Bei meinem Free S Boost Plus (2018) steht zum Glück immer noch, dass das Datenvolumen auch für die EU gilt... Und ich bin zurzeit im europäischen Ausland. Ich hoffe, das gilt nur für neue Verträge... Ich hatte ja auch dieses Treueangebot mit dem dauerhaften Rabatt erhalten. Dort stand ja drin, dass alles so bleibt wie es ist. Das wäre ja jetzt ein Ding, wenn dann nach der Annahme dieses Angebots durch einfaches Nicht-Kündigen o2 dann bei mir mit der FUP um die Ecke käme 😱
Beiträge von greeneyedsoul
-
-
-
-
Wie kamst du denn zu diesem tollen Angebot Free S Boost Plus für 4,99€? Mit oder ohne vorherige Kündigung?
Ich habe den auch, zahle aber 11,99€ dafür und habe einen dauerhaften Treuerabatt dafür angeboten bekommen. Das ist zwar nicht schlecht, aber noch lieber würde ich nur 4,99€ für das Paket zahlen und dann nach 2 Jahren weiterschauen... Ich könnte jetzt noch kündigen und käme dann noch gar nicht in den Treuerabatt rein...
-
Bei mir ist es ganz besonders lustig:
Ich bekam das Schreiben mit dem Treueangebot erst vor paar Monaten und bin noch gar nicht in diesen Modus reingerutscht, weil ich regulär noch bis November irgendwann Zeit zum Kündigen hätte (und der Treuerabatt dann nie aktiv werden würde).
Trotzdem war ich scheinbar eine der Ersten, die diese Mail mit den AGB Änderungen bekam. Ich habe mich schon gefragt, ob ich dann doch lieber kündige, aber weshalb? - Wenn die Verlängerungs- und Kündigungsfrist eh verkürzt worden ist, dann ist ja auf jeden Fall bei einer Preiserhöhung eine baldige Kündigung möglich. Sollte es eigentlich sowieso, denn auch bei anderen Verträgen gilt ja Preiserhöhung = Sonderkündigungsrecht. Also lasse ich meinen Vertrag wie geplant in den Treuerabatt laufen und wenn sie erhöhen sollten, dann kündige ich halt wenn es so weit ist. Wenn ich hier mal so querlese, dann bin ich auch eher nicht unter denen, die DEN Mega-Rabatt bekommen haben. Ich zahle für meinen Free S Boost Plus 11.99€ und nicht etwa 4.99€ wie manche hier. Da stünden diese sicherlich noch weit vor mir auf der Rabattabschlussliste...
Und bei Preiserhöhungen den Anbieter zu wechseln ist ja mittlerweile ein No-Brainer durch den Wegfall der horrenden Kosten für die Rufnummernmitnahme.
-
Es ist ja bei den Treuerabatten so, dass sie nach einer Kündigung sofort wegfallen und man abhängig davon, wann man kündigt, mehr oder weniger lange den vollen Betrag ohne Rabatt zahlen muss. Nehmen wir mal an, nach diesen Regelungen käme irgendwann eine Preiserhöhung. Hätten wir dann ein Sonderkündigungsrecht oder müssten wir dann trotzdem bis zum nächsten Kündigungstermin warten und so lange den vollen Betrag zahlen? Das sind doch glaube ich immer 12-Monatszyklen, um die sich der Vertrag ohne Kündigung wieder automatisch verlängert...
Wenn wir ein Sonderkündigungsrecht hätten in diesem Fall, dann wäre es egal, weil wir ja dann sowieso unmittelbar aus dem Vertrag rauskämen, wenn wir das wöllten. Wenn nicht ... tja ... dann könnte es passieren, dass wir max. 12 Mo. lang mehr zahlen müssten...
-
-
Schau dir dazu gerne den Anhang an, dort sind die Änderungen aufgelistet.
Ich suche eher nach einer Antwort, die mir mehr Einblick in das Tun von o2 gibt und mir sagen kann, was tatsächlich hinter diesen Nachrichten bzw. Änderungen steckt - ob diese wirklich lediglich in Änderungen des TKG liegen (was ja durchaus zugunsten des Verbrauchers ist) oder ob da u. U. was ganz Anderes dahinter steckt ***skeptisch sei***... Wenn du verstehst, was ich meine 😉...
Mich wundert bspw., dass diese Info nur für einen unserer Verträge kam.
-
Wir haben gerade diese Mail von o2 für eine Free S Plus (2017) mit dauerhaftem Treuerabatt erhalten:
ZitatAlles anzeigenÄnderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres o2 Vertrages mit der Rufnummer xxxx-XXXXxxxx aufgrund von Änderungen des Telekommunikationsgesetzes zum 01.12.2021 und Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
Guten Tag, liebe Kundin, guten Tag, lieber Kunde,
der Gesetzgeber hat vor einiger Zeit eine Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen, die zum 01.12.2021 in Kraft tritt. Mit der Neufassung werden unter anderem die Vorgaben des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (RICHTLINIE (EU) 2018/1972 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11.12.2018) umgesetzt. Viele Neuregelungen betreffen den Bereich des Vertragsrechts und enthalten Regelungen, die den Kundenschutz weiter stärken.
Mit den beabsichtigten Änderungen passen wir die zu Ihrem o2 Mobilfunkvertrag mit der im Betreff genannten Rufnummer vereinbarten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG für Mobilfunkdienstleistungen (Postpaid-/Laufzeitverträge)“ (im Folgenden: „AGB“) mit Wirkung zum 01.12.2021 an die Vorgaben des neuen TKG an und beziehen dabei auch ergangene Entscheidungen des Bundesgerichtshofs mit ein.
Die Änderungen sind im Anhang im Einzelnen aufgeführt und erläutert und beziehen sich insbesondere auf:
• die Regelungen zu Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme, z. B. die Abschaffung von Kosten für die Mitnahme der Rufnummer zu einem anderen Anbieter
• die zusätzliche Einräumung eines Sonderkündigungsrechts bei Preis- oder sonstigen Vertragsänderungen neben dem bisherigen Widerspruchsrecht, das Ihnen erhalten bleibt
• die Regelungen zu Vertragsverlängerung und Kündigung nach Ablauf der Mindestlaufzeit
Darüber hinaus aktualisieren wir Adress- und Kontaktangaben und passen die Nummern von Paragraphen oder Klauseln an, soweit sich diese infolge der Änderungen verschieben. Zur besseren Übersicht erhalten Sie im Anschluss an die aufgeführten Änderungen eine komplette Fassung Ihrer AGB unter Berücksichtigung aller zum 01.12.2021 beabsichtigten Änderungen.
Sie können den beabsichtigten Änderungen innerhalb von 6 Wochen nach Zugang dieses Schreibens in Textform widersprechen. Sollten Sie nicht innerhalb dieser Frist und in dieser Form widersprechen, stellt dies Ihre Zustimmung dar, und die Änderungen werden zum 01.12.2021 wirksam.
Einen Widerspruch können Sie z. B. per SMS von Ihrer im Betreff genannten Rufnummer etwa mit dem Wort „Widerspruch“ an die 71222 (kostenfrei aus dem deutschen o2 Mobilfunknetz) senden.
Selbstverständlich werden wir zwingende gesetzliche Vorgaben auch im Falle eines Widerspruchs beachten.
Sollten Sie weitere Fragen haben, sind wir gerne für Sie da.
Freundliche Grüße
Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
Hat das irgendwelche (versteckten) negativen Konsequenzen zur Folge?
-
Ich habe mal beim Chat angefragt (keine nervigen Sprachcomputer & Warteschleifen): Die Mitarbeiterin hat zwar keine Ahnung, wie diese komische Nachricht zustande kommt, aber sie hat versichert, dass in Weltzone 1 (alle EU-Länder auf dem Festland) mit Flatrate keine Extra-Kosten berechnet werden, wenn man zurück nach Deutschland telefoniert. Sie wird den Nachrichtentext mal intern weitergeben, damit untersucht werden kann, wie das wirre Zeugs entstanden ist.