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Original geschrieben von AndreFo
Da er ja noch in der alten, also ursprünglichen MVLZ ist, die im Mai 2010 endet, muss er diese ja erstmal hinter sich bringen. Dann würde die automatische Verlängerung beginnen,also die 12 Monate. Verlängert er in diesen 12 MOnaten, dann müssen diese nat. auch erst voll gemacht werden.
Richtig. Also ist der TO bis Mai 2011 an den Vertrag gebunden, egal ob er in den o2o wechselt oder nicht. Darum gehts ja die ganze Zeit.
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--überflüssig duch Änderung eines Vorposts...--
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Original geschrieben von Novus
Deshalb glaube ich auch kaum, dass ich jetzt in einen o2o Vertrag ohne Grundgebühr komme oder? Denke eher mir wird der ip100 angeboten.
In den grundgebührfreien o2o (60) solltest du ohne Probleme kommen. Da sehe ich kein Hindernis.
Nur die Nummer ist halt bis 2011 an den Vertrag gebunden.
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AndreFo: siehe mein vorheriger Post. Der Vertrag läuft faktisch bis 2011, auch wenn jetzt in einen o2o gewechselt wird.
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Um es nochmal deutlich zu machen.
Die Vereinbarung lautet: Wird der Vertrag nicht 3 Monate vor Vertragsende gekündigt, verlängert er sich um 1 Jahr.
Allein dadurch, dass nicht bis Februar gekündigt wurde, hat sich der Vertrag bis 2011 verlängert.
Da ist es dann völlig egal in welchen Tarif dann ab Februar gewechselt wird. Die kriterien für eine passive Verlängerung sind bereits erfüllt.
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Original geschrieben von AndreFo
Also beim TE würde der Vertrag im Mai enden, stellt er jetzt in o2o um, dann hat er noch bis Mai 2010 seine alte, also bisherige Laufzeit und im Mai ab Tag X greift die o2o Laufzeit. 
... und die beträgt 1 Jahr, da sich der Vertrag schon verlängert hat. Die Kündigung hätte ja im Februar erfolgen müssen.
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Was macht dich da so sicher, dass du keine Restlaufzeit hast?
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Das ist schonmal nicht schlecht. Da würde ich weiter nachhaken!
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Jupp. Wie aber von flo222 schon angedeutet fängt das Handy aber erst einmal an zu senden, da das Handy ja nun nicht weiß, dass die Verbindung nicht zustande kommen wird.
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E-Plus hat in diesem Fall die Kündigungsfrist nicht eingehalten.
Zwischen Recht haben und Recht bekommen liegen aber leider teilweise Welten.
Zum Recht bekommen gehört hier nämlich auch dazu, dass du beweisen kannst, dass du am 29.01. gekündigt hat; was ohne Bestätigung schwer fällt.
Zumindest kannst du dies aber als Argumentationshilfe gegenüber E-Plus nehmen. Ein enigermassen gebildeter Hotline-Mitarbeiter sollte dies nachvollziehen können.