Beiträge von MachaneGuy

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    Original geschrieben von dollarfelix
    ja genau ich kaufe ein handy fürn 1€ und bekomme 500€ bei wandlung zurück. denn den preis habe ich zuhause auf ein blatt papier gemalt. gibts da kein rechtsanspruch?


    Wenn sich jemand, der von dem was er spricht ne Ahnung hat, melden würde wäre es vielleicht wert, daß ich Benachrichtigungen für den Thread kriege.


    Für sowas ist meine Zeit zu kostbar...

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    Original geschrieben von H&S
    moin moin,...


    ist vfd2 denn rechtlich überhaupt verpflichtet, einem Gebrauchtkäufer des Gerätes Gewährleistung zu bieten? Schließlich hat vfd2 ja einen "Kaufvertrag" mit dem ursprünglichen "Erstkäufer". Wenn dieser jetzt als Verkäufer des Gerätes auftritt, müsste er dann nicht die Gewährleistung übernehmen?


    Gruesse vom KURTi


    Danke für die Information


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    Original geschrieben von Bengt
    denke eher du selbst wirst keinerlei anrecht auf rückgängigmachung des kaufvertrages bekommen.... der Vertrag zwischen Vodafone und dem original-käufer ist ausschlagebend, meines wissens kann der original-käufer seine ansprüche nicht ohne zustimmung durch vf auf einen anderen vertragspartner übertragen, daher denke ich du wirst erst gar nicht wandeln können...


    aber da werden dir die haus und hofjuristen des forums mehr sagen können..


    Gruß


    Bin mir da auch nicht 100 % sicher, aber ich denke schon daß es geht. Man kann ja laut BGB Waren weiterverkaufen mit den damit verbundenen Rechten (z.B. Originalsoftware). Demnach sollte Vodafone auch die Garantie übernehmen. Die Frage ist ja jetzt nur "wie" :)


    Da wären mir Vodafoneinsider und Juristen gerne als weitere "Informationsquelle" :)

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    Original geschrieben von harlekyn
    Ich bezog meine Frage eigentlich nur auf den Betrag :) Du wirst auch nicht mehr erstattet bekommen als der urspruengliche Kaeufer bezahlt hat. Und darueber gibt dir die Rechnung Auskunft.


    Es steht 139 € drauf...


    Weiß hier vielleicht einer der Vodafone Insider, ob in meinem Fall für ein neues Handy die Konditionen des eigentlichen Käufers und seines Mobilfunkaufkommens oder meine angeschaut werden?

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    Original geschrieben von robfink
    Ich hatte das schon einmal. Entweder neues Handy aussuchen (mit ggf. Auf- oder Auszahlung der Differenz der subventionierten Preise) oder Erstattung des subventionierten Kaufpreises. Erstattung des normalen Kaufpreises erfolgt nicht, denn den hat ja keiner an VF gezahlt!!


    Danke für die Erfahrung


    Zitat

    Original geschrieben von FlowBy
    Was mich aber mehr interessieren würde wäre die Möglichkeit b), nämlich der Auszahlung des Neupreises, welches laut aktueller Preisliste von Vodafone 699 € betragen würde. Hätte ich nicht eigentlich ein Anrecht darauf einfach das Geld zurück zu bekommen ohne ein Anderes Handy auswählen zu müssen? Gibt es Präzedenzfälle auf die ich mich berufen könnte? Vielleicht Gerichtsurteile?


    MachaneGuy


    Typischer Fall von wenig geben UND VIEL NEHMEN !!!!


    Da ich gute Laune hab, werd ich das Mal einfach ignorieren...


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    Original geschrieben von harlekyn
    Was steht denn auf deiner Rechnung? ;)


    Es steht der Name des ursprünglichen Käufers (nicht ich!), seine Vertragsart und ein bestimmter - für das VPA Compact II sehr niedriger - Kaufpreis drauf.


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    Original geschrieben von robfink
    Vodafone hat dem Vertragsinhaber das Handy billiger verkauft. Warum sollte VF mehr aus bezahlen als den Kaufpreis??


    Da ich wenn ich vom Vertrag zurücktrete mir ein gleichwertiges Gerät auf dem freien Markt kaufen kann auch von anderen Händlern außer Vodafonen, was ja bei Allen anderen Geschäften ja auch normales Gang und Gäbe ist.

    Hallo zusammen,


    zu Erst ein frohes Neues Jahr :)


    Der Text wird etwas länger werden, ist aber auch ein etwas komplizierterer Sachverhalt...


    Hätte ne Frage wegen meinem VPA Compact II.


    Ich habe es im Juli über Ebay fast neu mit Original Vodafone Rechnung wegen Garantie erworben.


    Mittlerweile musste ich es schon zwei Mal über den Vodafone Shop austauschen lassen, was auch gut klappte. Jedoch war es so, daß das ursprüngliche Problem sich nach einigen Wochen immer wieder einschleichte: einfrieren des Smartphones oder manchmal eigenständiges ausschalten. :(


    Jetzt müsste ich soweit ich weiß bereits über Vodafone Anspruch auf Wandlung haben, wie mir von einem Vodafone Shop Mitarbeiter gesagt wurde.


    Die Situation ist aber etwas komplizierter da ich ja bei ner Wandlung zwei Optionen hätte (laut BGB, soweit ich weiss):


    a) Neues Gerät aussuchen
    b) Geld zurück


    Doch bei a) müsste Vodafone normalerweise einen Preis angepasst auf meine Vertragsverhältnisse mir sagen, was aber schwierig sein wird, da der ursprüngliche Besitzer des Handys einen Vodafone 100 Vertrag hatte und ich einen Vodafone 50 Student. Demnach kann ja Vodafone aber nicht auf seine Vertragsmodalitäten zugreifen, wegen Datenschutz - und meine Vertragswerte sind ja im Prinzip nicht relevant, da das Handy nicht über meinen Vertrag erworben wurde...


    Was mich aber mehr interessieren würde wäre die Möglichkeit b), nämlich der Auszahlung des Neupreises, welches laut aktueller Preisliste von Vodafone 699 € betragen würde. Hätte ich nicht eigentlich ein Anrecht darauf einfach das Geld zurück zu bekommen ohne ein Anderes Handy auswählen zu müssen? Gibt es Präzedenzfälle auf die ich mich berufen könnte? Vielleicht Gerichtsurteile?


    In den letzten 60 Minuten hab ich mir die verschiedensten Threads zum Thema "Wandlung" durchgelesen und würde mich auf größerere Resonanz zur Fragestellung freuen. :top:


    Gute Nacht noch



    MachaneGuy

    Hallo,


    suche ein Siemens SL 65.


    Es soll in einem guten Zustand sein, am Liebsten ohne Kratzer und es wäre Gut wenn der Lieferumfang noch vollständig wäre. Eine Restgarantie würde das Paket abrunden.


    Bitte Angebote mit kompletter Beschreibung des Lieferumfangs, des Zustands wie auch einer Preisvorstellung.


    Danke


    MachaneGuy