back at home
war nett, wie zu erwarten gab es alkoholbedingt leichte ausfälle.
ich hoffe der bollerwagen schafft es zurück nach fishtown.
wo war chris?
Beiträge von Dent-Man
-
-
Zitat
Original geschrieben von andi2511
Du hast eine Leistung deiner Krankenkasse widerrechtlich in Anspruch genommen, da du trotz das du es hättest besser wissen können/müssen deine - ungültige- Karte genommen hast und damit dir nicht zustehende Leistungen erhalten hast. Das es "nur" um eine Überweisung ging ist Zufall. Insofern solltest du keine schlafenden Hunde wecken und den Verlust der 10,- runterschlucken. Soviel ist das ja nun auch nicht, dafür musst du als Zivi ja gerade mal eineinhalb Tage arbeiten
SCNRGenau das habe ich oben schon gesagt

-
Ich glaube das wird wieder ne Spitzenrunde.

-
Bisher keine Anstürze.
(Nur bei inkompatibler 3rdParty Software)
Läuft IMHO stabiler als mein Tungsten T2. -
Hi,
ich habe berufsbedingt auch mit der Kassengebühr zu tun.
Wenn Du Dich am 02.02. mit Deiner Versichertenkarte als gesetzlich versichert ausgewiesen hast, hat Dein Arzt die Kassengebühr zurecht eingezogen.Ich würde die Sache nicht so hoch hängen, da Du ja am 02.02 schon Zivi warst, also nicht mehr bei der gesetzlichen KK, hast Du Dir Streng genommen mit der unrechtmässig vorgelegten Karte Leistungen erschlichen. Ein strenger (und mit der Materie vertrauter) Richter könnte Dir Betrug(sversuch) vorwerfen.
Sich als Zivi quasi auf Vorrat mit Überweisungen einzudecken kann als Beweis dafür gelten, dass Du noch weiter vor hattest Dir unrechtmäßig Leistung zu erschleichen.
Ob es nun so war, oder nicht, halt die Füsse still, Du hast doch sicher gewusst, dass Du als Zivi die Karte nicht mehr benutzen darfst, oder?
MfG
Peter -
Wieso unentschieden?
Ich will entschieden nicht wandern (3 Stunden, kopfschüttel
)
Ich will entschieden Grünen Kohl.Freu mich schon
Schade dass wieder einige abgesagt haben, was sagt eigentlich MaxBlue?
-
Herzlichen Glückwunsch nach Hannover.
Evt. sieht man sich nach der Cebit -
Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag,
Und danke für den immer guten Service. -
Warum keine Tabeletten?
Die sind dafür da .Gute Besserung
-
Hammerharte Geschichte!
Chris schicke Deinen Vater rüber und lass den das klären. Wie oben schon erklärt, muss man als Grunstückeigentümer das Betreten des Grundstücks durch Katzen dulden.
Sollte die Katze verletzt worden sein /werden, scheut Euch nicht Anzeige zu erstatten.
Vielleicht ist es für die Zukunft besser die Grundstücksgrenze Katzensicher zu machen.