Beiträge von hellkell

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    Original geschrieben von Vampyre
    3-5 Handys? wo denn? ich seh nur eins :confused:

    Du siehst doch, dass Infos und Bilder erst nach kurzer Zeit online gestellt werden. So lass uns weiter hoffen; ich möcht einen 8910i Nachfolger :D !

    OK, aber um den Beweis zu liefern, dass da evtl. was schon bei Gefahrenübergang fehlerhaft war, müsste ich einen Sachverständigen beauftragen, der gegen Entgeld das Gerät überprüft. Und diese Kosten wären wohl höher, als es die Reparatur des Gerätes überhaupt wert ist. Sehe ich das richtig?

    Ich habe im August 2002 für einen Freund einen Vertrag bei O2 über einen Onlineshop abgeschlossen, der dazu das Samsung S100 anbot.
    Nun tritt ein Fehler im Display auf: die rechte Seite besteht nur noch aus Schwarz/Weiss-Geflimmer, wie man es vom Fernseher kennt, und links ist alles verzehrt.
    Die Hersteller-Garantie beträgt 12 Monate bei Samsung, wir haben trotzdem in einen Samsung-Reparatur-Shop (Krebber macht das) mit Rechnung versucht, ob da vielleicht doch auf Kulanz was zu machen ist. Könnte ja sein, dass der Fehler bekannt ist und öfter auftritt o.ä.. Kostenlose Reparatur ist nicht mehr möglich, wir sollen uns an den Händler wenden.
    Der Onlinehändler gibt eine Gewährleistung von 24 Monaten, Garantien im Rechtssinne gibt es nicht. Meinem Freund wurde am Telefon gesagt, dass nur die Gewährleistung gilt und diese Reparatur daher kostenpflichtig sei. Nur so wären die günstigen Preise für Handys möglich. (Nur so angemerkt: Handys sind dort keineswegs günstig, ganz im Gegenteil, nur in Verbindung mit einen Vertrag sind die Preise in Ordnung).


    Nur verstehe ich jetzt nicht so ganz, was es mit dieser Gewährleistung dann so auf sich hat. Es bedeutet, dass nur Reparaturen von Fehlern übernommen werden, die von Anfang an auftraten, so habe ich das in bisherigen Threads herausgelesen. Der Fehler trat verständlicherweise nicht von Anfang an auf.
    Soll somit Gewährleistung nur bedeuten, dass Leute, die innerhalb eines Jahres den Fehler nicht beheben lassen haben, und auch beweisen können, dass er in dieser Zeit schon vorlag, im 2. Jahr dann die Gewährleistung des Händlers beanspruchen können und mehr nicht?

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    Original geschrieben von fangschte
    Bei Mobile-Review kursieren Gerüchte um ein '8800'. Morgen soll es angeblich vorgestellt werden... Ob da etwas dran ist, kann ich aber nicht sagen! ;)

    8800?
    Gib das mal in der Suche ein. Ich hoffe nicht, dass dieses der 8910i Nachfolger sein wird ;) ! Aber warten tue ich auch schon gespannt...

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    Original geschrieben von Kosmos
    Noch dieses Jahr! :D


    Jetzt mal ganz ehrlich: Wenn wir hier bei TT auch nur ein Veröffentlichungsdatum von irgendeinem Handy kennen würden, würden hier jede Menge unsinniger Threads wegfallen.

    Sowie auch dieser!
    Man, ich stelle doch keine Frage, wo ich von Anfang an weiss, dass niemand hier in der Lage ist, sie zu beantworten :confused: !

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    Original geschrieben von Handydoctor
    :) Es ist schon komisch,bei Problemen an Autos wird ein Servicepreis immer akzeptiert.
    Bei Elektronik wird dann immer gemotzt,wenn eine Überprüfung was kostet.
    Die Reparaturwerkstatt kann doch nichts dafür,wenn Du einen Schaden verursachst ,der nicht von der Garantie gedeckt ist.

    Also wenn bei meinem Auto, das sagen wir mal 20000 EUR kostet, ein Servicepreis von 200 EUR verlangt wird, ist das in Ordnung. Doch wenn ich für ein CD-Kassetten-Recoder, der vielleicht vor einen Jahr 150 EUR gekostet hat und nun noch 80 EUR wert ist, allein für das Erkennen eines Fehlers 25,- EUR zahlen soll, wo dann evtl. die Rep.-Kosten den Wert noch übersteigen, dann erlaube ich mir auch zu "motzen" :mad: .