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Zitat
Original geschrieben von javasus
In deinem verlinkten Thema geht es um einen o2 Vertrag, ich hingegen habe einen D1 ;=)
Es geht um einen Mobilcom-Vertrag im o2-Netz.
Das Netz hat in Sachen Twincard/Multicard auch nichts zu sagen.
Es kommt ja darauf an ob der Anbieter das ermöglicht 
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Und du bist direkt bei Mobilcom ?
Sonst könnte das schief gehen 
http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=453095
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Auch beim o2o online liegt der Airbag bei 50€. Nur gehen dort bei Rechnungstellung noch 15% ab.
Das Internet Pack fließt nicht in den Airbag ein, die Maximalkosten würden dann bei 60€ liegen.
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Wenn es ein Vertrag war, dann ist eine Verzichtserklärung nicht notwendig.
Eine Verzichtserklärung braucht man nur bei Prepaid.
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Möglich ist vieles. Aber wie du schon gesagt hast wäre es nicht legal und ich wüsste für die Anbieter keinen guten Grund warum man sich auf solch dünnes Eis bewegen sollte 
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Ich meine auch eher, dass die beiden Vorgänge getrennt zu sehen sind.
Aber auch wenn nicht:
Der Handykauf ist im Zuge der Verlängerung erfolgt. Entsprechend könnte man höchstens von der VVL Abstand nehmen, nicht aber vom kompletten Vertrag.
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90 Tage? Hat der 40er-o2o ne längere Frist als der 50er-o2o?
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Genau. Und im Handbuch ist das anscheinend nicht beschrieben.
Also einfach mal nach HTC Desire und nach Cell Broadcast googeln.
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Ohne den Tarif genau zu kennen dürften die Folgekosten 0,50€ pro MB betragen, da sich der Tarif ja an den o2-Tarif anlehnt.
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