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Original geschrieben von Homofaber
Neue Info:
In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch überträgt NBA.de um 3.00 Uhr MESZ das erste Spiel der Finals 2011 zwischen Dallas und Miamia live und kostenlos auf NBA.de.
Die Ankündigung ist bereits auf NBA.de online.
Wo steht das denn da? Ich kann die Ankündigung da nirgends entdecken. Zudem stehen auf nba.de auch noch die falschen Spieltage.
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Heute um 16.30 Uhr die kostenlose Hotline angerufen und ich wurde sofort verbunden. Hätte ich jetzt nicht unbedingt mit gerechnet.
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Original geschrieben von rajenske
Wirkich keinerlei oder nur keine UMTS-Verbindung (letzters haben nämlich viele zurzeit
)?
Nö, wirklich gar keine Verbindung.
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Seit gestern nachmittag krieg ich keinerlei Datenverbindung mehr zustande (Düsseldorf). Gehts auch anderen so?
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Ich hänge mich mal dran. Ich hätte gerne Angebote für den O2 Blue mit einem weißen Iphone 16GB (alternativ dann auch in schwarz, wenn weiß nicht möglich sein sollte).
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Fallen hier die 25 € AG an?
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Original geschrieben von georggeorg
Durch dieses Thema mit Sparhandy hab ich mich schon durchgeklickt...
Aber ich suche ja jemanden der Erfahrungen direkt mit teleska hat...
Eine generelle Frage hab ich dazu:
Wenn ich mir einen o2blue100 mit Handy bei einem Internet-Anbieter (egal ob teleska, sparhandy o.ä.) hole, kann ich dann trotzdem auf http://www.o2online.de in den Bereich "Mein o2" ?
Oder bekommt man dann seine Rechnungen nur per Mail, oder wie läuft das ab?
MfG
Alles anzeigen
Kannst Du. Der Preis ist übrigens auf 309 € gefallen. Bin auch noch am Überlegen, dass da aber Sparhandy dahintersteckt, schreckt michsw chon ein wenig ab.
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Original geschrieben von almost
Kann ich die nicht einfach fälschen?
Ich sage einfach, dass mein Onkel mir das Handy geschenkt hat und mit seinem Namen unterschreibe ich dann die Abtretung.
Samsung kann es ja eh nicht nachprüfen.
Du musst einfach mal in die AGB von Samsung schauen. Haben die die Garantie nicht auf den Erstkäufer beschränkt, brauchst Du überhaupt nichts zu fälschen, sondern reichst das Gerät einfach mit der Rechnung ein. Dann ist auch egal, ob da nicht dein Name drauf steht.
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Original geschrieben von stefanniehaus
Nein. Die Gewährleistungsansprüche bestehen immer erstmal nur zwischen Verkäufer und 1. Käufer.
Wenn der 1. Käufer beim Verkauf an den 2. Käufer die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hat, dann kann der 2. Käufer sich ggfs. an den 1. Käufer wenden.
Es sei denn der 1. Käufer tritt explizit die Gewährleistungsansprüche an den 2. Käufer ab.
Automatisch passiert das nicht !
Nichts anderes hab ich geschrieben,mit dem Unterschied, dass das eben doch automatisch (eben konkludent durch Beilegung der Rechnung) passiert. Eine Abtretung ist soweit formfrei möglich, sehe in der Sache kein Problem. Um ganz sicher zu gehen, kann man sich die Abtretung vom Erstkäufer natürlich schriftlich bestätigen lassen, ist aber nicht nötig.
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Original geschrieben von stefanniehaus
gut ok.
Ist trotzdem eine Sache zwischen Verkäufer und Käufer und nicht zwischen Verkäufer und 2. Käufer 
Durch den Verkauf von Erstkäufer an Zweitkäufer werden aber auch die Gewährleistungsrechte des Erstkäufers gegen den Verkäufer konkludent an den Zweitkäufer abgetreten. Dieser kann die dann geltend machen. Bei der Garantie sieht das anders aus, da diese ja nur eine freiwillige Leistung des Verkäufers ist.