Das eingehende Gespräch im Ausland kostet IMMER, da der Anrufer ja die inländische Rufnummer des Angerufenen wählt, also quasi nur innerhalb der Landesgrenzen für seinen Anruf bezahlt. Den Teil der Wegstrecke hinter der eigenen Landesgrenze zum derzeitigen Aufenthaltsort zahlt wie bei Rufumleitungen der Angerufene.
Will man das vermeiden, muß der Anruf im Inland bleiben: d.h. zur Mobilbox umgeleitet werden (oder zum AB zuhause) UND das muß direkt = unbedingt (21) geschehen, da die Abfrage ob eine Bedingung (besetzt, nicht meldend, nicht erreichbar) erfüllt wäre im Roamingland geschehen müßte (also wieder ein grenzüberschreitender Umweg wäre).
Entscheidend ist also nicht, wo der Befehl eingegeben wird, sondern wo er wirkt: nur die Umleitung sofort UND zu einem Inlandsziel ist für den Angerufenen kostenlos.
Man kann übrigens für gängige Zielländer Prepaid-Karten von deutschen Händlern beziehen. Dann hat man eine ausländische Rufnummer und kennt diese vor der Abreise, kann sie also auf der Mobilbox ansagen. Wer dazu eine Nur-Ansage (also ohne Aufzeichnungsmöglichkeit) wählt, braucht die Mobilbox im Urlaub dann auch nicht abzufragen.