full moon ... da stimme ich Dir zu, aber - die Leute die mit einem Anbieter einen Vertrag haben können kündigen wenn der Vertragspartner seine Leistung nicht mehr vollbringen kann oder den Schaden nach einer gewissen Frist nicht behoben hat!
Das zählt für den Vertrag beim Mobilfunk, wie für jeden anderen Vertrag den man abschliesst.... bei unserem alten Vertrag steht es kleingedruckt drin und wir haben vor eineinhalb Jahren auch von unserem Mobilfunkanbieter für diese Zeit der Störungen eine Gutschrift bekommen mit einem Entschuldigungsschreiben. Man muss nur darauf Aufmerksam machen und an diese an seine Pflichten auch erinnern.... von nichts kommt nichts !
Das steht in jedem Vertrag drin.... nicht nur der Nutzer auch der Anbieter muss seinen Pflichten nachgehen !!!