diese antwort erhielt ich per pn
Sorry, die "üblichen" Klauseln die man in einem derartigen "Aufhebungsvertrag" parken könnte, sind vielfältig. Und es sind nicht die Klauseln die DRIN stehen, die mir vorrangig Sorgen machen. Wichtig kann auch sein, was gerade NICHTZUSÄTZLICH drin steht. Ein lustiges Beispell wäre, dass der neue Arbeitgeber einen Vertrag mit genau dem Inhalt, wie der alte, nur mit geändertem Arbeitgebereintrag(eine Textzeile also) anbietet. Klingt fair, kann aber sehr *interessante* Nebenwirkungen haben.
Manche Arbeitgeber spielen bei so etwas mit offenen Karten -, andere nutzen so etwas, um zu "zocken".
Generell gesprochen: Es ist immer ein gutes Zeichen, wenn der neue Vertrag dem alten entspricht (oder noch besser ist) und einige wenige Ergänzungen enthält, die regeln, dass der Arbeitnehmer Vorteile die er durch sonstige Umstände beim alten Arbeitgeber erlangt hat (Dienstalter, betriebliche Übung, Tarifzugehörigkeit etc.) weiterhin garantiert bekommt - oder einen Ersatz dafür.