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Original geschrieben von skyrock
Bei der DKB gibt es im April wieder 50.000 DKB-Punkte pro geworbenem Neukunden. Ist sicherlich weiterhin mit web.de kombinierbar. Also 50€ + ein Teil der 50.000 Punkte für den Neukunden.
Was für einem Geldwert entsprechen diese 50.000 DKB-Punkte in etwa??
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Original geschrieben von Maver
Antrag ist jetzt zum 2. Mal raus! Wurde beim ersten mal direkt (laut Hotline) abgelehnt. Kann mir ehrlich gesagt nicht erklären aus welchem Grund! Und den Grund können die mir auch nur schriftlich mitteilen, was bestimmt nich von heute auf morgen geschieht.. Schufa kann es garantiert nicht sein...
Naja ich hoff jetzt dass er dieses mal durch geht...
Bringt es wirklich was den Antrag von einem angelehnten Vertrag ein zweites Mal abzusenden, nachdem dieser Antrag beim ersten Mal abgelehnt wurde??
Kann ich mir irgendwie nicht so ganz vorstellen..
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Original geschrieben von Erik Meijer
Mit "Investitionen" und dem Thema Straßenbahn meinte ich auch nicht unbedingt nur die Geldanlage, sondern auch Investitionen in Möbel, Kleidung, Essen, Hifi und was weiß ich nicht alles.
Der Vergleich hinkt aber, denn davon hätte ich ja wenigstens bis zum Tag x schon was gehabt.
Bei einer Finanzanlage in die ich Jahre lang einzahle und währenddessen nichts davon habe, ist es bei Eintreten "widriger Umstände" was ganz anderes!
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Original geschrieben von Printus
Kommt immer drauf an von wo das Paket verschickt wird... Verzollt wird der Anteil des Transportes, der außerhalb der EU-Grenze stattfand. da man das in der Regel nicht auf den Kilometer genau ausrechnen kann gibt es dafür gängige Werte, in den FAQ sind ein paar genannt.
Da müsste es doch eine Tabelle für geben, in der man das genau einsehen kann, oder?
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Original geschrieben von polli
genau, so ist das.
Du hast eine Gesamtsumme und theoretisch kannst du wohl sogar erst im Dezember die Freistellungsauftrag fürs gegenwärtige Jahr verteilen da die Banken wohl ne Jahresbescheinigung erstellen.
Danke, polli.
Kann das noch jemand so bestätigen?
Also macht es am mesiten Sinn am Ende des Jahres seinen Freibetrag aufzuteilen. Bzw. kurz vor der Kündigung bei einer Bank, da die Bank sich wohl nachträglich keinen Freistellungsauftrag mehr erteilen lässt. Richtig??
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Original geschrieben von Latzel2
Ja, jedoch nicht so exzessiv wie von jumpy23 beschrieben.
Also KK2 ("Sparkarte") zum kurzfristigen Parken des Geldes und Umbuchen am 21. auf das Girokonto und KK1 zur Verfügung am GA.
Also direkt von deiner KK1 auf deine KK2 geht also eh nicht?
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Hab mal eine Frage zu dem Freistellungsauftrag bei einer Bank:
Angenommen ich habe BankXY einen Freistellungsauftrag im März über 100,- Eur erteilt. Im Juli kündige ich meine Konten bei BankXY wieder und es wurden bis dato nur 60,- Eur des von mir erteilten Freistellungsauftrag ausgeschöpft.
Was passiert dann mit den restlichen 40,- Eur?? Kann ich die 40,- Eur auf meinen noch freien Freistellungsbetrag aufrechnen?
Der Betrag kann ja nicht einfach so verfallen..
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Original geschrieben von Latzel2
Die "Visa zum Sparen" ist eine weitere "normale DKB-Visa" mit den gleichen Konditionen, jedoch geringerem Verfügungsrahmen.
Ist Verfügungsrahmen der Betrag den man überziehen darf oder ein nur begrenzter Betrag des tatsächlichen Guthabens?
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Original geschrieben von Printus
Bei einer stinknormalen Abfertigung in den freien Verkehr müssen die 12% auch auf große Teile der Versandkosten angewendet werden...
Weiß jemand wie viel % der Versandkosten genau verzollt werden müssen??
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Ich denke es handelt sich bei der 2. nur um "eine Visa zum Sparen"?
Wie ist das Sparen hier also definiert?