Oder ein Nokia 6510 ![]()
Beiträge von Chris-DD
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wie wird so ein Gewährleistungsausschluß eigentlich optimal formuliert? Gibt es sowas wie eine vom Fachmann geprüfte Musterformulierung? Oder kann ein juristisch bewanderter TT-ler eine vorschlagen?
Danke & Gruß, Christian
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Hi Cougar,
Du kannst natürlich auch noch ein halbes Jahr warten und dann das Nokia 6230 kaufen... Das würdest Du vielleicht länger behalten. Aber wahrscheinlich dauert es noch ein paar Monate länger, bis es auf dem gewünschten Preisniveau ist

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Herzlichen Glückwunsch! Und vielleicht bis bald in Dresden.
Gruß, Chris
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Am unverfänglichsten ist "musique profonde"
So oder so, es passt ins alte französische Klischee von deutschem Schwermut... Aber vielleicht versteht Dich Carole auch ohne Worte?
Was ist es denn für Musik? Du kannst mir auch per PN ein Bild von Carole schicken, dann sage ich Dir die richtige Formulierung. (*undjetztschnellweg*)Chris
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Hallo,
habe hier noch eine dicke Pressemappe von Siemens/Xelibri. Der Inhalt u.a.:
- Cebit 2003 Presse-CD-ROM (mit vielen Fotos)
- Datenblätter S55, SL55, M55, SX1, A55 Xelibris u.a.
- Pressetexte S55, SL55, M55, SX1, A55, Xelibris u.a.
- 2 Xelibri-CD-ROMsPreis inkl. Versand 7,50 Euro.
Gruß, Chris

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Hi,
habe hier noch eine neue OVP vom 5100 (mit Pappeinsatz und IMEI-Aufklebern). In Luftpolster-Versandtasche inkl. Porto 6,50 Euro.
Gruß, Chris
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Ein 8910 ohne i täte es doch auch, oder? Das gibt es mit Glück von privat neu ab 250 Euro.
Chris
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Das 6250 könnnte doch aber mehr aushalten, oder? Hatte das schon jemand in der Sauna dabei?
Ich trau mich noch nicht.Chris
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Hi,
ich wollte gerade bei Ebay ein äußerst schickes Handy kaufen - privat von dem, der es zuerst beim Händler gekauft hat (wie es ja oft ist). Die Rechnung dazu ist erst ein paar Wochen alt, also noch fast 24 Monate Gewährleistung. Zur Sicherheit habe ich mir mal die AGB des Händlers angeschaut, und siehe da, es stand folgender Satz drin:
ZitatDie Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist
ausgeschlossen. Verkauft der Käufer die von uns gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und / oder
vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.Das heißt, der Händler gibt Gewährleistung nur dem Erstkäufer, nicht aber dem, der das Handy später vom Erstkäufer erwirbt. Ist das üblich und rechtlich o.k.? Ich bin kein Jurist, aber mich interessiert das sehr, es wäre ja auch bei anderen Käufen von privat wichtig.
Der zitierte Händler ist übrigens ein TT-Mitglied (mit dem ich sehr gute Erfahrungen beim Kaufen von Handys und Zubehör habe). Ich verlange nicht, dass er Stellung nimmt, habe aber natürlich auch nichts dagegen
Wie gesagt, meine Meinung dazu ist bisher neutral, da ich mich mit AGBs kaum auskenne.Gruß, Chris
