Inkasso-Forderungen zu hoch!

  • Hallo allerseits,

    ich habe am Samstag den 16.05.2003 einen Brief von: BFS risik & collection GmbH, Gütersloher Str. 123, 33415 Verl bekommen.


    (Es handelt sich hierbei um einen O2 Genion Duo Vertrag, sowie eine nicht beglichene Rechnung=fristlose Kündigung, laut der AGB.)


    Die Forderungen sind wie folgt aufgelistet:


    Haupt-/Restforderung.........................................630,83 Eur
    Vorgerichtliche Mahnauslagen..............................10,00 Eur
    Auslagen gem. § 670 BGB.......................................7,00 Eur
    Inkassovergütung...............................................112,13 Eur
    _______________________________________________
    Wir fordern Sie auf, den Gesamtbetrag von........759,96 Eur
    bis zum 21.05.2003 an uns zu überweisen.

    Nach fruchtlosem Ablauf dieser frist wir das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.


    Meine Fragen:


    1. Muss ich die vorgerichtlichen Mahnauslagen zahlen?


    2. Kann mir jemend sagen was im § 670 BGB steht?


    3. Ist der Betrag 112,13 Eur für diese Inkassovergütung rechtens, muss ich sie zahlen?


    4. Die frist bis zum Mittwoch 21.05.2003 ist ziehmlich kurz, ich finde sie nicht angemessen.


    5. Ich kann den Betrag nicht auf einmal zahlen, um Zahlungswilligkeit zu zeigen gibt es einen mindestbetrag, früher war er bei 40,00 DM, wie hoch ist er heute?


    Welche möglichkeiten bieten sich darüber noch an?


    Ich danke euch schon im voraus!


    Grüsse Augustin

  • Re: Inkasso-Forderungen zu hoch!


    Zitat

    Original geschrieben von lieber Augustin
    2. Kann mir jemend sagen was im § 670 BGB steht?

    Das hier:

    Zitat

    Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.


    Quelle

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Oh du lieber Augustin alles ist hin......


    Kann dir nicht wirklich Tips geben. Aber ich stelle mir die Frage, warum du es hast soweit kommen lassen. In der Regel ist die Einschaltung eines Inkassobüros seitens der Gläubiger das letzte Mittel ihr Geld einzufordern. Danach kommt nur noch das Gericht. Deswegen meine Frage an dich, warum du dich nicht vorher mit o2 in Verbindung gesetzt hast ?

    "Hab keine Angst vor Perfektion, du erreichst sie nie!" Zitat von Salvadore Dali

  • Warum hast du nicht gleich bei der O2-Rechnungs-Hotline angerufen? Die hätten dir problemlos eine Ratenzahlung angeboten - je nach Höhe des Betrags zwischen 4 und 10 Monate... Hab bisher nur positive Erfahrungen mit O2 in dieser Hinsicht gemacht (zum Glück ist jetzt alles vorbei...)

    -> Tristan @ Work <-
    --

  • Ratenzahlung


    Danke für die Hilfe zur später Zeit!


    Die O2-Rechnungs-Hotline hab ich angerufen und Ratenzahlung ausgemacht, da konnte man nur das ganze auf 3 Monatsraten einrichten!


    Konnte aber seitens meines Arbeitgebers und seine schlechte Zahlungsmoral dies nicht einhalten da meine gesammte monatliche Fix-Kosten in verzug geraten sind!


    Doch bis hier ist das Kind in den Brunnen gefallen, wie bekomm ich es in halbwegs trokene Tücher?


    Ich finde aber manche gestellte Kosten hier nicht berechtigt, bin ich hier verpflichtet die zu Zahlen?


    Grüsse Augustin

  • @ lieber Augustin


    Wie dies rechtlich aussieht, kann ich dir nicht sagen. Nur den Rat geben möglichst die gesamten Kosten zu zahlen. Denn ich denke das die Zeit für Verhandlungen deinerseits schon lange abgelaufen sind. Mit Menschen von Inkassobüros ist schlecht Kirschen essen. Falls du nicht in der Lage bist die Summe zu zahlen, solltest du möglichst schnell mit dem Inkassobüro in Kontakt treten. Nur mach dir auch bewußt, daß du in der Schuld stehst.

    "Hab keine Angst vor Perfektion, du erreichst sie nie!" Zitat von Salvadore Dali

  • Re: Inkasso-Forderungen zu hoch!



    Zuerst einmal wäre interessant, die wievielte Mahnung du vor dir hast.
    Denn über den Verzugsschaden brauchen wir erst ab der zweiten Mahnung nachdenken.


    Wenn du aber schon bei der zweiten Mahnung angekommen bist, dann hast du ein Problem. Denn ab der zweiten Mahnung sind eben die Schäden, die drch den Verzug entstehen zu ersetzen.
    Dazu gehören z.B. Portikosten, Verzugszinsen, aber auch die Kosten für die mit der Mahnung beauftragten.
    Um also von deiner Liste auszugehen:
    Die Hauptforderung ist klar, vorgerichtliche Mahnauslagen werden wohl Portokosten usw. sein, Inkassovergütung ist klar.
    Das einzige, worunter ich mir gerade nichts vorstellen kann, sind die Auslagen gem. §670 BGB. Kann aber auch an einem nächtlichen:gpaul: liegen.


    Deswegen komme ich zur folgenden Einschätzung (ohne Gewähr):
    1. Ja
    3. Ja
    4. Da könntest du allerdings Recht haben. Dennoch kein Grund aufzuatmen. Eine zu kurze Frist, setzt eine angemessene in Gang. Wie lange die angemessene Frist ist, kann ich dir so nicht sagen.


    Es wäre also besser, wenn du bezahlen würdest.
    Ob sich das Inkassounternehmen auf den Beweis von Zahlungswilligkeit einlässt, weiß ich nicht. Es kann ja sein, dass die auch die harte Tour wollen und eben am Ende die Zwangsvollstreckung herbeiführen wollen.
    Ruf doch mal an und frage nach, ob sich noch was machen lässt.
    Sowohl an der Gesamtsumme, als auch mit dem Zahlungstermin.


    Zitat

    Kosten für ein Inkassounternehmen
    Inkassounternehmen kaufen Forderungen im Paket zu einem Teil ihres Wertes auf (in der Regel für 5% des Wertes und weniger), um sie dann auf eigene Rechnung einzutreiben. Der Betrag, der für die Forderungen von dem Inkassounternehmen gezahlt wird, richtet sich danach, welche Chancen sich das Unternehmen ausrechnet, die Forderungen bei den Schuldnern zu liquidieren. Erfahrungsgemäß sind die Beträge, die Inkassounternehmen für die Übernahme von Forderungen zu zahlen bereit sind, eher gering, da die Unternehmen das Risiko übernehmen, dass Schuldnern zahlungsunfähig sind und die Inkassounternehmen zudem einen eigenen Gewinn mit der Forderungseintreibung erzielen wollen.


    Quelle


    Gruß
    Chris

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


    Murphys Handygesetze - exklusiv bei TT


    Probleme bei Ebay? Löse dein Problem schnell und einfach mit dem Index im Ebay-Problemthread!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!