Beiträge von stumacher

    Zitat

    Original geschrieben von Homofaber
    Neue Info:


    In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch überträgt NBA.de um 3.00 Uhr MESZ das erste Spiel der Finals 2011 zwischen Dallas und Miamia live und kostenlos auf NBA.de.


    Die Ankündigung ist bereits auf NBA.de online.


    Wo steht das denn da? Ich kann die Ankündigung da nirgends entdecken. Zudem stehen auf nba.de auch noch die falschen Spieltage.


    Kannst Du. Der Preis ist übrigens auf 309 € gefallen. Bin auch noch am Überlegen, dass da aber Sparhandy dahintersteckt, schreckt michsw chon ein wenig ab.

    Zitat

    Original geschrieben von almost
    Kann ich die nicht einfach fälschen?
    Ich sage einfach, dass mein Onkel mir das Handy geschenkt hat und mit seinem Namen unterschreibe ich dann die Abtretung.
    Samsung kann es ja eh nicht nachprüfen.


    Du musst einfach mal in die AGB von Samsung schauen. Haben die die Garantie nicht auf den Erstkäufer beschränkt, brauchst Du überhaupt nichts zu fälschen, sondern reichst das Gerät einfach mit der Rechnung ein. Dann ist auch egal, ob da nicht dein Name drauf steht.

    Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Nein. Die Gewährleistungsansprüche bestehen immer erstmal nur zwischen Verkäufer und 1. Käufer.
    Wenn der 1. Käufer beim Verkauf an den 2. Käufer die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hat, dann kann der 2. Käufer sich ggfs. an den 1. Käufer wenden.


    Es sei denn der 1. Käufer tritt explizit die Gewährleistungsansprüche an den 2. Käufer ab.
    Automatisch passiert das nicht !


    Nichts anderes hab ich geschrieben,mit dem Unterschied, dass das eben doch automatisch (eben konkludent durch Beilegung der Rechnung) passiert. Eine Abtretung ist soweit formfrei möglich, sehe in der Sache kein Problem. Um ganz sicher zu gehen, kann man sich die Abtretung vom Erstkäufer natürlich schriftlich bestätigen lassen, ist aber nicht nötig.

    Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    gut ok.
    Ist trotzdem eine Sache zwischen Verkäufer und Käufer und nicht zwischen Verkäufer und 2. Käufer ;-)


    Durch den Verkauf von Erstkäufer an Zweitkäufer werden aber auch die Gewährleistungsrechte des Erstkäufers gegen den Verkäufer konkludent an den Zweitkäufer abgetreten. Dieser kann die dann geltend machen. Bei der Garantie sieht das anders aus, da diese ja nur eine freiwillige Leistung des Verkäufers ist.