Hallo allerseits,
ich habe am Samstag den 16.05.2003 einen Brief von: BFS risik & collection GmbH, Gütersloher Str. 123, 33415 Verl bekommen.
(Es handelt sich hierbei um einen O2 Genion Duo Vertrag, sowie eine nicht beglichene Rechnung=fristlose Kündigung, laut der AGB.)
Die Forderungen sind wie folgt aufgelistet:
Haupt-/Restforderung.........................................630,83 Eur
Vorgerichtliche Mahnauslagen..............................10,00 Eur
Auslagen gem. § 670 BGB.......................................7,00 Eur
Inkassovergütung...............................................112,13 Eur
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Wir fordern Sie auf, den Gesamtbetrag von........759,96 Eur
bis zum 21.05.2003 an uns zu überweisen.
Nach fruchtlosem Ablauf dieser frist wir das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.
Meine Fragen:
1. Muss ich die vorgerichtlichen Mahnauslagen zahlen?
2. Kann mir jemend sagen was im § 670 BGB steht?
3. Ist der Betrag 112,13 Eur für diese Inkassovergütung rechtens, muss ich sie zahlen?
4. Die frist bis zum Mittwoch 21.05.2003 ist ziehmlich kurz, ich finde sie nicht angemessen.
5. Ich kann den Betrag nicht auf einmal zahlen, um Zahlungswilligkeit zu zeigen gibt es einen mindestbetrag, früher war er bei 40,00 DM, wie hoch ist er heute?
Welche möglichkeiten bieten sich darüber noch an?
Ich danke euch schon im voraus!
Grüsse Augustin