Beiträge von Chris-DD

    wie wird so ein Gewährleistungsausschluß eigentlich optimal formuliert? Gibt es sowas wie eine vom Fachmann geprüfte Musterformulierung? Oder kann ein juristisch bewanderter TT-ler eine vorschlagen?


    Danke & Gruß, Christian

    Hi Cougar,


    Du kannst natürlich auch noch ein halbes Jahr warten und dann das Nokia 6230 kaufen... Das würdest Du vielleicht länger behalten. Aber wahrscheinlich dauert es noch ein paar Monate länger, bis es auf dem gewünschten Preisniveau ist :)

    Am unverfänglichsten ist "musique profonde" :D So oder so, es passt ins alte französische Klischee von deutschem Schwermut... Aber vielleicht versteht Dich Carole auch ohne Worte? :D Was ist es denn für Musik? Du kannst mir auch per PN ein Bild von Carole schicken, dann sage ich Dir die richtige Formulierung. (*undjetztschnellweg*)


    Chris

    Hallo,


    habe hier noch eine dicke Pressemappe von Siemens/Xelibri. Der Inhalt u.a.:


    - Cebit 2003 Presse-CD-ROM (mit vielen Fotos)
    - Datenblätter S55, SL55, M55, SX1, A55 Xelibris u.a.
    - Pressetexte S55, SL55, M55, SX1, A55, Xelibris u.a.
    - 2 Xelibri-CD-ROMs


    Preis inkl. Versand 7,50 Euro.


    Gruß, Chris :)

    Hi,


    ich wollte gerade bei Ebay ein äußerst schickes Handy kaufen - privat von dem, der es zuerst beim Händler gekauft hat (wie es ja oft ist). Die Rechnung dazu ist erst ein paar Wochen alt, also noch fast 24 Monate Gewährleistung. Zur Sicherheit habe ich mir mal die AGB des Händlers angeschaut, und siehe da, es stand folgender Satz drin:


    Zitat

    Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist
    ausgeschlossen. Verkauft der Käufer die von uns gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und / oder
    vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.


    Das heißt, der Händler gibt Gewährleistung nur dem Erstkäufer, nicht aber dem, der das Handy später vom Erstkäufer erwirbt. Ist das üblich und rechtlich o.k.? Ich bin kein Jurist, aber mich interessiert das sehr, es wäre ja auch bei anderen Käufen von privat wichtig.


    Der zitierte Händler ist übrigens ein TT-Mitglied (mit dem ich sehr gute Erfahrungen beim Kaufen von Handys und Zubehör habe). Ich verlange nicht, dass er Stellung nimmt, habe aber natürlich auch nichts dagegen ;) Wie gesagt, meine Meinung dazu ist bisher neutral, da ich mich mit AGBs kaum auskenne.


    Gruß, Chris :)