil diese dann schon zahlreiche Klagen wegen Raubkopien etc. am Hals hätten.
    Ein Autohersteller ist ja auch nicht Schuld an jedem Unfall der passiert.
    Vielmehr ist jeder einzelne Fahrzeugführer für sein eigenes Handeln allein verantwortlich (Vgl. Internetnutzer).


    zu6) Noch reicht es dir. In einigen Jahren vielleicht nicht mehr. Aber die Entscheidung über die nötige Geschwindigkeit will und kann ich dir nicht abnehmen. Da hast du Recht!

    Lieber Buchungszeichen,


    ich habe das Gefühl, dass du hier einiges durcheinanderwürfelst und auch teilweise Äpfel mit Birnen vergleichst.
    Daher probiere ich mal einige Irrtümer aus der Welt zu schaffen.


    Zunächst bist du selber für irgendwelche Verträge rund um dein Eigentum verantwortlich. Es bringt nichts andere Firmen, Kabelanbieter, Sender für verschiedene Missstände verantwortlich zu machen.


    Zitat

    Original geschrieben von Buchungszeichen
    Ich halte es außerdem rechtlich für höchst problematisch, einen mündlichen Vertrag zu unterstellen, der praktisch bis auf Lebenszeit mit Kabel BW geschlossen worden sein soll. Kabel BW hat mir außerdem eine Kundennummer mitgeteilt.


    Du hast selber keinen Vertrag mit KabelBW. Deine Eigentümergemeinschaft hat einen schriftlichen Vetrag mit KabelBW ausgehandelt. Dieser sieht in der Regel so aus, dass für eine bestimmte Anzahl an Wohnungseinheiten der Zugang zum öffentlichen Kabelnetz besteht.
    So kann es sein, dass eure Gemeinschaft für z.B. 20 Wohneinheiten einen Vetrag mit KabelBW abgeschlossen hat. Ihr seid somit für 20 Wohnungen berechtigt das Kabelnetz zu benutzen. Dafür, dass KabelBW nur eine Rechnung verschicken muss und somit nur von einem Konto, etc. Geld einziehen muss gibt es einen tollen Rabatt. So zahlt ihr nur um die 10€. Andere Personen, z.B. Hauseigentümer mit nur einem Anschluss zahlen deutlich mehr.
    Der Vertrag wird also nicht mündlich abgeschlossen, sonder schriftlich. Auch ist im Vertrag eine Laufzeit angegeben. Also nicht lebenslänglich.


    Der Vertrag lässt sich also jederzeit kündigen. Es besteht nur die Frage welche Restlaufzeit der Vertrag hat.


    Es bestünde auch die Möglichkeit, natürlich nach Absprache auf einer Versammlung aller Eigentümer, die übrigens auch außerplanmäßig stattfinden kann, den Vertrag dahingegen zu ändern, dass nur noch 10 von eigentlich 20 Teilnehmern den Empfang wünschen. Andere Teilnehmer könnten dann vom Netz abgeklemmt werden. Diese Teilnehmer könnten dann wahlweise:
    - gar keine Fernsehen über Kabel empfangen
    - TV über Satellit
    - TV über DVB-T (wenn möglich)
    - TV über hekömmliche Antenne (wenn möglich)


    Hinweis1: Dein Kabelfernsehanbieter (KabelBW) und die GEZ sind zwei verschiedene Dinge.
    Ein Kabelfernsehanschluss kann gekündigt werden. Bei der GEZ ist dies schon schwieriger. Denn der GEZ ist es egal, wie du Fernsehen oder Radio empfängst (z.B. über Kabel, DVB-T, Satellit, Funk, Internet, etc.). Wenn du technisch in der Lage bist, egal in welcher Form, Fersehen, Radio oder Internet zu empfangen (z.B. auch im Auto) musst du GEZ bezahlen.


    Hier gibt es nur die Unterscheidung zwischen Radio, Fernsehen und Internet. Es gibt teilweise Rabatte.


    Hinweis2: Dein Kabelnetzbetreiber ist nicht verantwortlich für die Inhalte, die übertragen werden. Du mietest lediglich die Übertragungsleitung (Übertragungsmedium) von dem Kabelanbieter. Es bringt also nichts, sich an dieser Stelle, über schlechte Inhalte zu beschweren.
    Ausgenommen von den Inhalten, die nicht beeinflusst werden können, sind natürlich diese, die vom Kabelnetzbetreiber selber produziert bzw. ausgestrahlt werden.


    Ähnlich ist dies bei einem Internetanschluss. Da ist der Vermieter der Leitung (DSL, Kabel, UMTS) auch nicht verantwortlich für den Inhalt. Es wäre auch da ein schlechtes Argument zu sagen: Ich melde meinen Internetanschluss ab, weil nur Misst im Internet zu sehen ist. Was ja auch, genau wie beim Fernsehen, nicht stimmt. Es sind vielleicht 99% der Inhalte nicht hochwertig, aber 1% mit Sicherheit.



    Zitat

    Original geschrieben von Buchungszeichen


    Wie sieht es denn aus, wenn ich auch über das Kabel ins Internet und auch über Kabel telefonieren wollte? Bleibt der Preis dann bei den 110.-Euro??? Es wurden jedenfalls neue Buchsen bei uns installiert! Ich möchte aber eigentlich gerne selbst bestimmen ob ich via UMTS, WLAN, DSL, Modem, SAT etc. ins Internet gehe. Imho ist die Vorgehensweise von Kabel BW sittenwidrig.


    Wenn du deinen Internet- oder Telefonanschluss über Kabel realisieren möchtest,
    bleibt es generell beim Grundpreis für den Kabelanschluss in Höhe von 110€.
    Die Leistung für Internet oder Telefon wird aber zusätzlich in Rechnung gestellt.
    Die Gebühren dafür, sind aber in der Regel vom Preis- Leistungsverhältnis her besser als die der anderen DSL Anbieter (insbesondere was die Internetgeschwindigkeit angeht).


    Die neuen Buchsen stellen sicher, dass das Internet über Kabel bei euch auch angeschlossen werden kann. Vermutlich wurde der Verstärker, der sich häufig im Kellerbereich befindet, auch bereist ausgetauscht, so dass dieser Rückkanalfähig ist (zwingend notwenidg für Internetnutzung).


    Du hast irgendwo gefragt, ob es nicht möglich sei nur die Radiosender über Kabel zu empfangen, weil ja schließlich drei verschiedene Anschlüsse an der Buchse sind.
    Dies ist leider technisch nicht möglich. Da in allen drei Buchsen genau das gleiche Signal ankommt gibt es nur zwei Zustände: Entweder es kommt ein Sginal an, oder es kommt kein Signal an.
    Zum technischen Verständnis: Du könntest theoretisch deinen Fernseher an den Radioanschluss anschließen und könntest trotzdem Fernseh gucken, weil genau das gleiche Signal wie an dem Fernsehanschluss anliegt.


    Dir bleibt selbstverständlich freigestellt, ob du dieses Internet- bzw. Telefonangebot nutzen möchtest oder nicht. Derzeit nutztz du ja auch UMTS, wie du geschrieben hast. Du kannst es also nutzen und dein Nachbar nicht. Du würdest in diesem Fall einen extra Internetvertrag mit einer bestimmten Laufzeit abschließen.


    "Dass die Vorgehensweise von Kabel BW sittenwidrig ist", ist eine böse Unterstellung, die so nicht stimmt. Ich würde die Aussage ggf. überdenken.



    Ich hoffe, dass ich einige Irrtümer aus der Welt schaffen konnte.
    Und: Nicht, dass du mich falsch verstehst. Über die Notwendigkeit eines Kabelanschlusses kann man sicherlich streiten. Es gibt tolle Alternativen (z.B.: Satellit).


    Dennoch ist es derzeit eins der besten, bzw. schnellsten Netze was Internet betrifft, die es in Deutschland gibt.


    Was ich noch erwähnen möchte: Unterschätze nicht den Komfort eines Kabelanschlusses für die Nutzung zum Fernseh gucken. Ich kenne viele, insbesondere ältere Herrschaften, die mit einem Satellitenreceiver nicht gut klarkommen und sich ihren alten Kabelanschluss sehnlichst zurück wünschen.


    Dennoch viel Erfolg bei der Umsetzung deiner Pläne!

    Hallo,


    ich wohne in Karlsruhe und habe seit einigen Wochen bei mir in der Wohnung auch Empfangsprobleme. Vorher ging alles bestens.


    Vermutlich wurde irgendwas am Netz verändert. Bei der Hotline konnte man mir aber leider nicht helfen, weil keine Störung vorliegt.


    Durch den schlechten Empfang habe ich ständig Gesprächsabbrüche, etc. Total ärgerlich, aber da kann man wohl nix machen.

    Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Ich glaube dir ja...


    Aber aufgrund meiner schlechten Erfahrungen mit E-Plus in letzter Zeit, insb. diesen Aktions T&M 1000 betreffend, möchte ich dich warnen, leichtfertig zu glauben, was die Hotline da erzählt. Du scheinst ja mit diesem Tarif auch schon etliche Probleme gehabt zu haben.


    Deswegen schrieb ich ja: Lass dir die ganzen Vereinbarungen schriftlich geben, dann bist du auf der sicheren Seite.


    Da hast du Recht! Sie sollen ja auch schriftlich kommen. Das glaube ich zwar nicht. Aber deswegen warte ich ja ab, um mich eines Besseren belehren zu lassen. ;-)
    Leichtfertig glaube ich eplus bei Weitem nicht, sonst wäre ich ja nicht so skeptisch.
    Dennoch würde ich mich natürlich freuen, wenn es klappt.


    Alles in Allem war eplus bei mir immer recht kulant. Das kann ich nicht anders sagen. Insofern glaube ich, dass auch in diesem Fall alles gut gehen wird.

    Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Code25 gilt jeweils nur für 24 Monate. Wenn E-Plus sich entscheidet, nach 24 Monaten kein Code25 mehr anzubieten, hast du auch bei weiterem Vorliegen der zu Code25 berechtigenden Voraussetzungen keinen Rechtsanspruch auf Einräumung des Code25-Rabatts.


    Oder hat E-Plus bei Abschluss des T&M 1000 explizit zugesichert, Code25 für die gesamte künftige Laufzeit dieses Vertrages anzubieten?


    Der Vertrag an sich wird nur um die erweiterte Laufzeit geändert. Im Zuge dieses Änderungsvertrags ist die Zustimmung zu den aktuellen AGB jedoch obligatorisch. Hat E-Plus die AGB nun dahingehend geändert, dass sich Aktionstarife (wie eben der auf 39,99€ rabattierte T&M 1000) und Code25 nicht mehr vertragen, sieht es nach Ablauf der 24monatigen Berechtigung zu Code25 schlecht aus, es sei denn, E-Plus hat dir individualvertraglich zugesichert, auch weiterhin Code25 i.V.m. dem Aktionstarif anzubieten.


    Es stimmt, dass Code25 zunächst für 24 Monate gilt.
    Mir wurde aber bei der Vertragsverlängerung zugesichert, dass Code25 auch weiterhin bestehen bleibt und der Vertrag genausoviel wie bisher kostet. Abzüglich der 11€ Gutschrift pro Monat.


    Wie bereits geschrieben, kann ich das selber nicht glauben. Aber wenn mir das zugesichert wird, gehe ich zunächst davon aus, dass es auch stimmt.
    Alles weitere wird sich später zeigen.


    Sollte es nicht stimmen, dann wäre es von eplus eine Unverschämtheit dem Kunden "zu verschweigen", dass er in Zukunft nicht mehr 28,49, sondern, z.B. 50€ - 11€ = 39€ bezahlt. Das wären immerhin 10,51€ mehr pro Monat. Und das muss von der Kundenrückgewinnungshotline nicht als "besonderes Angebot" verkauft werden.


    Unabhängig davon: Ich würde keinen Vertrag verlängern, bei dem ich in Zukunft mehr bezahle, als in der Vergangenheit. Das dürfte jedem klar sein.
    Vor allem nicht in Zeiten, in denen eplus Verträge bei eBay verscherbelt. ;-)
    Dort geht der Tarif (bzw. ein sehr ähnlicher) für teilweise 27,57€ weg.

    Zitat


    @smile-it:


    Mit Preislisten meine ich nicht die jedem Vertrag individuell zugrundliegenden Entgelte. Sondern die Listen, wo allgemeinere Dinge geregelt sind, wie z.B. Entgelt für Ersatz-SIM, Kartensperrung oder eben auch Vereinbarkeit von bestimmten Tarifen mit Code25.


    Das ändert sich in meinem Fall trotzdem nicht, weil die Preisliste gilt, die ich bei dem Vertrag damals unterzeichnet habe. Das Gleiche gilt dann auch für Rabattierbarkeit mit Code25, etc. Der Vertrag, der damals geschlossen wurde, bleibt ja genauso bestehen. Es wird mir lediglich für die Verlängerung ein weiterer Bonus gewährt.

    Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Lass dir das auf jeden Fall nochmals schriftlich geben!


    Sie hat angegeben es mir schriftlich zu bestätigen. Vermutlich eine leere Versprechung.


    Zitat

    Die monatlichen Gutschriften von 17,51€ waren ausdrücklich auf einen Zeitraum von 24 Monaten begrenzt.


    Das stimmt. Aber sie hat gemeint, dass alles beim Alten bleibt. Bei einer solchen Aussage schließe ich mit ein, dass Vereinbarungen bzw. Sondergutschriften auch tatsächlich bestehen bleiben. Sonst würde ja nicht alles beim Alten bleiben ;-)


    Zitat

    Und bei den neueren T&M 1000 Aktionsangeboten zu 39,99€ war die Kombination mit Code25 explizit ausgeschlossen.


    Bei den neuen schon, aber ich habe ja keinen neuen Vertrag abgeschlossen, oder in einen anderen Vertrag gewechselt, sondern einen bestehenden verlängert.


    Zitat

    Mit Vornahme einer VVL bei E-Plus akzeptierst du automatisch die neuesten AGB und Preislisten.


    Ich akzeptiere evtl. neue AGB aber keine neuen Preislisten. Ich habe nur die Preise für meinen Vertrag akzeptiert.


    Zitat

    Daher kann es sein, dass du jetzt schon die Rabattierungen verlierst, da bei E-Plus die VVL ja immer sofort greift.


    Naja, ich warte es ab. Spekulieren bringt ja auch nix. Notfalls widerspreche ich halt. Das sollte ja auch nach den zwei Wochen noch möglich sein, wenn grobe Irrtümer vorliegen.

    Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Bei mir hieß es jeweils, dass die bisherigen Konditionen nicht gehalten werden können.


    Hast du auch Code25?


    Ja, ich habe Code25.


    Ich habe bisher, jedenfalls wenn die Rechnung mal richtig war, was leider nicht so oft vorkam in den letzten 19 Monaten, immer 28,49€ bezahlt.


    Jetzt wurde mir monatlich 11,00 € Gutschrift über 24 Monate angeboten.
    Der vertrag verlängert sich ab Dezember um weitere 24 Monate. Also bis Dez. 2011.


    Ich bezahle also ab nächsten Monat:


    28,49 €
    -11,00 €
    -----------
    17,49 €


    Und das für 1000 Einheiten + 150 SMS.


    Da kann man doch nicht meckern!



    ... aber ich rieche schon, dass es wieder Probleme geben wird. Es heisst dann bestimmt, dass das Nikolausangebot nur für 24 Monate gilt, oder Code 25 nicht mehr funktioniert, oder, oder, oder...


    Naja, ich lasse es auf mich zukommen. Die Dame am Telefon hat die wichtigen Vertragsdetails aufgezeichnet. Ich habe mir mehrmals bestätigen lassen, dass bisherige Vertragsdetails so bleiben wie sie sind und ich auf keinen Fall mehr bezahle als vorher.

    Ich hole den Thread mal wieder hoch.


    Hat schon jemand den Vertrag gekündigt und wurde von der Kundenrückgewinnungshotline kontaktiert?


    Bei mir haben die jetzt angerufen und haben mir ein recht gutes Angebot gemacht.
    Mir wurde mündlich mehrmals bestätigt, dass der Tarif und alle Rabatte so bestehen bleiben wie bisher und ich noch einen Bonus bekomme.


    Glauben kann ich es nicht so richtig.


    Vielleicht habt ihr ja bereits Erfahrungen.