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Re: Klasse !!!
Zitat
Original geschrieben von Paet
...15 € für ne gute Flasche Sekt (außer Du nimmst die, die Du vor 3 Monaten von Freunden geschenkt bekommen hast)
und eventl. 1,99 € für ne 50er Packung Teelichter 
Ach was, ne Flasche Asti Cinzano (den trinken alle Frauen unter 30) kosten grad mal 5€... Aber 50 Teelichter kosten 2.55€, hab vorhin welche gekauft... 
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Zitat
Original geschrieben von Merlin
Sobald der andere wegfahren möchte und durch das zuparken gehindert wird. Das ist dann dein "empfindliches Übel". Wird dir jeder Jurist, oder besser Polizist (zwei Juristen - drei Meinungen ;)) gerne bestätigen.
Okay, hätten wir ein Tatbestandsmerkmal. Und wo bitte ist die rechtswidrige Androhung? Wo ist die geforderte Handlung, Duldung oder Unterlassung?
Nee, nee, auf ne Straftat kommen wir da nicht, höchstens auf ne OWi.
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Die Fossil hab ich auch gesehen.
Die Frage ist: Wo bekomm ich diese Multicolor-EL-Folie???
Die brauch ich DRINGEND für den Digifiz in meinem Auto...
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Zitat
Original geschrieben von Merlin
Da irrst du leider. Ein Unrecht wird durch vorangegangenes Unrecht nicht automatisch zu Recht ;).
Das hab ich auch nicht behauptet. Nur wird hier der Tatbestand der Nötigung nicht erfüllt!
Denn wo ist denn hier die rechtswidrige Androhung eines empfindlichen Übels???
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Der Hund von meiner Ex hat immer ganz schön blöde geguckt, wenn ihn ein Anrufender über den Telefonlautsprecher gerufen hat... 
Meine Katzen verfolgen auch immer ganz neugierig den Mauszeiger...
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Wenn du das Auto des nervigen Menschen deinerseits zuparkst, ist das auf keinen Fall eine Nötigung.
Zitat
§ 240 Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
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Allenfalls ist das dann ein Nachbarschaftskleinkrieg...
Das Parken in fremden Garageneinfahrten ist mit Sicherheit nicht erlaubt, ganz im Gegenteil: die Geldbuße für falsches Parken mit Behinderung anderer ist erheblich höher!
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In diesem Falle gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung ab der nächsten Abzweigung als aufgehoben oder muß dort wiederholt werden, denn von dort einfahrende Fahrzeuge müssen auch über die Beschränkung informiert werden.
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Und bitte - nicht wie grad bei der Adamsfamily gesehen - die Stripperin erst nach dem Backen in die Torte klettern lassen...
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Hmm, ich mach meine Überweisungen immer am Kundenterminal der deutschen Bank und bin (grad bei Firmen) häufig zu faul, den langen Namen hinzuschreiben und schreib was kürzeres. So schreib ich bei meiner Überweisung an das Gebührenkonto ARD + ZDF... immer nur GEZ. Da gabs noch nie Sorgen.
Ich hab sogar vorletztens nem HFler Geld überwiesen und als Empfänger seinen Nick eingetragen. Selbst das Geld kam problemlos an.
(Hab beim Betreff reingeschrieben: Sorry, kenne Realnamen nicht...)
Da hat wohl tatsächlich jemand versucht, dich zu beschummeln...
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Hmm, ich denke einfach mal, die Veränderung der Software im telefon erfüllt den Tatbestand der Unerlaubten Datenveränderung (§ ??? StGB) (Ergänzung des Urheberrechts).
Schon allein deshalb ist sowas illegal.